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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0335-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 06.02.2012 hat die GAL-Stadtratsfraktion den in Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt.

Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Anlage verwiesen.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

1.              Variante A:

 

Die Erweiterung der Fußgängerzone bis zu den Einmündungen Untere/Obere Königstraße wäre möglich, wenn die bestehende Fußgängerzonenregelung beibehalten und zusätzlich die Zufahrt zur Tiefgarage Karstadt nicht durch die Fußgängerzone erfolgen würde.

 

Derzeit ist die Zufahrt zur Karstadt-Tiefgarage über den Straßenzug Kettenbrückstraße-Kettenbrücke-Hauptwachstraße-Vorderer Graben-Fleischstraße möglich und nach der Einmündung Promenadestraße ausdrücklich gestattet. Ein Durchfahrtsverkehr zur Karstadt-Tiefgarage verträgt sich jedoch nicht mit einer Fußgängerzonenregelung.

 

Ferner wäre nach Feststellung des Kämmereiamts vom 15.06.2012 eine Rückzahlung von Fördermitteln im siebenstelligen Bereich sehr wahrscheinlich, wenn die Kettenbrücke als reine Fußgängerbrücke genutzt werden würde (Anlage 2).

 

2.              Variante B:

 

Die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs bis zum Schnittpunkt der Einmündungen Untere/Obere Königstraße ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

 

Der Verkehr im Kreuzungsbereich Untere/Obere Königstraße/Kettenbrückstraße wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Auf diese Lichtsignalanlage kann angesichts des hohen Verkehrsaufkommens unter keinen Umständen verzichtet werden.

Ein verkehrsberuhigter Bereich wäre mit der Lichtsignalanlagenregelung unverträglich, da im verkehrsberuhigten Bereich ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsarten (Fußgänger/Fahrverkehr) besteht. An der Lichtsignalanlage müssen jedoch zwingend der Fahrverkehr und die Fußgänger in Fahrbahn und Gehwegbereich getrennt werden.

 

 

Die jetzt dort installierte Lichtsignalanlage enthält zum Beispiel auch eine Signalisierung für Sehbehinderte – all diese Vorzüge können nicht zur Disposition gestellt werden.

 

3.              Lösungsvorschlag seitens der Verwaltung:

 

An dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo-20-Zone mit eingeschränkter Haltverbotszone) zwischen der Einmündung Untere/Obere Königstraße und der Kettenbrücke auf einer Länge von ca. 20 Metern wird festgehalten.

 

Allerdings ist die Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs mit Zeichen 325 im weiteren Verlauf der Kettenbrückstraße eventuell zu unscheinbar.

 

Eine Verbesserung kann sowohl durch eine größere Ausfertigung des Verkehrszeichens 325 (verkehrsberuhigter Bereich), als auch durch eine Anbringung dieses Verkehrszeichens auf Tiefaufstellern erreicht werden. Dadurch gelangt das Verkehrszeichen quasi auf Augenhöhe besser in den Wahrnehmungsbereich der Verkehrsteilnehmer.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Straßenverkehrsamts zur Kenntnis.

 

2.      Mit der vorgeschlagenen Lösung besteht Einverständnis.

 

3.      Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 06.02.2012 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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