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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0405-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Bauherr:              Bollerhoff Barbara

Entwurfsverfasser:                            Dipl.-Ing. (FH) Stefan Gruber

 

Kurzbeschreibung:             

Ein im Jahre 1927 baurechtlich genehmigtes Gebäude mit Wohnküche, Zimmer und Kleintierstallung soll umgebaut und saniert werden. Es werden im Inneren nichttragende Wände entfernt, Durchbrüche hergestellt, Türen versetzt und neue Türen und Fenster eingebaut. Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert. Zusätzlich wird auf der westlichen Seite eine aufgeständerte Terrasse angebaut. In dem Gebäude sollen ein Bad, eine Küche, ein Aufenthaltsraum und ein Malatelier sein.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Gebäude:               Breite:                            Länge:               Firsthöhe:

              Gebäude                                    8,99 m                                 9,99 m                 6,50 m

              Terrasse:                       5,26 m                                 6,75 m                                                       

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                                   Antragseingang: 11.07.2012

                                   vollständig:

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 ein sonstiges Vorhaben. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: /              anrechenbar: /                   nachzuweisen:              keiner

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

          Die Zufahrt bzw. der Zugang zu dem Baugrundstück kann nur über das städtische Grundstück mit der Fl.-Nr. 3727/30 erfolgen. Ein Geh- und Fahrtrecht für die Bauherrin existiert über dieses Grundstück noch nicht. Das Baugrundstück ist somit noch nicht erschlossen. Verhandlungen zum Ankauf eines Teilstückes aus der Fl.-Nr. 3727/30 oder Bestellung eines notariellen Geh- und Fahrtrechtes sind im Gange. Bisher konnte jedoch noch kein Ergebnis erzielt werden.

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

Besonderheiten:

 

              Naturschutz: ein schutzwürdiges Biotop ist auf dem Grundstück nicht kartiert. Es handelt sich um               Brachland mit einzelnen Gehölzen. Das Altgebäude befindet sich im geplanten Landschaftsschutz-

              gebiet. Da das Grundstück aber keinen besonderen hohen ökologischen Wert besitzt und sich bereits               ein Haus darauf befindet, ist der Eingriff in Natur und Landschaft durch die bauliche Erweiterung               (Terrasse) eher gering.

              Eine Erweiterung im jetzt beantragten Umfang ist aus naturschutzfachlicher Sicht akzeptabel unter               folgenden Auflagen:

 

              1.) Erhaltung der Freifläche auf gesamter Fläche als Wiese/Rasen/Garten

              2.) Pflanzung von zwei einreihigen Hecken aus standortheimischen Sträuchern ( z.B. Haselnuss,

                   Liguster, Hartriegel, Gewöhnlicher Schneeball) an der westlichen Grundstücksgrenze ( je 6 m

                   Länge, Pflanzabstand 80 cm).

              3.) Pflanzung von mind. 3 hochstämmigen Obstbäumen ( z.B. Apfel, Birne, Kirsche, Walnuss).

              Die Pflanzungen sind innerhalb der nächsten  auf die Erteilung der Baugenehmigung folgenden

              Pflanzperiode vorzunehmen. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist in der Baugenehmigung  abzu-

              sichern.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

2.      Die Baugenehmigung kann erst ausgefertigt werden, wenn die Erschließung gesichert ist.

 

 

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Anlagen

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