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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2012/0363-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

1.              Innenhof Michaelsberg

 

              A. Parksituation

 

              Es besteht schon seit Jahren durch das unregulierte Parken und den Parksuchverkehr eine äußerst angespannte Verkehrssituation im Innenhof der Klosteranlage sowie im Bereich nördlich des Konventbaus (Seniorenheim). Hierdurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Behinderungen der Rettungszufahrt für das Altenheim und der Feuerwehrzufahrten im gesamten Klosterareal. Es besteht insoweit bereits heute ein erhebliches, permanentes Risiko für die Bewohner des Seniorenheimes sowie - z. B. im Brandfall - für den Bestand dieses Denkmals, welches auch im europäischen Vergleich eine Wertigkeit von höchster Güte darstellt.

 

Durch die neue Nutzung der derzeit leer stehenden Räume im Galeriebau ab Anfang des Jahres 2013 ergibt sich ein geänderter Parkplatzbedarf. Es ist deshalb dringend notwendig, für die gesamte Klosteranlage eine Parkregelung zu treffen, die die Einfahrt nur noch den Nutzern ermöglicht und insoweit auch den Parksuchverkehr wesentlich reduziert. Die überwiegende Zahl der vorhandenen Parkplätze befindet sich auf den privaten, nicht gewidmeten Flächen der Bürgerspitalstiftung entlang der Gebäudemauern. Als Ortsstraße gewidmet ist nur der Straßenbereich im Innenhof des ehemaligen Klosters, den noch bis zu den 80er Jahren der Stadtbus befuhr (siehe Anlage 1).

Es bestehen auf der gewidmeten Fläche vom Torbogen bis zum Kirchenportal 9 Parkplätze für Anwohner, die werktags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr auch von anderen Besuchern für jeweils 4 Stunden genutzt werden können.


Der Kreis der Nutzer setzt sich zusammen aus:

 

- Sozialstiftung Bamberg

- Dompfarrei

- Cafe am Michaelsberg

- Gaststätte Francesco

- Theater am Michaelsberg

- Brauereimuseum

- Verwaltung

 

 

                            B. Nutzungskonzept

 

Für die o. g. Nutzer soll die Zufahrt künftig durch eine Schranke geregelt werden. Im Torbogen zum Innenhof des ehemaligen Klosters wird eine Schrankenanlage installiert, welche die Ein- und Ausfahrt regelt. Es kann grundsätzlich nur eingefahren werden, wenn aus einem Einfahrtskontrollgerät ein Ticket gezogen wird bzw. dort mit einem Zufahrtsberechtigungsmittel (Transponder-Chip) die Schranke geöffnet werden kann.

 

              Die Transponder-Chips werden an die Pächter und die parkberechtigten Beschäftigten bzw. für die Fahrer der Dienstfahrzeuge ausgegeben.

              Die Besucher der Verwaltung, der Sozialstiftung sowie die Gäste der Pächter etc. können durch das Ziehen eines Parktickets in das Areal einfahren.

 

Für die Besucher der Verwaltung und der Sozialstiftung ist das Parken für einen beschränkten Zeitraum gebührenfrei, indem sie ihr Ticket bei den zuständigen Stellen entwerten lassen.

Ebenso können die Besucher der Pächter an Werktagen ab 16 Uhr sowie am Wochenende ihr Parkticket beim Besuch des Cafes, Theaters etc. entwerten lassen, so dass sie ohne Parkgebühr im Innenhof für einen begrenzten Zeitraum parken können.

Als Regelung für die Dompfarrei bei den Gottesdiensten am Wochenende gilt, dass die Besucher für 15 Minuten vor bis 15 Minuten nach den Gottesdiensten umsonst einfahren können. Für Hochzeiten wird die Regelung getroffen werden, dass das Brautpaar für die Trauung gebührenfrei in den Innenhof einfahren kann, die Gäste jedoch auf den gebührenpflichtigen Parkplatz der Sozialstiftung hinter dem Gebäude der geriatrischen Rehabilitation verwiesen werden. Die Dompfarrei sicherte zu, die Brautpaare rechtzeitig auf diese Regelungen aufmerksam zu machen.

 

Da die Beschäftigten der Stadt Bamberg und der Sozialstiftung zum größten Teil nur während der Werktage dort parken, besteht für die Gastronomen und das Theater in den Abendstunden und am Wochenende der Vorteil, dass für die Gäste genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Unberechtigte oder Taxis, die in das Gelände einfahren, können entweder innerhalb einer angemessenen Zeit den Hof ohne Bezahlung wieder verlassen oder müssen ein stark erhöhtes Parkentgelt bei der Ausfahrt bezahlen.

Seitens der Sozialstiftung und der Pächter besteht mit der beschriebenen Vorgehensweise grundsätzlich Einverständnis. Der von den Pächtern der Gaststätten geforderten Einfahrtsberechtigung in den Sommermonaten für die Mittagsgäste unter der Woche kann aufgrund des Bedarfs der Sozialstiftung und der Verwaltung in diesen Stunden nicht zugestimmt werden. Die Planungen wurden bereits der ersten Vorsitzenden des Bürgervereins des 4. Distrikts der Stadt Bamberg e.V., Frau Bosch, vorgestellt und wurden von ihr nachdrücklich befürwortet.

 

              Die Schrankenanlage verursacht Installationskosten in Höhe von ca. 65.000,-- €, die sich die Bürgerspitalstiftung und die Sozialstiftung aufteilen werden. Die Pächter und die Sozialstiftung sollen sich durch einen noch festzulegenden jährlichen Pauschalbetrag an den zukünftig anfallenden Betriebskosten, die die Bürgerspitalstiftung zu tragen hat, beteiligen.

 

              Für die geplante Zufahrtsbeschränkung ist die Umwidmung des Innenhofs von einer Ortsstraße zu einem beschränkt öffentlichen Weg notwendig. Diese Entscheidung soll ebenfalls in diesem Umweltsenat unter der Vorlage VO/2012/0396-A6 getroffen werden.

 

 

C. Parkplatzverteilung

 

                            Im Innenhof und nördlich des Konventbaus werden derzeit insgesamt ca. 77 Parkplätze genutzt (ohne Beeinträchtigungen durch die momentanen Bauarbeiten). Die vorhandenen Parkplätze sind wochentags, aber auch aufgrund der vorhandenen Gastronomie und der Vielzahl von Veranstaltungen abends und am Wochenende vollständig mit Gästen und anderen Dauerparkern belegt.

 

                            Künftig ist geplant, dass die Parkplätze entlang der Straße vom Torbogen bis zum Kirchenportal aufgrund des Denkmalschutzes und des ungehinderten Kirchenzugangs der Besuchergruppen wegfallen (ca. 9 Parkplätze). Diese Parkplätze wurden, wie oben beschrieben, bisher als Anwohnerplätze mit Mischnutzung ausgewiesen. Zukünftig werden dafür 13 Parkplätze an der St. Getreu Straße vor der Kirche zur Verfügung gestellt (Fl.-Nr. 3055, in der Anlage 1 orange eingezeichnet). Es ist beabsichtigt, diese Parkplätze ebenso als Anwohnerparkplätze auszuweisen, jedoch tagsüber mit einer Parkmöglichkeit von nur 1 Stunde für Besucher. Dies würde das Parken für die dortigen Anwohner, da sich die Parkdauer von 4 Stunden auf 1 Stunde verringert und sich so die Möglichkeit einen freien Parkplatz zu finden wesentlich erhöht, weiter erleichtern.

 

                            Durch eine noch zu schließende entsprechende Vereinbarung mit dem Baulastträger, dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, wird diese Fläche von der St. Getreu Stiftung der Stadt Bamberg als öffentliche Parkfläche überlassen.

 

                            Unter der Lindenallee darf zukünftig zum Schutz der historischen Bäume nicht mehr geparkt werden. Der Boden verdichtet sich durch das Gewicht der Fahrzeuge so sehr, dass Gefahr besteht, dass die historischen Bäume dauerhaften Schaden nehmen.

                            Auch unter Abwägung des Parkplatzbedarfes eines Pächters in diesem Bereich, überwiegt der Schutz der zum Teil 300 Jahre alten Bäume. Auf die Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamtes vom 07.09.2012 wird verwiesen (Anlage 2). Die Einfahrt auf die Fläche unter den Bäumen soll durch das Anbringen einer gestalterisch hochwertigen Absperrung verhindert werden.

 

                            Die Parkplätze entlang des Konventgebäudes benötigt die Sozialstiftung Bamberg für Ärzte und Beschäftigte sowie Angehörige der Bewohner zum Betrieb des Altenheimes. Die 6 Parkplätze bei der WC-Anlage werden für die beiden Pächter der Restaurants reserviert, die jeweils 3 Parkplätze erhalten.

 

                            Von den Parkplätzen in Innenhof werden jeweils ein Parkplatz für die Dompfarrei und das Brauereimuseum sowie ein Behindertenparkplatz ausgewiesen. Für die Dienstfahrzeuge der Stadtverwaltung, die Beschäftigten und die Besucher stehen somit die restlichen Parkplätze im Innenhof zur Verfügung.

 

                            Die GAL-Stadtratsfraktion (Herr Stadtrat Reuss) stellte am 27.03.2012 einen Antrag zum Parken im Kloster Michaelsberg (siehe Anlage 3). Der Antrag kann dahingehend behandelt werden, dass die Parkplätze unter der Lindenallee und am Zugangsweg zur Michaelskirche zukünftig dauerhaft aus natur- und denkmalschutzrechtlichen Gründen wegfallen und der Parksuchverkehr im Denkmalbereich durch die Schrankenregelung wesentlich begrenzt wird.

 

 

2.               Gebiet der St. Getreu-Stiftung

 

A.     Parksituation

 

                            Der vorhandene, durch die Sozialstiftung Bamberg betriebene Parkplatz neben dem Antonistift und hinter dem Gebäude der geriatrischen Rehabilitation bietet aktuell 177 Fahrzeugen Platz. Es handelt sich um einen gebührenpflichtigen Parkplatz, der hauptsächlich von den Beschäftigten der Sozialstiftung und den Besuchern des Seniorenzentrums und der Klinik am Michaelsberg benutzt wird. Die Beschäftigten der Sozialstiftung können dort ihre Fahrzeuge gegen ein monatliches pauschales Entgelt während der Arbeitszeit abstellen.

                            Der Parkplatz wurde 2004 durch die St. Getreu-Stiftung erbaut, die Kosten lagen damals bei ca. 280.000,-- €. Durch den seit 04.10.2004 gültigen Vertrag wird dieser zum Betrieb an die Sozialstiftung verpachtet.

 

              Die Sozialstiftung hat zurzeit ca. 620 Beschäftigte im Klinikum am Michaelsberg bzw. in den Seniorenheimen. Dazu kommen die Besucher der Patienten vom Klinikum am Michaelsberg mit insgesamt 291 stationären Bettenplätzen, 60 Tagesplätzen und ca. 80 Patienten täglich in der Psychiatrischen Institutsambulanz. Im Antonistift in den Häusern Domblick, Altenburgblick und Wiesengrund befinden sich insgesamt 234 Betten. Um auch zukünftig das notwendige Personal für das Klinikum, die Ambulanzen und das Seniorenzentrum gewinnen zu können, ist die Sozialstiftung dringend auf die ausreichende zur Verfügungstellung von Parkplätzen angewiesen.

 

 

B.     Planungen

 

Es ist beabsichtigt, in dem Areal des jetzt schon vorhandenen Parkplatzes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3413 hinter der geriatrischen Rehabilitation ein unterirdisches Parkdeck zu errichten. Die Sozialstiftung erarbeitete bereits drei Varianten mit einer jeweiligen Kostenschätzung (einschließlich 18 % Baunebenkosten). Der Abstand zu der benachbarten Wohnbebauung oder das äußere Erscheinungsbild wird durch die Varianten 1 und 2 nicht verändert.

 

 

 

              Die näheren Details sind in der Anlage 4 (Stellplatzvergleich der Parkebenen) und Anlage 5 (Planunterlagen) dargestellt.

             

              Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 1, da

 

              -              bereits eine Anzahl von 100 zusätzlichen Parkplätzen eine spürbare Entlastung der Parksituation am Michaelsberg bedeutet,

              -              diese die kostengünstigste Lösung (auch pro Stellplatz) darstellt,

              -              sich diese Variante derart in das vorhandene Gelände einfügt, dass keine Veränderung der derzeitigen Höhen erfolgt,

              -              benachbarte Park- und Grünflächen nicht in die Planung miteinbezogen werden müssen.

 

              Zur Umsetzung der Finanzierungs-, Bau- und Betriebsplanung des Parkdecks wird eine Arbeitsgruppe mit den beteiligten Referaten unter der Leitung der Sozialstiftung Bamberg gegründet. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Antragstellung auf Städtebaufördermittel für den Bau eines Parkdecks möglich ist.

 

 

C.     Geplantes Sanierungsgebiet „Michaelsberg“

 

              Für ein Sanierungsgebiet „Michaelsberg“ wurden durch das Stadtplanungsamt Mittel für „Vorbereitende Untersuchungen“ im Haushalt 2013 beantragt. Die weiteren Schritte dafür sind die Erstellung eines Finanzierungs- und Betriebskonzepts für das Parkdeck und die Einbeziehung der Anlieger. Ebenso müssen Bund- und Landesmittel in den jeweiligen Haushalten bereitstehen. Im Jahr 2014 kann eine Sanierungssatzung erstellt werden, wofür dann die planungsrechtlichen Voraussetzungen und eine Kostenschätzung der Maßnahme vorliegen ssen.

 

 

D.     Ottobrunnen

 

                            Bereits seit längerem werden die Seitenränder der Wege im Ottobrunnen als Parkplätze für Besucher und Beschäftigte des Klinikums am Michelsberg genutzt. Aus Umweltschutzgründen und wegen der Sicherstellung der Rettungszufahrt zum Klinikum Michaelsberg soll das Parken dort zukünftig verhindert werden (siehe Anlage 6, Foto 1). Es ist beabsichtigt, die Zufahrt in diesen Bereich durch eine Schrankenanlage mit Ruftaste und Bedienung über die Pforte des Klinikums am Michaelsberg nur noch den Rettungskräften, Zulieferern und anderen Berechtigten möglich zu machen. Der Standort der Schranke ist in der Anlage 1 und im Luftbild der Anlage 6, Foto 2, eingezeichnet. Die Kosten hierfür wird die Sozialstiftung tragen.

 

 

                            E. Verkehrskonzept Berggebiet

 

                            Über das Verkehrskonzept Berggebiet wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

              Der Umweltsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.      Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.                    a)              Den Regelungen für den Innenhof Michaelsberg (Nr. 1 des Sitzungsvortrages) wird zugestimmt.

                            b)              Den Regelungen für die Parkplätze St. Getreu-Stiftung (Nr. 2 A-C des Sitzungsvortrages) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept vorzulegen.

                            c)              Dem Bau einer Schrankenanlage für den Ottobrunnen nach Nr. 2 D des Sitzungsvortrages wird zugestimmt.

 

3.      Der Antrag der GAL- Fraktion vom 27.03.2012 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

Im laufenden Haushaltsjahr keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

Auf Seiten der Bürgerspital-Stiftung entstehen Kosten für die Schrankenanlage in Höhe von ca. 65.000,-- €, wovon die Sozialstiftung einen Zuschuss in Höhe von 50 % übernimmt (ca. 32.500,-- €). Die restlichen Mittel können der freien Rücklage der Bürgerspitalstiftung entnommen werden.

 

Der Stadt Bamberg entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  0   Sachkosten: 0

 

 

 

 

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Anlagen

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