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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0295-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Im Zuge des Brückenprojektes 2010 wurde beim Bau der Luitpoldbrücke die Durchfahrt Willy-Lessing-Straße –> Brückenstraße –> Promenadestraße für den KFZ-Zielverkehr Innenstadt ermöglicht, da aufgrund der Bauarbeiten an der Luitpoldbrücke und dem Eckhaus Willy-Lessing-Straße/Heinrichsdamm die Fahrbeziehung Willy-Lessing-Straße –> Heinrichsdamm gesperrt worden war.

 

Nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen und nach Abschluss der Umgestaltung der Hautwachstraße sollte diese Fahrbeziehung wieder unterbunden und in den alten Zustand zurückversetzt werden (vgl. Beschluss des Stadtentwicklungssenats vom 13.10.2010 im Anhang).

 

Inzwischen sind einige Jahre ins Land gegangen, die gezeigt haben, dass der zusätzliche Verkehr in der Brückenstraße in diesem Bereich verträglich abgewickelt werden kann. Lediglich der Verkehrsbetrieb beklagt Beeinträchtigungen. Ein Vergleich von Verkehrszählungen von 2008 und 2012 hat gezeigt, dass die Verkehrsbelastung dieser Fahrbeziehung sich in dieser Zeitspanne nicht erhöht hat.

Es wird deshalb empfohlen, die Fahrbeziehung für KFZ wie im Bestand zu belassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 13.10.2010, die Durchfahrt von der Brückenstraße in die Promenadenstraße für KFZ zu unterbinden, wird aufgehoben.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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