Beschlussvorlage - VO/2012/0405-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau u. Sanierung eines Hauses mit Atelier u. Terrassenanbau, Bamberg, Suidgerstr. 3a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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10.10.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Bollerhoff Barbara
Entwurfsverfasser: Dipl.-Ing. (FH) Stefan Gruber
Kurzbeschreibung:
Ein im Jahre 1927 baurechtlich genehmigtes Gebäude mit Wohnküche, Zimmer und Kleintierstallung soll umgebaut und saniert werden. Es werden im Inneren nichttragende Wände entfernt, Durchbrüche hergestellt, Türen versetzt und neue Türen und Fenster eingebaut. Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert. Zusätzlich wird auf der westlichen Seite eine aufgeständerte Terrasse angebaut. In dem Gebäude sollen ein Bad, eine Küche, ein Aufenthaltsraum und ein Malatelier sein.
Größe des Bauvorhabens:
Gebäude: Breite: Länge: Firsthöhe:
Gebäude 8,99 m 9,99 m 6,50 m
Terrasse: 5,26 m 6,75 m
Antragseingang: 11.07.2012
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 ein sonstiges Vorhaben. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: / anrechenbar: / nachzuweisen: keiner
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die Zufahrt bzw. der Zugang zu dem Baugrundstück kann nur über das städtische Grundstück mit der Fl.-Nr. 3727/30 erfolgen. Ein Geh- und Fahrtrecht für die Bauherrin existiert über dieses Grundstück noch nicht. Das Baugrundstück ist somit noch nicht erschlossen. Verhandlungen zum Ankauf eines Teilstückes aus der Fl.-Nr. 3727/30 oder Bestellung eines notariellen Geh- und Fahrtrechtes sind im Gange. Bisher konnte jedoch noch kein Ergebnis erzielt werden.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Besonderheiten:
Naturschutz: ein schutzwürdiges Biotop ist auf dem Grundstück nicht kartiert. Es handelt sich um Brachland mit einzelnen Gehölzen. Das Altgebäude befindet sich im geplanten Landschaftsschutz-
gebiet. Da das Grundstück aber keinen besonderen hohen ökologischen Wert besitzt und sich bereits ein Haus darauf befindet, ist der Eingriff in Natur und Landschaft durch die bauliche Erweiterung (Terrasse) eher gering.
Eine Erweiterung im jetzt beantragten Umfang ist aus naturschutzfachlicher Sicht akzeptabel unter folgenden Auflagen:
1.) Erhaltung der Freifläche auf gesamter Fläche als Wiese/Rasen/Garten
2.) Pflanzung von zwei einreihigen Hecken aus standortheimischen Sträuchern ( z.B. Haselnuss,
Liguster, Hartriegel, Gewöhnlicher Schneeball) an der westlichen Grundstücksgrenze ( je 6 m
Länge, Pflanzabstand 80 cm).
3.) Pflanzung von mind. 3 hochstämmigen Obstbäumen ( z.B. Apfel, Birne, Kirsche, Walnuss).
Die Pflanzungen sind innerhalb der nächsten auf die Erteilung der Baugenehmigung folgenden
Pflanzperiode vorzunehmen. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist in der Baugenehmigung abzu-
sichern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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422,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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43,4 kB
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