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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0390-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-          Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

1.              Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

              Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 04.07.2012 wurde der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 43 i vom 04.07.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 23.07.2012 bis einschließlich 24.08.2012 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGBgehört.

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein, in denen jeweils mitgeteilt wurde, dass keine Einwände zur Planung bestehen und sie somit auch keine Änderung der Planung bewirken. Somit wird diese Planung zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

2.              Behandlung der Anregungen

              Es gingen folgende Schreiben ein:

              2.1              Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

              2.1.1              Bauordnungsamt/Denkmalpflege

                            Stadt Bamberg

                            mit Schreiben vom 25.07.2012

 

              2.1.2              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz

                            Stadt Bamberg

                            mit Scheiben vom 07.08.2012

              2.1.3              E:ON Bayern AG

                            Hallstadter Straße 119

                            96052 Bamberg

                            mit Schreiben vom 23.07.2012

              2.1.4              Regierung von Oberfranken

                            Postfach 11 01 65

                            95420 Bayreuth

                            mit Schreiben vom 27.08.2012

              2.1.5              Stadtwerke Bamberg

                            Energie- und Wasserversorgungs GmbH

                            Margaretendamm 28

                            96052 Bamberg

                            mit Schreiben vom 09.07.2012

              2.2              Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Schreiben ein.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Bau- und Werksenat nimmt zur Kenntnis, dass die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen keine Einwände beinhalten.

3.      Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.L.S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

             

den Bebauungsplan Nr. 43 i vom 04.07.2012, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 04.07.2012.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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