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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0389-61

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Beratungsfolge

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-              Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-          Feststellungsbeschluss

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

              1. Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 04.07.2012 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 16.03.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 23.07.2012 bis zum 24.08.2012 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gehört.

In den während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sowie zum parallel durchgeführten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 43 i wurde jeweils mitgeteilt, dass keine Einwände zur Planung bestehen.

Somit kann der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 16.03.2011 beibehalten und zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden.

 

2. Behandlung der Anregungen

 

Es gingen folgende Schreiben ein:

 

2.1    Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

2.1.1              Bauordnungsamt/Denkmalpflege Stadt Bamberg

              mit Schreiben vom 25.07.2012

 

2.1.2    Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz Stadt Bamberg

              mit Schreiben vom 07.08.2012

 

2.1.3    E.ON Bayern AG, Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom  23.07.2012

 

2.1.4    Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth

              mit Schreiben vom 27.08.2012

 

  2.1.5              Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Margaretendamm 28,

              96052 Bamberg

              mit Schreiben vom 09.07.2012

 

  2.2              Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Schreiben ein.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis

2.      Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

3.      Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen keine Einwände beinhalten.

4.      Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 16.03.2011 sowie die Begründung vom 16.03.2011.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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