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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0404-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 18.05.2012 beantragte Frau Stadträtin Daniela Reinfelder, die für die Landesgartenschau Bamberg 2012 eingeführte Parkraumbewirtschaftung in Gaustadt auf Dauer beizubehalten.

 

Die jetzige Lösung habe sich nach Einschätzung des Bürgervereins Gaustadt bewährt. Die ausführliche Begründung ist aus Anlage 1 ersichtlich.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die jetzige Regelung wurde – zeitlich befristet – eingeführt aufgrund des herausragenden Ereignisses „Landesgartenschau Bamberg 2012“. Dabei wurde das Verkehrs- und Parkierungskonzept – abgestimmt auf die besonderen Bamberger Verhältnisse – in den Grundzügen von der Bundesgartenschau Koblenz 2011 übernommen.

 

Zielvorgabe war, dass alle Parkvorgänge, die vor der Landesgartenschau Bamberg 2012 stattgefunden haben, auch während der Landesgartenschau Bamberg 2012 möglich sein sollen, wobei Besucher der Landesgartenschau Bamberg 2012 ihre Fahrzeuge nicht im Umfeld des Landesgartenschaugeländes parken sollten.

 

Sonderregelungen gab es bezüglich der Erteilung von

 

-              Ausnahmegenehmigungen („Besucherkarten“oder „Gästekarten“) und

-          Anspruchsinhaber: Bewohner, Gäste, Arbeitnehmer, Gewerbetreibende etc. und

-          Gebührenhöhe (10,20 € für 1 Ausnahmegenehmigung/für 50 „Besucherkarten“)

 

Diese Sonderregelungen stellen ein aufeinander abgestimmtes Gesamtpaket auf der Rechtsgrundlage des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung dar

 

Danach treffen die Straßenverkehrsbehörden auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Errichtung von gebührenpflichtigen Parkplätzen für Großveranstaltungen.


Die Landesgartenschau Bamberg 2012 ist eine derartige Großveranstaltung. Somit liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die derzeitige – zeitlich befristete – Parkraumbewirtschaftung auch für den Stadtteil Gaustadt vor. Sowohl Bewohner im Umfeld der Landesgartenschau, als auch Gewerbetreibende und andere Berechtigte haben gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen für die Dauer der Landesgartenschau erhalten, damit sie auf den vorhandenen Parkplätzen parken können.

 

Neben dem vorliegenden Antrag wurde auch gegenüber der Verwaltung von verschiedenen Betroffenen oder ArbeitnehmerInnen aus den anderen, anlässlich der Landesgartenschau geschaffenen Parkzonen der Wunsch geäußert, die bestehende „Landesgartenschau-Regelung“ beizubehalten, da im Gegensatz zu früher jetzt immer eine Parkmöglichkeit vorhanden wäre und sich die Landesgartenschau-Regelung „bewährt“ habe.

 

Wie bereits vorstehend ausgeführt, gibt es hierfür jedoch keine rechtliche Grundlage um diesen Wünschen zu entsprechen und den Straßenraum zu „reservieren“.

 

Mit E-Mail vom 22.08.2012 teilte die Regierung von Oberfranken der Stadt Bamberg mit, dass sie die Rechtsauffassung der Stadt Bamberg teile (Anlage 2).

 

Eine Umfrage bei 15 bayerischen Städten ergab, dass 14 Städte entsprechend den rechtlichen Vorgaben keine Besuchsparkkarten ausstellen. Lediglich die Stadt Rothenburg (dort wird der Parkraum 24 Stunden am Tag bewirtschaftet) gibt Besucherkarten“ für Übernachtungsgäste gegen eine Gebühr von 5,--€ aus (Anlage 3).

 

Fazit:

 

Nach Beendigung der Landesgartenschau Bamberg 2012 sind die Voraussetzungen für Parksonderregelungen nicht mehr gegeben. Es wird nun, entsprechend der Beschlusslage, die Verkehrsregelung, wie sie vor der Landesgartenschau Bamberg 2012 bestand, wieder eingeführt. Schon vor der Landesgartenschau Bamberg 2012 waren in der Gaustadter Hauptstraße mehrere Kurzzeit-Parkzonen mit Parkscheibenregelung vorhanden, so dass dort Kunden für Gewerbe und Handel parken konnten.

 

Aus dem beiliegenden Plan (Anlage 4) ist ersichtlich, dass der Straßenraum zwischen den Einmündungen Friedensbrücke und Steigerwaldstraße sowie Erbabrücke (Parkzone 3 – grün umrandet) in der Gaustadter Hauptstraße mit den abführenden Straßen während der Landesgartenschau Bamberg 2012 bewirtschaftet wird.

 

Sämtliche Stellplätze können in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit Parkscheibe bei einer Höchstparkdauer von 2 Stunden beparkt werden. InhaberInnen von entsprechenden Ausnahmegenehmigungen (Bewohner, Besucher, Gewerbetreibende, Beschäftigte) sind von der Parkscheibenbenutzung befreit.

 

Nach der Landesgartenschau werden diese Stellplätze wieder Dauerstellplätze. Dauerstellplätze sind im beiliegendem Plan grün markiert mit lila Raute.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind die vor der Landesgartenschau Bamberg 2012 vorhandenen Kurzzeitparkplätze in der Gaustadter Hauptstraße. Diese werden wieder – wie früher - gekennzeichnet (Parken mit Parkscheibe werktags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit Höchstparkdauer 2 Stunden). Im beiliegenden Plan sind diese weiß gerautet/grün markiert.

 

Bei entsprechendem Bedarf können selbstverständlich die Parkscheibenzonen entsprechend angepasst werden.


Angesichts der steigenden Studentenzahlen auf dem Erbacampus muss sicherlich damit gerechnet werden, dass diese auch verstärkt öffentliche Stellplätze im Umfeld des Unistandortes in Anspruch nehmen. Dies wird in erster Linie voraussichtlich in Gaustadt bzw.der Mayer`schen Gärtnerei der Fall sein. Die Verwaltung wird daher anhand der weiteren Entwicklung beobachten, ob hier mit dem Instrument des Bewohnerparkens gegengesteuert werden muss.

 

In diesem Zusammenhang wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass ab der Eröffnung des neuen Unistandortes auf dem Erbagelände (15. Okober 2012) die neue Linie 925 der Stadtwerke Bamberg ihren Betrieb aufnimmt. Alle zwei Stunden verkehrt dann während der Vorlesungszeit ein Stadtbus zwischen den Haltestellen Feldkirchenstraße und Regensburger Ring. Die Linie verbindet die beiden Haltestellen direkt und fährt nicht über den ZOB. Sie ist so getaktet, dass Studierende eine Anschlussveranstaltung am jeweils anderen Unistandort pünktlich erreichen können. Im Einzelnen darf auf die auszugsweise Wiedergabe des neuen Infoflyers der Stadtwerke (Anlage 5) Bezug genommen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Entwicklung im Umfeld des Universitätsstandortes ERBA bezüglich der Notwendigkeit, Bewohnerparken einzuführen, kontinuierlich zu beobachten.

Bei Bedarf ist dem Senat unverzüglich ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

 

Unabhängig davon ist dem Umweltsenat bis spätestens Mitte 2013 ein Erfahrungsbericht über die Parksituation im Umfeld des Universitätsstandortes ERBA zu erstatten.

 

3.       Der Antrag der Stadträtin Daniela Reinfelder vom 18.05.2012 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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