"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0406-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

Bauherr:              Stadt Bamberg

Entwurfsverfasser:                            Gößwein Albert

 

Kurzbeschreibung:             

Auf dem Grundstück Am Tännig 16 (Forsthaus) soll eine Holzlege (Satteldach, Dachneigung 40 Grad) mit Überdachung (Pultdach, Dachneigung 15 Grad) errichtet werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Holzlege

                 Breite:  4,50 m              Länge:  6,00 m                ca. 3,70 m              Firsthöhe:  ca. 4,60 m             

              - Überdachung

                 Breite:  2,50 m              Länge:  6,00 m              Traufhöhe:  ca. 2,50 m              Firsthöhe:  ca. 3,20 m

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               01.09.2011

                                    vollständig:            01.09.2011             

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter:

Fläche für die Landwirtschaft

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als „Sonstiges Vorhaben“ zulässig. Öffentliche Belange werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:         

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              Nicht erforderlich

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

-   Vonseiten des Naturschutzes ist das Bauvorhaben zulässig.

-   Das Bauvorhaben liegt in der Engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes. Daher

    wird ein wasserrechtliches Verfahren eingeleitet.

-   Auf dem beiliegenden Lageplan ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 4443 eine weitere bauliche

    Anlage dargestellt. Bei diesem Gebäude handelt es sich um einen Geräteunterstand für

    den Forstbetrieb der Stadt Bamberg. Er dient zur Unterbringung der forstlichen

    Gerätschaften, die zur Bewirtschaftung der eigenen Wälder erforderlich sind. Gemäß der

    Stellungnahme des Amtes für Ernährung; Landwirtschaft und Forsten Bamberg sind die

    Voraussetzungen zur Privilegierung erfüllt. Das Bauvorhaben ist somit nach § 35 Abs. 1

    Nr. 1 BauGB im Außenreich zulässig und nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1c BayBO

    verfahrensfrei.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...