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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0285-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Die Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet  hat sich zu einer Daueraufgabe für Politik und Verwaltung in der Stadt Bamberg entwickelt. Zwar änderten sich die Parameter, doch die Emissionsquellen, insbesondere Verkehr und Gebäudeheizung sind nach wie vor die gleichen. Während in den 80iger Jahren noch u. a. das Waldsterben, die SO2 – und Blei-Belastung  (Heizöl und Benzin) und die Dioxinproblematik im Vordergrund standen, geht es heutzutage in urbanen Gebieten darum, die Feinstaub- und Stickoxidbelastungen stetig zu reduzieren. Entsprechende Vorgaben der EU-Luftqualitätsrahmenrichtline und sog. Tochterrichtlinien und deren Umsetzung in nationales Recht blieben zunächst weitgehend unbeachtet, bis schließlich ab dem 1.1.2005 die ersten Grenzwerte eine deutliche Steigerung des öffentlichen Interesses mit sich brachten. Umweltsenat und Umweltamt befassten sich bereits schon geraume Zeit vorher intensiv mit dieser Problematik. Der städtische Luftmesswagen wurde 2005 mit einem Feinstaubmessgerät ausgestattet, Prognosegutachten wurden in Auftrag gegeben, eine Arbeitsgruppe „Luftqualität – Maßnahmenplan Feinstaub“ tagte mehrmals und in der Verkehrsplanung spielte die Reduzierung der Abgasemissionen eine immer größere Rolle.

 

In der Stadt Bamberg wurden seit 2005 nie offizielle Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte in der Luftmessstation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) an der Löwenbrücke gemessen. Insofern gab es auch für die Regierung von Oberfranken nicht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans für Bamberg. Hingegen sahen sich die Mitglieder des Umweltsenates und die Verwaltung sehr wohl in der Verantwortung ihren Anteil an der Verbesserung der Luftqualität beizutragen und beschlossen am 04.04.2008 die Aufstellung eines Maßnahmenplanes zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Bamberg. Ziel dieses Planes ist die stetige Reduzierung von Luftverunreinigungen im Stadtgebiet und damit einhergehend die Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt.

 

Letztmals wurde der Entwurf des Maßnahmenplans in der Sitzung des Umweltsenates am 16.11.2011 dem Gremium vorgestellt und erläutert.

 

In der Zwischenzeit konnten die beteiligten Dienststellen zum Maßnahmenplan Anregungen, Änderungswünsche und Ergänzungen mitteilen. Diese sind in der vorliegenden Fassung bereits eingearbeitet und tabellarisch zusammengefasst (s. Anlage). Ebenso wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität aktualisiert und zwischen den Ämtern, insbesondere mit dem Stadtplanungsamt, Abt. Verkehr und den Stadtwerken, ÖPNV nochmals abgestimmt.

 

Verursacher für die Hauptemittentengruppen stehen landesweit fest und sind auch für das Stadtgebiet vom LfU ermittelt worden (s. Abschnitt 4.4.2 Maßnahmenplan). Industrieanlagen tragen mit 29 % , der Straßenverkehr mit ca. 30 % und nichtgenehmigungspflichtige Feuerungsanlagen mit ca. 27 % zu den Feinstaubemissionen bei. Bei der Stickoxidbelastung errechnet sich für den Straßenverkehr ein Anteil von 58 %.

 

Das Handlungsspektrum der Stadt umfasst folglich Maßnahmen zur Überwachung und Beschränkung dieser Emittentengruppen, wobei sich beim Straßenverkehr und bei den Feuerungsanlagen sicherlich mit kommunalen Mitteln am ehesten  Luftqualitätsverbesserungen erreichen lassen. Ein breites Spektrum bereits durchgeführter oder eingeleiteter Maßnahmen findet sich unter Abschnitt 6 des Maßnahmenplanes. Schritte, die kurz- und mittelfristig eingeleitet werden sollten enthält der Abschnitt 7. Alle darin aufgeführten Maßnahmen sind – jede für sich – ein kleines Mosaiksteinchen zur Verbesserung der Luft, die uns in der Stadt Bamberg umgibt, bei. Die Umsetzung sowie die Festsetzung der zeitlichen Reihenfolge, ebenso die Beantragung der benötigten Mittel bleiben dabei den jeweiligen Referaten und Fachämtern vorbehalten.

 

Die Gewährleistung einer sauberen Luft für alle Bürgerinnen und Bürger stößt angesichts vieler Schwierigkeiten und Zielkonflikte leider immer wieder an Machbarkeitsgrenzen, zumal ein hoher Belastungsanteil ohnehin ubiquitär vorhanden ist. Umso mehr lässt sich ein wirksamer Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Feinstaub- und Stickoxidbelastung nur erreichen, wenn Bund, Länder und Kommunen - abgestimmt  am gleichen Ziel arbeiten. Dazu leistet die Stadt Bamberg mit der Erarbeitung und der künftigen Umsetzung des Maßnahmenplanes einen wertvollen Beitrag.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
 

2.      Der Umweltsenat empfiehlt den zuständigen Referaten und Fachämtern die Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gemäß Abschnitt 7 des Maßnahmenplanes zu prüfen, deren Umsetzung - soweit erforderlich den zuständigen Fachsenaten zum Beschluss vorzulegen - und zu realisieren. Die notwendigen Haushaltsmittel sind vom jeweiligen Fachamt zu beantragen.
 

3.      Der Maßnahmenplan zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Bamberg wird in der vorliegenden Form verabschiedet und veröffentlicht.
 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

zunächst keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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