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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0227-23

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Beratungsfolge

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I.      Sitzungsvortrag:

 

1.      Beschlusslage:
 

In der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Werksenates und des Kultursenates am  02.03.2011 wurde die Sanierung der Grundschule Martinschule am bisherigen Standort im Zuge der Baumaßnahmen am Clavius-Gymnasium beschlossen.


Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 24.03.2010 war die Verwaltung beauftragt worden, die Rahmen­bedingungen für eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und dem Zweckverband Gymnasien bezüglich der gemeinsamen Durchführung der Sanierungsmaßnahmen der beiden Sachauf­wands­träger abzuklären.

Die mit Schreiben der Regierung vom 20.02.2012 genehmigte Fassung der Zweckvereinbarung wurde inzwischen den Vorsitzenden der Gremien zur Unterzeichnung vorgelegt.


Mit Beschluss des Bau- und Werksenates vom 05.10.2011 wurde die Verwaltung weiterhin beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung eines Antrags auf FAG-Fördermittel für die General­sanierung der Grundschule unter Einbeziehung der bestehenden sanierungsbedürftigen Kleinsporthalle einzuleiten und die mit der Planung der Maßnahme Clavius-Gymnasium beauftragten Architekten mit der Entwurfsplanung und Kostenberechnung zu beauftragen.

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg hat der in der Anlage 1 beiliegenden Entwurfsplanung sowie der vorgeschlagenen Zeitschiene in der Sitzung am 02.05.2012 einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den FAG-Antrag und den Antrag auf Baugenehmigung für die Maßnahme am Clavius-Gymnasium zu stellen.


 

2.      Planungsstand

 

Die mit der Planung der Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahme am Clavius-Gymnasium beauftragten Architekten djb-Architekten, Erlangen-München, haben auf Grundlage des Stadtrats­beschlusses vom 24.03.2010 bereits eine mit der Grundschul-Leitung abgestimmte Entwurfsplanung vorgelegt (Anlage 1).


Die Sanierungsmaßnahmen beinhalten analog zur Maßnahme beim Clavius-Gymnasium im Wesentlichen folgende Arbeiten:

 

  • Energetische Ertüchtigung des vorhandenen Altbaus (Gebäudeteil Martinschule) nach dem gleichen Standard wie Gebäudeteil CG (Vorgabe: EnEV 2009 minus 30%).
  • Kompletterneuerung der haustechnischen Anlagen und Einbau einer mechanischen Lüftung.
  • Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage und Notlichtanlage.
  • Brandschutzertüchtigung der Rettungswege (Einbau 2. Treppenhaus)
  • Erneuerung der Außenanlagen (Schulhofanteil)


Gegenüber der Vorplanung Stand 06.12.2010 haben sich im Zuge der Entwurfsplanung die nach­folgenden Maßnahmen als zwingend erforderlich gezeigt:

 

  • Erneuerung der Grundleitungen mit teilweise Erneuerung der Bodenplatte
  • Verstärkung der Betonrippendecken in den Anbauten aus dem Baujahr 1913/14
  • Umbau der Umkleiden für die Kleinsporthalle mit Kompletterneuerung der Grundleitungen der Boden­platte und der sanitären Anlagen

 

Insbesondere die Fassadengestaltung des Martinschulgebäudes war Gegenstand umfangreicher Über­legungen und Abstimmungstermine mit der Stadtplanung, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Welterbezentrum. Die nun vorgelegte Lösung, wird als Weiterentwicklung der vorhandenen, in den Jahren 1961/62 „purifizierten“ Fassade im Sinne eines zeitgemäßen Schulbaus sowohl in pädagogischer Hinsicht von den Schulleitern des Clavius-Gymnasiums und der Martinschule als auch vom ebenfalls beteiligten Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich begrüßt.

Dabei wird auch das auf dem Mittelrisalit befindliche Gemälde „Das Reich der Natur“ von Anton Greiner als prägendes Element der Fassade erhalten bzw. restauriert.


[ In der Sitzung erfolgt eine Planvorstellung durch Herrn Jakobs, djb-Architekten ] -
 

Der Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung für die Sanierung der Grundschule wurde mit Schreiben vom 23.01.2012 bei der Regierung von Oberfranken eingereicht.


Der Bauablauf für die Gesamtmaßnahme wird in der auf 4 Bauabschnitte verkürzten Form beibehalten. Das heißt: Geplanter Baubeginn März 2013 und geplante Fertigstellung Ende 2017.

Darin enthalten ist der Baubeginn für die Sanierung der Grundschule im 3. Bauabschnitt, beginnend im August 2015 bis April 2016 (Anlage 2).

 

Die notwendige Auslagerung der Schulklassen konnte unter Mitwirkung der Schulleiter zwischenzeitlich dergestalt organisiert werden, dass mit einer Übergangslösung mit 10 anzumietenden Klassenraum­containern für die Schuljahre 2014/15 bis 2016/17, also drei Schuljahre, die Bauzeit überbrückt werden kann.

 

Mit der derzeit geplanten Aufstellung provisorischer Klassenraumcontainer auf einer Freifläche neben dem Stadtarchiv wird eine Lösung weiterverfolgt, die sich in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft auswirkt:

 

·         Minimierung des Sicherheitsrisikos für den Schülerverkehr beim Stundenwechsel und Pausen­aufenthalt;

·         Vereinfachung des Baustellenablaufs;

·         Keine Beeinträchtigung der ausgelagerten Klassen während des Unterrichtsbetriebs durch Baulärm, Staub etc.;

·         Vergrößerung des Pausenraums für die vor Ort verbleibenden Schüler;

·         Früherer Beginn und somit schnellere Fertigstellung der Außenanlagen;

·         Vermeidung des Containertransports durch die Engstelle Fischerei.

 

 

3.      Kostenentwicklung:

 

Die endgültige Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros djb-Architekten vom 13.03.2012 (siehe Anlage 3) für die durchzuführenden Maßnahmen im Bereich der Grundschule Martinschule (ohne Kleinturnhalle) endet mit einer Gesamtsumme in Höhe von 4.840.847,51 Euro/brutto zuzüglich lose Möblierung gemäß Kostenermittlung FB 6A in Höhe von 36.500,- Euro/brutto.

Die auf den Zeitpunkt der Fertigstellung Mitte 2016 prognostizierte Summe endet mit 5,37 Mio Euro/brutto (siehe Anlage 4, Zeile D)


Zur Erlangung einer größtmöglichen Kostensicherheit wurde die Kostenberechnung der Baukonstruktionen und der technischen Ausrüstung (Kostengruppen 300 und 400) im Rahmen der Kosten­prüfung für die Gesamtmaßnahme zusätzlich extern durch das Büro Drees & Sommer, München, auf Vollständigkeit, Plausibilität und Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Überprüfung hat die ermittelten Kosten insgesamt bestätigt.


Im Zuge der Abstimmungsgespräche mit der Regierung von Oberfranken haben sich innerhalb der Gesamt­maßnahme aufgrund der zur Maximierung der Fördermittel festgelegten Aufteilungsschlüssel für gemeinsam genutzte Bauwerks- und Anlagenteile die in der Anlage 4 Zeilen C und D dargestellten Summen ergeben:

Diese sind den für die jeweiligen Sachaufwandsträger getrennt zu stellenden FAG-Anträge zu Grunde zu legen.

 

Für die Gesamtmaßnahme betrachtet ergibt sich gegenüber dem vom Immobilienmangement ermittelten Budget eine auf den Fertigstellungstermin prognostizierte Minderung der Baukosten in Höhe von rd. 367.000,- Euro/brutto ohne Kleinsporthalle (Anlage 4 Zeilen E und F).

 

Voraussetzung für eine FAG-Förderung der Kleinsporthalle ist eine erneute Aufnahme in den Sportstätten­bestand durch die Regierung von Oberfranken. Eine diesbezügliche Bedarfsprüfung wurde von Amt 40 bereits veranlasst. Eine Aussage der Regierung von Oberfranken steht noch aus. Die Beplanung der Kleinsporthalle wurde daher zunächst zurückgestellt


Um für die im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums herzustellenden, gemeinsam genutzten Anlagen eine Förderschädlichkeit durch vorzeitigen Baubeginn auszuschließen, muss die FAG-Antragstellung für die Modernisierung der Grundschule möglichst zeitgleich mit dem Clavius-Gymnasium, erfolgen.

Der FAG-Antrag für das Clavius-Gymnasium wurde inzwischen  bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. Der vorbereitete FAG-Antrag für den Bereich Grundschule (zunächst ohne Kleinsporthalle) kann unmittelbar nach der Beschlussfassung nachgereicht werden.

 

Ebenso muss der Antrag auf Baugenehmigung aufgrund der übergreifenden Planung (Brand­schutz­konzept, Tragwerksplanung, Freianlagen, Haustechnische Anlagen) für die Gesamtmaßnahme gestellt werden.

Eine sinnvolle planerische Bearbeitung der Bauabschnitte setzt die zusammenhängende Planung des vom Clavius-Gymnasium und der Grundschule genutzten Gebäudeteils Martinschule (Bauabschnitte 2 und 3) voraus. Um dies zu gewährleisten, ist heute die Beauftragung der Architekten und Fachplaner für die Tragwerksplanung und die technische Gebäudeausrüstung bis zur Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) auch für den Gebäudeteil Grundschule erforderlich.


 

Daher unterbreitet die Verwaltung unten stehenden Beschlussvorschlag.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

A               Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung des Stadtrates folgenden Beschluss:
 

1.       Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

2.       Der vorgelegten Entwurfsplanung mit Kostenberechnung sowie der vorgeschlagenen Vorgehens­weise zur Sanierung der Grundschule Martinschule in Verbindung mit der Erweiterung und Modernisierung des Clavius-Gymnasium wird zugestimmt.

3.       Die Verwaltung, wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und Kosten­berechnung

a)              den Antrag auf FAG-Förderung für die Sanierung der Grundschule bei der Regierung von Ober­franken zu stellen

b)              den Antrag auf Baugenehmigung für die Sanierung der Grundschule im Rah­men der Gesamt­maßnahme einzureichen.

4.       Der Erweiterung der Aufträge der Architekten und Fachplaner für die Tragwerksplanung und die technische Gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 4 mit 7 für die Planungsleistungen bei der Grundschule Martinschule im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird zugestimmt.

B              Der Finanzsenat empfiehlt dem Bau- und Werksenat des Stadtrates die Genehmigung des               Bauantrages auf Grundlage der heute vorgelegten Planung.

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht Plankosten.

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Die Deckung für die Planungskosten ist im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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Anlagen

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