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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0277-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Stadtrat Wolfgang Metzner beantragte mit Schreiben vom 29.12.2011 die Einrichtung eines Fahrradstreifens an der Bamberger Straße bergaufwärts (s. ANLAGE 1). Am 8. Mai 2012 wurde im Umweltsenat das „Fahrradprogramm Baureferat 2012“ beschlossen – mit Ausnahme der Einzelmaßnahme „Schutzstreifen Buger Berg“. Zu dem in einem gesonderten Tagesordnungspunkt derselben Sitzung behandelten Antrag „Radverkehrsführung an der Bamberger Straße“ wurde folgender Beschluss gefasst: „Die Angelegenheit wird in die 2. Lesung verwiesen.“ In der Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, für die dafür vorgesehenen 12.000 € eine weitere und im Fahrradprogramm bislang noch nicht vorgesehene Maßnahme vorzuschlagen.

Alternativvorschlag

Das Baureferat schlägt alternativ die Fortführung des Radweges von Bischberg (B26 Brücke) über das städtische Grundstück Flurstück 1894/9 bis zum Flurstück 7150/133 im Eigentum des Bayernhafens vor (s. ANLAGE 2). Der Ausbau dieses Teilstückes (ca. 150 m) der angestrebten Radwegverbindung zwischen Gaustadt / Bischberg und dem Hafengebiet / Laubanger würde bei einer Ausführung durch den EBB Kosten in Höhe von ca. 15.000 € betragen. Im Radverkehrsnetz ist dieser Radweg als wichtige Stadtteilverbindung enthalten. Gerade für den Radverkehr aus Gaustadt stellt diese Verbindung eine attraktive und sehr viel kürzere Anbindung an das Gewerbegebiet Hafen / Laubanger dar. Die nächstgelegene Querungsmöglichkeit über den Main bzw. Main-Donau-Kanal in Richtung Hafen ist der Regensburger Ring mit der Europabrücke.

Nochmalige Überprüfung Schutzstreifen an der Bamberger Straße

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in der Bamberger Straße wurde im Umweltsenat vom 08.05.2011 bestätigt. Für die Radverkehrsplanung bedeutet dies, dass die Bamberger Straße damit im Belastungsbereich I liegt. Die Entwurfsgrundlagen sowie die Wahl der geeigneten Radverkehrsführung wurden bereits in der ersten Lesung ausführlich erläutert.

Laut ERA 10 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der FGSV) wird im Belastungsbereich I der Radverkehr im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Hintergrund ist die Angleichung der gefahrenen Geschwindigkeiten zwischen Kfz und Rad. Zusätzlich ist laut ERA 10 bei starken Steigungen – wie hier in der Bamberger Straße – die Führung auf einem Schutzstreifen vorteilhaft. Durch die Steigung bedingt sind hier die gefahrenen Geschwindigkeiten zwischen Kfz und Rad wieder sehr unterschiedlich und die Vorteile von Tempo 30 - die Angleichung der gefahrenen Geschwindigkeiten – aufgehoben.

Unabhängig vom Radverkehr hat die Markierung des Schutzstreifens bergauf einen weiteren Vorteil. Sie verengt optisch die Fahrbahnbreite und ist daher auch als eine flankierende Maßnahme zur Einhaltung von Tempo 30 zu bewerten.

Ein seit Jahren gut funktionierendes Beispiel ist die Radverkehrsführung in der Artur-Landgraf-Straße bergauf. Auch hier gilt Tempo 30, das aber im sehr breiten Straßenraum nicht immer eingehalten wurde. Zugleich ist die Artur-Landgraf-Straße für den Radverkehr Teil der Cityroute 1 „Zentrum – Klinikum“. Als flankierende Maßnahme zu Tempo 30 wurde hier das Parken bergauf auf die Fahrbahn verlegt und der frei gewordene Parkstreifen als Radweg beschildert. Somit fährt der bergaufwärts langsamere Radfahrer sicher auf „seinem“ Weg.

Aufgrund der guten Erfahrungen, der Aussagen in der ERA 10 und der Notwendigkeit des Lückenschlusses im Radwegenetz empfiehlt das Stadtplanungsamt nach wie vor die Anlage eines Schutzstreifens bergauf.

 

Vorschlag

Das Baureferat schlägt vor, den Radweg am Hafen einzurichten. Wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Projekte aus dem Fahrradprogramm preisgünstiger durchgeführt werden können, könnte zudem auch der Schutzstreifen am Buger Berg markiert werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Verkehrs- und Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Verkehrs- und Umweltsenat beschließt die Fortführung des Radweges von Bischberg bis zum Flurstück des Bayernhafens 7150/133 an der Rheinstraße und dessen Finanzierung über die Haushaltsstelle “Fahrradprogramm Baureferat 2012“.

3.      Der Verkehrs- und Umweltsenat beschließt die Einrichtung eines Schutzstreifens an der Bamberger Straße bergauf.

4.      Der Antrag des Stadtrates Wolfgang Metzner vom 29.12.2011 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 27.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan 63000.96000 gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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