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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0351-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Familiensenat hat mit dem in Anlage beigefügten Beschluss vom 17.07.2012 (VO/2012/0314-R5) die Verwaltung beauftragt im Zuge der Auftragsvergabe für einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Bamberg gleichzeitig auch den Bestandteil „grundsicherungsrelevanter Mietspiegel“ mit in Auftrag zu geben. Sobald der „qualifizierte Mietspiegel“ inklusive „grundsicherungsrelevanter Mietspiegel“ (= schlüssiges Konzept) vorliegt, ist die Angelegenheit dem Stadtrat unverzüglich zur entsprechenden Festsetzung der Kosten der Unterkunft vorzulegen.

 

Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt dem Familiensenat in seiner Sitzung am 15.11.2012 einen Vorschlag zur Erhöhung der Kosten der Unterkunft ab dem 01.01.2013 zum Ausgleich der Mietpreissteigerungen vorzulegen.

 

Die vom Stadtrat auf Vorschlag des Familiensenats am 29.10.2008 beschlossenen angemessene KdU ab dem 01.01.2009 wurden auf Grundlage der Verbraucherpreise für Deutschland gegenüber dem Vorjahr (Preisindex) der Gütergruppe „Nettokaltmiete“ des Statistischen Bundesamtes hochgerechnet – die Einzelheiten ergeben sich aus nachstehender Tabelle:


 

Jahr 2009

Jahr 2010

Jahr 2011

Jahr 2012

Jahr 2013

Differenz

Haushaltsgröße

MOG

Index 2009*

Index 2010*

Index 2011*

Index 2012*

gerundet

zu

 

ab 2009

1,10%

1,10%

1,20%

1,1% **

MOG 2013

MOG 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Pers. 50 qm

297,50 €

300,77 €

304,08 €

307,73 €

311,11 €

312,00 €

14,50 €

2 Pers. 65 qm

386,85 €

391,11 €

400,10 €

404,90 €

409,36 €

410,00 €

23,15 €

3 Pers. 75 qm

446,75 €

451,66 €

462,05 €

467,60 €

472,74 €

473,00 €

26,25 €

4 Pers. 90 qm

535,10 €

540,99 €

553,43 €

560,07 €

566,23 €

567,00 €

31,90 €

5 Pers. 105 qm

624,45 €

631,32 €

645,84 €

653,59 €

660,78 €

661,00 €

36,55 €

jede w.. Pers.

89,39 €

90,37 €

92,45 €

93,56 €

94,59 €

95,00 €

5,61 €

*  Index Verbraucherpreise Statistisches Bundesamt, Gütergruppe Nettokaltmiete, veröffentlich unter

     https://www.destatis.de

** Index Verbraucherpreise bis Mai 2012 Gütergruppe Nettokaltmiete, veröffentlich unter

      https://www.destatis.de

 

 

Die Anpassung der angemessenen KdU hat, wie aus nachfolgender Aufstellung hervorgeht, im Haushalt 2013 im Bereich des SGBII und SGB XII Mehrausgaben in Höhe von ca. 270.000,00 € zur Folge.

 

a)                  Bereich SGB II – JC Stadt Bamberg

 

 

Erhöhung

Mehraufwand

Haushaltsgröße

Anzahl BG*

KdU 2013

KdU mtl..

 

 

 

 

1 Person

1205

       14,50 €

   17.472,50 €

2 Personen

489

       23,15 €

   11.320,35 €

3 Personen

240

       26,25 €

     6.300,00 €

4 Personen

119

       31,90 €

     3.796,10 €

5 Personen

60

       36,55 €

     2.193,00 €

weitere Person

nicht auswertbar

Summe/Monat

 

 

   41.081,95 €

 

 

 

 

geschätzte Inanspruchnahme 70%

 

   28.757,37 €

 

 

 

 

abzüglich BBKdU (ohne BuT) 24,50%

     7.045,55 €

geschätzte monatliche Nettomehrbelastung

   21.711,81 €

 

 

 

 

geschätzte jährliche Mehrausgaben

260.541,73 €

 

Die vorstehend geplanten Mehrausgaben von rund 260.000 Euro wären im Haushaltsplan auf die Haushaltsstelle 48200.69010 einzustellen.

 

 

 

 

b)                  Bereich SGB XII – Amt für soziale Angelegenheiten

90 % des Fallbestandes sind Fälle der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In den Fällen, in denen die tatsächlichen KdU über den angemessen KdU liegen, werden bereits größtenteils die tatsächlichen KdU anerkannt, da eine Kürzung bzw. ein notwendiger Umzug auf Grund des Alters, der Gesundheit oder des sozialen Umfeldes nicht möglich ist.

 

Im Übrigen ist für 2013 eine Kostenerstattung in Höhe von 75 % der tatsächlichen Grundsicherungskosten im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund vorgesehen.

 

Bei den restlichen 10% des Fallbestandes handelt es sich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern) und um Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), hier werden die Mehrausgaben in vollem Umfang zu Lasten der Stadt Bamberg verausgabt.

 

geschätzte jährliche Mehrausgaben

10.000,00 €

 

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II. Beschlussvorschlag

Die vorstehend genannten 10.000 Euro müssen anteilig auf folgende Haushaltsstellen eingeplant werden:

 

SGB XII HLU (3. Kapitel) 41010.73510, 41010.73520.

Grundsicherung (4. Kapitel) 41510.73510, 41520.73510, 41510.73520, und 41520.73520.

 

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familiensenat empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.      Die in Spalte „MOG 2013“ der obigen Tabelle errechneten Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft werden im Bereich der Stadt Bamberg ab 01.01.2013 verbindlich festgelegt.

2.      Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei den einschlägigen Haushaltsstellen für das Haushaltsjahr 2013 zu veranschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: 270.000 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB II und SGB XII handelt es sich um Pflichtleistungen der Stadt. Einen Nachweis über die zu erwartenden Kostensteigerungen hat das Sozialamt vorgelegt.

 

Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 270.000 € wurden deshalb in den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 eingestellt.

 

Bamberg, 20.11.2012

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

                                                                                                  Amt 20                                                                     

                                                                                                                                         (Peter Distler)

 

 

                                                                                                  Amt 20/200                                                       

                                                                                                                                     (Thomas Friedrich)

 

 

                                                                                                  Amt 20/200                                                       

                                                                                                                                       (Nicole Werlich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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