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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2012/0353-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Definition

 

Der Europäische Fiskalpakt  bezeichnet denjenigen Teil des Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, der die verstärkte Zusammenarbeit von Staaten der Europäischen Union im Bereich der Fiskalpolitik vorsieht. Durch den Fiskalpakt, der spätestens zum 01.01.2013 in Kraft treten soll, wird die Kontrolle über die nationalen Fiskalpolitiken teilweise auf die europäische Ebene übertragen. Ziel ist es, eine größere Haushaltsdisziplin durchzusetzen. Dazu müssten die Vertragsstaaten die Souveränität über ihre Verschuldungspolitik an die EU abtreten.

 

Kern des Vertrages ist die Einführung einer Schuldenbremse, mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes ohne neue Kreditaufnahme. Diese Vorgabe, die der Haushalt der Stadt Bamberg bereits seit dem Haushaltsjahr 2005 erfüllt, ist im Artikel 109 des Grundgesetzes (GG) verankert. Die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sind dann so aufzustellen, dass diese Vorgabe bereits im Haushaltsjahr 2014 erfüllt wird.

 

Die Regel des Fiskalpaktes gilt als eingehalten, wenn das jährliche strukturelle Defizit des Gesamtstaates (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung) eine Grenze von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu Marktpreisen nicht übersteigt. Davon sind nach Artikel 115 GG 0,35 % für den Bundeshaushalt „reserviert“.

 

 

2. Zahlenmaterial

 

Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen betrug im Jahr 2011 ca. 2.571 Mrd. €. Damit würde sich das zulässige strukturelle Defizit (also die Netto-Neuverschuldung) für den Gesamtstaat auf 12,85 Mrd. € belaufen. Das Gesamtstaatsdefizit lag aber in 2011 mit 25,80 Mrd. € mehr als doppelt so hoch!

 

 

 

 

 

Die geplante Netto-Neuverschuldung des Bundes stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schöpft also der Bund zukünftig seine im Grundgesetz festgelegte Neuverschuldung bis zur Obergrenze von 9,00 Mrd. € aus, verbleiben für die Länder und die Kommunen 3,85 Mrd. €. In 2011 sind aber allein die Schulden der deutschen Kommunen um 6,3 Mrd. € gestiegen!

 

Die Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland kann der folgenden Grafik entnommen werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Am 10.10.2012 lag die Staatsverschuldung laut Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler bei 2,054 Billionen Euro und steigt sekündlich um 1.335 €.

 

 

 

 

 

 

 Beschreibung: Beschreibung: G:\BESCHLUSS\FS2012\10-Oktober\Schuldenuhr.JPG

 

Die Schuldenbremse stellt also eine enorme Herausforderung für die Aufstellung der künftigen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen dar.

 

 

3. Auswirkungen

 

Mit der Aufstellung eines Haushaltsplanes ohne Netto-Neuverschuldung leistet die Stadt Bamberg bereits seit Jahren ihren Beitrag zur Erfüllung der jetzigen EU-Vorgaben. Dieses Ziel wird auch in den kommenden Haushaltsjahren oberste Priorität besitzen und von der Rechtsaufsichtsbehörde bei der Haushaltsgenehmigung eingefordert werden.

 

Durch die Sparzwänge des Fiskalpaktes ergeben sich für den städtischen Haushalt negative Auswirkungen durch die zu erwartenden Veränderungen bei den staatlichen Zuweisungen. Damit Bund und Länder ihre Haushalte ausgleichen können, ist eine Verschlechterung der Förderkulisse für Investitionen und Projekte sowie des kommunalen Finanzausgleiches zu erwarten.

 

Im Haushalt 2012 liegt die Förderquote für die städtischen Investitionen (20,2 Mio. €) durch Bund und Land bei 35% (7,1 Mio. €). Wenn diese Förderquote durch den Spardruck auch nur um 10% sinken würde (was aufgrund der 2011er Zahlen wohl lediglich die Untergrenze sein dürfte), bedeutet dies für den städtischen Haushalt ein Defizit von ca. 700.000 €. Zur Kompensation müssten dann zum Beispiel die städtischen Investitionen um brutto 1,0 Mio. € gesenkt werden, oder 10 bis 15 Planstellen nicht mehr neu besetzt werden oder ein Drittel der rein freiwilligen Leistungen der Stadt an Vereine und Verbände gestrichen werden.

 

Zur Entlastung der Kommunen sind derzeit Bestrebungen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte (Bundesleistungsgesetz mit einer Art Konnexitätsprinzip für den Bund - Kostenübernahme von einem Drittel), bei der Grundsicherung im Alter (Übernahme der aktuellen Kosten - nicht der des Vorvorjahres - schon ab 2013 statt ab 2014) und bei der Finanzierung von Kindertagesstätten (30.000 zusätzliche Plätze bundesweit - Versorgungsquote dann bei 39%) im Gange.

 

Eine Verschlechterung droht aber bei den Entflechtungsmitteln (Nachfolgeregelung zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Während die Verkehrsministerkonferenz und der Deutsche Städtetag eine Erhöhung der Mittel von 1,34 Mrd. € auf 1,96 Mrd. € für erforderlich hält, schlägt der Bund eine degressive Abschmelzung der Fördermittel vor. Betroffen sind bei der Stadt Bamberg der Neubau der Franz-Fischer-Brücke sowie die Sanierung der Kreuzung Berliner Ring/Memmelsdorfer Straße.

 

Es ist auch nicht auszuschließen, dass - wie in der Vergangenheit häufiger geschehen - weiterhin Aufgaben von Bund und Land ohne ausreichende Finanzausstattung an die Kommunen abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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