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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0345-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-          Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-          Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 18.04.2012 lag das Bebauungsplan-Konzept Nr. 307 i in der Fassung vom 18.04.2012 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 07.05. bis 29.05.2012 öffentlich aus und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

 

Zum Bebauungsplan-Konzept gingen Anregungen ein, die eine Änderung und Ergänzung der Planung bewirkt haben.

 

2.      Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Konzeptes

 

Im Bebauungsplan-Entwurf werden die im Bebauungsplan-Konzept dargestellten Pflanzgebote auf den nicht überbaubaren gewerblichen Flächen (auf Anregung des Umweltamtes) als private Grünflächen – zum Anpflanzen von standortheimischen Bäumen und Sträuchern – zur besseren Sicherung festgesetzt.

Desweiteren wird angeregt, die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung für das Gebiet anzuwenden.

Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 307 G ist der südwestliche Bereich als öffentliche Grünfläche – Sportfläche, also unversiegelte Fläche festgesetzt. Im Bebauungsplan Nr. 307 i wird diese Fläche zum großen Teil zum überbaubaren Gewerbegebiet (bis auf die Grünflächen entlang der Grenzen).

Somit wird die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung unter Punkt 8 der Begründung behandelt.

 

3.              Behandlung der Anregungen

             

              Es gingen folgende Zuschriften ein:

 

3.1    Öffentlichkeit

 

3.1.1        Bürger A

Siechenstraße

96052 Bamberg              mit Schreiben vom 21.05.2012

 

3.1.2        Bürger B

Heiliggrabstraße

96052 Bamberg              mit Schreiben vom 19.05.2012

 

 

 

3.2    Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

3.2.1              Amt für Umwelt-, Brand- und

              Katastrophenschutz, Stadt Bamberg

              - Naturschutz

              - Immissionsschutz              mit Schreiben vom 04.06.2012

 

3.2.2              Fachbereich Baurecht, Stadt Bamberg

              - Erschließung              mit Schreiben vom 16.05.2012

 

3.2.3.              EBB Versorgungs- und Baubetrieb

              Stadt Bamberg

              - Kanalisation              mit Schreiben vom 25.05.2012

 

3.2.4              EBB Versorgungs- und Baubetrieb

              Stadt Bamberg

              - Straßenbau              mit Schreiben vom 04.06.2012

 

3.2.5              Regierung von Oberfranken

              Fr. Tiedemann (Ihr Zeichen: 24-8291k)

              Postfach 11 01 65

              95420 Bayreuth              mit Schreiben vom 12.06.2012

 

3.2.6              Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

              - Ref. G23 (Ihr Zeichen: P-2012-1985-1_S2)

              Schloss Seehof

              96117 Memmelsdorf              mit Schreiben vom 14.05.2012

 

3.2.7              Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH

              Garmischer Straße 19 - 21

              81373 München              mit Schreiben vom 08.05.2012

 

3.2.8              Otto-Friedrich-Universität Bamberg

              Herrn Herrmann, Dezernat Z/AF              mit Schreiben vom 25.05.2012

 

3.2.9              Bauordnungsamt /Denkmalpflege

              Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 09.05.2012

 

 

 

3.2.10              PLEdoc GmbH

              Herrn Bernd Schemberg

              Postfach 12 02 55

              45312 Essen              mit Schreiben vom 10.05.2012

 

3.2.11              E.ON Bayern AG

              Herrn Prath

              Hallstadter Straße 119

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 08.05.2012

 

3.2.12              Deutsche Telekom Technik GmbH

              Herr Pülz

              Memmelsdorfer Straße 209a

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 16.05.2012

 

3.2.13              Wirtschaftsförderung

              Stadt Bamberg              mit Schreiben vom 08.05.2012

 

3.2.14              Stadtwerke Bamberg

              Ihr Zeichen: 611-rv              mit Schreiben vom 22.05.2012

 

3.2.15              Gesundheitsamt Bamberg

              Herr Habermann              mit Telefonat vom 31.05.2012

 

3.2.16              E:ON Netz GmbH

              Herr Seelmann

              Luitpoldstraße 51

              96052 Bamberg              mit Schreiben vom 23.05.2012

 

              Die Behandlung der eingegangen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bereich des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

3.      Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

4.      Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 i vom 07.11.2012 sowie den Entwurf der Begründung vom 07.11.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5.      Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 307 i vom 07.11.2012 sowie zum Entwurf der Begründung vom 07.11.2012 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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