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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0367-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.   Ausgangssituation

 

(a)

Unter Bezugnahme auf einen Hinweis des Bürgervereins Kramersfeld beantragt die SPD-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 04.02.2012 (s. Anlage 1) zu prüfen, inwieweit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen – auch baulicher Art – in der Kemmerstraße durchgeführt werden können. Als Grund hierfür wird eine Zunahme des Verkehrs in der Kemmerstraße durch die Ampelschaltung in der Memmelsdorfer Straße an der BAB 73 und die Freigabe der Kronacher Straße angegeben.

 

(b)

Mit Schreiben vom 16.04.2012 wendet sich ein unmittelbar betroffener Anlieger (s. Anlage 2) an das Stadtplanungsamt mit der Bitte folgende Vorschläge zur Reduzierung des Verkehrs in der Kemmerstraße zu prüfen:

- „Sackgassenregelung“ für die Kemmerstraße und

- deutliche Reduzierung und Beruhigung des Verkehrsaufkommens in Verbindung mit Tempo 30 Regelung.

Gleichzeitig wird eine Unterschriftenliste vorgelegt, in der 95 weitere Anlieger das ‚drastisch angestiegene Verkehrsaufkommen und die damit einhergehende Lärmbelästigung’ bestätigen und darüber hinaus die Umsetzung der o.g. Vorschläge unterstützen.

 

(c)

Der Bürgerverein Kramersfeld-Bruckertshof-Hirschknock e.V. weist mit Schreiben vom 20.05.2012 (s. Anlage 3) ebenfalls darauf hin, dass das Verkehrsaufkommen in der Kemmerstraße zunehmend für Diskussion sorgt. Infolge einer Informationsveranstaltung am 23.07.2012 stellt der Bürgerverein mit Schreiben vom 12.08.2012 (s. Anlage 4) folgenden Antrag:

- Für die Kemmerstraße soll die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden und

- zusätzlich sollen flankierende Maßnahmen (Einengungen) zur Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden.

Vor dem Hintergrund der bekannten Problematik zur Umsetzung bzw. Durchsetzbarkeit der o.g. Möglichkeiten – hier insbesondere in Bezug auf eine Geschwindigkeitsreduzierung - bittet der Bürgerverein vorsorglich weitere Optionen zu prüfen:

- Sperrung der Kemmerstraße auf Höhe der Stadtgrenze, mit Ausnahme von ÖPNV und Rettungsdienst,

- zeitlich limitierte Sperrung wie vorgenannt, jedoch zeitlich limitiert auf die Hauptverkehrszeiten,

- Errichtung einer „Pförtnerampel“ zum Abbremsen des Durchgangsverkehrs.

 

(d)

Die Gemeinde Gundelsheim wiederholt mit Schreiben vom 25.01.2012 (s. Anlage 5) die jahrlangen (seit 1995) Bemühungen zur Aufstufung der Kemmerstraße in eine höhere Straßenklasse. Die auch dort erkannte Zunahme des Verkehrsaufkommens wird dabei als Begründung herangezogen um die Aufstufung der Kemmerstraße von einer Gemeindeverbindungsstraße zur Kreisstraße zu begründen. Die Gemeinde Gundelsheim sieht in der Kemmerstraße eine Straße mit ‚überörtlicher Bedeutung’.

 

(e)

Der Bürgerverein Kramersfeld hatte für den 23. Juli 2012 zu einer Veranstaltung eingeladen, bei der vor Ort verschiedene Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung diskutiert wurden. An diesem Abend waren sowohl Herr Oberbürgermeister als auch der Baureferent anwesend.

Das Ergebnis der Diskussion war, dass sich eine knappe Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger für verkehrs- und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen und gegen eine Vollsperrung an der Stadtgrenze ausgesprochen hat.

 

(f) Einstufung der Kemmerstraße in eine höhere Straßenklasse

In Verbindung mit dem Begehren der Gemeinde Gundelsheim zur Aufstufung der Kemmerstraße wurde bei der Gemeinde Memmelsdorf schriftlich um Mittelung gebeten, ob Planungsabsichten zur Errichtung einer Umgehungsstraße für den Ortsteil Lichteneiche bekannt sind (s. dazu Planausschnitt in Anlage 9). Daraufhin teilt die Gemeinde Memmelsdorf mit, dass ‚derzeit keine eigenen’ Planungsabsichten bestehen. Auch beim Staatlichen Bauamt sind nach fernmündlicher Anfrage dahingehende Planungen nicht bekannt. Interessanterweise wird eine solche Planung als ‚Super-Gau’ für den Stadtteil Kramersfeld eingestuft.

Eine Aufstufung der Kemmerstraße steht den Bemühungen der Bürger um eine Verkehrsberuhigung im Ortsteil Kramersfeld vollkommen entgegen. Zudem wäre zu berücksichtigen, dass die Kemmerstraße als Erschließungsstraße eingestuft ist und demzufolge beim Ausbau im Jahr 1987 auch danach dimensioniert wurde. Sowohl die vorhandene Fahrbreite von nur 5,50m als auch der straßenbautechnische Ausbau ist zur Aufnahme einer höheren Verkehrsbelastung folglich nicht geeignet. Das würde konsequenterweise bedeuten, dass die Straße im Falle einer Aufstufung vollkommen neu ausgebaut bzw. verbreitert werden müsste. Die Kosten im jetzigen Ausbauquerschnitt wären nicht beitragsfähig. Nach der Straßenausbaubeitragssatzung könnten lediglich bspw. die Aufwendungen für die Überbreiten der Fahrbahn geltend gemacht werden.

Unabhängig davon ist jedwedes Anliegen zur Aufstufung der Kemmerstraße mit der vordringlichen und zudem auch fachlich nachvollziehbaren Begründung der Bürger im Ortsteil Kramersfeld für eine Verkehrsberuhigung abzulehnen.

 

 

Zusätzlicher Hinweis auf folgende Vorgänge:

In Verbindung mit der o.g. Ausgangslage wird auf folgende in gleicher Sache bisher bereits vorliegenden Vorgänge hingewiesen:

- Beschluss des Verkehrssenats zum Antrag auf Aufstufung der Kemmerstraße vom 11.10.1995

- Anfrage Fraktion der FW-BR vom 04.10.2007

- Beschluss des Senates für Umwelt und Verkehr vom 17.04.2008 (s. Anlage 8)

 

 

 

2.   Stellungnahme

 

(a) Zur Verkehrsentwicklung in der Kemmerstraße (s. Anlage 6)

Die durchgeführten Verkehrszählungen bestätigen die o.g. Wahrnehmungen zur Verkehrsentwicklung in der Kemmerstraße. Beim Gesamtverkehr wird eine Zunahme des Verkehrs von ca. 25% und in den Spitzenzeiten von ca. 48% in der Zeit von 7.00Uhr bis 8.00Uhr und ca. 30% in der Zeit von 16.00Uhr bis 17.00Uhr festgestellt. Nach Auswertung der Ganglinien der Vekehrsdaten ist festzustellen, dass die Verkehrszunahme durch einen typischen Pendlerverkehr ausgelöst wird.

 

(b) Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung

Die üblicherweise zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wurden in der ‚Routinebesprechung Verkehr’ am 13.06.2012 den beteiligten Fachdienststellen vorgestellt und diskutiert (s. Anlage 6). Im Ergebnis unterstützt die Arbeitsgruppe den Vorschlag, die Durchfahrt zwischen dem Ortsteil Kramersfeld und der Gemeinde Gundelsheim für den motorisierten Individualverkehr zu sperren (Linienverkehr/Radverkehr frei, vgl. Nr. 7 in beil. Ergebnisniederschrift Anlage 7). Insofern bestätigt die Arbeitsgruppe den Vorschlag der Autobahndirektion (ABD) Nordbayern vom 04.07.2007 und die in diesem Zusammenhang bereits vorgetragene Einordnung der Verkehrsplanung. Demzufolge wurde ‚die Aufrechterhaltung einer Verkehrsbindung an die Kreisstraße BA4 für die Stadt Bamberg aus verkehrstechnischer Sicht als nicht zielführend eingestuft und der Vorschlag der ABD Nordbayern befürwortet’ (s. Anlage 8 Sitzungsvortrag zum Beschluss des Umweltsenates vom 17.04.2008). Da es sich hierbei um eine ‚weitgreifende Maßnahme’ handelt wurden vorerst folgende Alternativmöglichkeiten untersucht:

 

untersuchte
Maßnahme

Stellungnahme
Polizei
(siehe Anlage 11)

Stellungnahme
Straßenverkehrsamt (siehe Anlage 12)

Empfehlung

Markierung von Parkplätzen auf der Fahrbahn, dadurch Schaffung von Engstellen,

kein Bedarf für Parkplätze, dadurch keine Wirkung

kein Bedarf für Parkplätze, dadurch keine Wirkung

Diese Maßnahme sollte nur denn weiter verfolgt werden, wenn die Stellplätze durch begrünte Pflanzbeete eingefasst werden, da die Maßnahme ansonsten wirkungslos ist.

Ausweisung der Kemmerstraße zusammen mit Kramersfeld als Tempo-30-Zone

Bedenken, da nicht geeignet

Voraussetzungen liegen nicht vor.

Wird nicht weiter verfolgt.

Ausbau der Haltestellen als BusKap

Keine Einwände

Keine Einwände, Wirkung wird bei geringer Busfrequenz bezweifelt

Diese Maßnahme sollte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter verfolgt werden.

Einbahnstraße im Straßenstück Kronacher Straße

 

möglich

Die Maßnahme wurde mit dem EDV-gestützten Verkehrsmodell der Stadt Bamberg untersucht. Sie zeigt Wirkung, ist nicht sehr teuer, da nur Beschilderung.

Es wird empfohlen, diese Maßnahme umzusetzen (siehe Variante 2 in Anlage 10).

Einbahnrichtung wechselseitig

Keine praxisgerechte Maßnahme

Wird kritisch beurteilt

Wird nicht weiter verfolgt.

Temporäres Durchfahrtsverbot (z.B. zwischen 7.00Uhr/9.00Uhr und 16.00Uhr / 20.00Uhr)

Akzeptanz nur durch konsequente Überwachung; dies kann von der Polizei nicht dauerhaft gewährleistet werden.

Für Durchfahrtsverbot liegen generell die Voraussetzungen nicht vor.

Wird nicht weiter verfolgt.

Abbiegeverbot an der Einmündung der Kronacher Straße in die Kemmerstraße

wirkungslos

Rechtlich möglich, aber wirkungslos

Wird nicht weiter verfolgt.

Durchfahrtsverbot oder Einbahnstraße in dem Verbindungsstück zwischen der Kemmerstraße und der Kronacher Straße.

Keine Aussage

Voraussetzungen liegen nicht vor

Wird nicht weiter verfolgt.

Mittelinsel im Bereich der Bushaltestellen, flankiert von Beschränkung der zul. Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30

Gemeinsame Stellungnahme:

das Straßenverkehrsamt und die Polizei begrüßen den vorgeschlagenen Einbau von Mittelinseln/Querungshilfen in der Kemmerstraße mit einer einhergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im nahen Umfeld der Inseln. Mit einer weiteren "Insel" bei den nächsten Bushaltestellen auf Höhe Anwesen 21 würde ein zusätzlicher geschwindigkeitsdämpfender Effekt in der Straße erzielt werden wobei dann zu prüfen wäre, ob auch zwischen den "Inseln" aus Gründen einer stetigen Verkehrsführung Tempo-30 beibehalten werden könnte.

Kritisch betrachtet wird ein etwaiger Wechsel des Oberflächenbelags auf den vorgesehenen Fahrbahnen. Generell stellt ein Wechsel der Fahrbahnoberfläche eine Gefahrenstelle dar - im vorliegenden Fall konkret insbesondere für motorisierte Zweiradfahrer, die die Wasserrinne/den Pflasterbelag dann - schiefwinkelig - überfahren müßten. Dazu kommen die zu erwartenden Abbremsmanöver im Bereich der Verengungen, was insbesondere bei Regen/Schnee hinsichtlich der Verkehrssicherheit nicht unterbewertet werden sollte. Ein durchgängiger einheitlicher Fahrbahnbelag wäre daher dringend zu empfehlen.

Umsetzung wird vorgeschlagen

 

 

3.   Empfehlung:

Bei den untersuchten Maßnahmen kommen viele nicht in Frage, da sie von den Fachdienststellen als unwirksam oder als rechtlich nicht machbar eingestuft werden.

Letztlich bleiben die folgenden Maßnahmen übrig, die mit dem Bürgerverein besprochen worden. Das vorgeschlagene Ergebnis ist auch im Sinne des Bürgervereins.

 

-          Einrichtung von Parkstreifen (die allerdings durch Pflanzbeete ergänzt werden müssen, um Wirkung zu zeigen).
Diese sind jedoch teuer und behindern den ÖPNV.
Diese Maßnahme wird deshalb vorerst nicht weiter verfolgt.
 

-          Ausbau von Bus-Kaps
Dies wäre zu empfehlen, ist jedoch teuer und aufgrund der geringen Busfrequenz wenig wirksam.
Diese Maßnahme wird deshalb vorerst nicht weiter verfolgt.
 

-          Einrichtung einer Einbahnstraße im Straßenstück zwischen Kronacher Straße und Kemmerstraße.
Diese Maßnahme ist nicht teuer, da nur Beschilderung. Die Wirksamkeit wurde mit dem EDV-Gestützten Verkehrsmodell der Stadt Bamberg untersucht (vgl. Anlage 10).
Allerdings wird diese Variante vom Bürgerverein Kramersfeld kritisch gesehen und abgelehnt. Sie wird deshalb nicht weitere verfolgt.
 

-          Mittelinseln im Bereich der Bushaltestellen und Tempo 30
Durch Mittelinseln im Bereich der Bushaltestellen kann zum Einen die Überquerbarkeit für Fußgänger verbessert und zum Anderen die gefahrene Geschwindigkeit reduziert werden.
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang die Einführung von Tempo 30 möglich.
Allerdings ist das ohne Umbau nur dort möglich, wo die Busbucht ohne Rinne als Trennung zur Fahrbahn und mit dem gleichen Belag wie die Fahrbahn ausführt ist. Ansonsten würde die Situation für Zweiradfahrer verschlechtert. Dies wird aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
Diese Kriterien treffen nur auf eine Haltestelle von insgesamt 6 Haltestellen zu.
Dies bedeutet, dass ohne grundlegenden Umbau nur an einer von sechs Haltestellen die Fahrbahn nach rechts verschwenkt werden kann. Ggf. könnte dies dann noch mit einer provisorischen Kap-Haltestelle in der gegenüber liegenden Busbucht kombiniert werden.
Tempo 30 kann nur im Bereich der Haltestelle +/- 50 m angeordnet werden.
In der nachfolgenden Skizze ist die Maßnahme aufgezeigt.


Abbildung: Mittelinsel und Buskap im Bereich der Bushaltestellen, Haltestelle Bruckertshof

Die Maßnahme soll in einem ersten Schritt mit provisorischen Elementen umgesetzt werden. Nach einer Probephase, in der auch die Wirkung evaluiert werden soll, kann dann ggf. ein dauerhafter Umbau erfolgen. Weiterhin können bei Bedarf auch die anderen Haltestellen entsprechend umgestaltet werden.

Kosten:
Die Fertigteilelemente sind bereits im EBB vorhanden. Für die Haltestelle Bruckertshof ist bei einer Ausführung der Insel und einer einseitigen Kaphaltestelle mit Kosten von 6.000 – 6.500 € zu rechen. Die Finanzierung und Ausführung erfolgt durch den EBB.
Für die Kosten ist eine Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.                  Der Umweltsenat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

2.                  Der Umweltsenat der Stadt Bamberg beauftragt den Entsorgung- und Baubetrieb der Stadt Bamberg zur Umsetzung folgender Maßnahmen mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Kemmerstraße:
- Einbau einer Mittelinsel bei der Haltestelle Bruckertshof;
- Einbau eines Buskaps an der Haltestelle Bruckertshof;
- Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Bushaltestelle Bruckertshof.

3.                  Die weitere Verkehrsentwicklung ist zu beobachten und dem Umweltsenat ist darüber zu berichten.

4.                  Der Umweltsenat der Stadt Bamberg lehnt eine Aufstufung der Kemmerstraße zu Kreisstraße weiterhin ab.

5.                  Damit ist der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.02.2012 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von bis zu 6.500 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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