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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0417-23

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Beratungsfolge

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I.               Sitzungsvortrag:

 

Auf Grund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.03.2012 hat das Immobilienmanagement u. a. überprüft, welche brachliegenden städtischen Grundstücke sich zum „Gärtnern in der Stadt“ eignen.

 

Wir sind zunächst dabei davon ausgegangen, dass wir keine gewerblich landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch nutzbaren Flächen heranziehen können, da eine Verpachtung geeigneter Flächen an Bamberger Gärtner im Interesse dieses Berufsstandes Vorrang vor einer privaten Nutzung haben sollte.

 

Aus Abfragen in anderem Zusammenhang war und ist auch davon auszugehen, dass wir private Flächen für einen derartigen Zweck von Dritten nicht anmieten bzw. anpachten können.

Anpachtbare Flächen in den Kleingartenanlagen sind zwar vorhanden, aber für den angedachten Zweck nicht geeignet.

 

Denn der Antrag zielt darauf ab, dass ein ackerähnliches Grundstück stadtnah zur Verfügung gestellt wird, auf dem Parzellen gebildet werden, in denen dann Gemüse und andere Feldfrüchte in Klein­mengen für den eigenen Bedarf angebaut werden können. Infrastruktur wäre dazu nicht notwendig – und würde unsererseits auch nicht gestellt. Problem könnte jedoch eine Wasserversorgung werden. In der Nähe der angedachten Fläche ist aber kein Wasseranschluss vorhanden; ein solcher kann aus Kosten­gründen auch nicht gelegt werden. Das Aufstellen von Regenwassertonnen wird möglicher Weise nicht zu vermeiden sein. Inwieweit Brunnen geschlagen werden können, wäre ggf. zu klären.

 

Bauliche Anlagen jedweder Art (auch „Gewächshäuser“ aus Planen und dgl.) wären auf jeden Fall nicht möglich. Es wäre lediglich ein klein parzellierter Acker.

 

Das Immobilienmanagement hat für ein Projekt „Mietäcker“ ein Areal an der Weißenburgstraße im Auge (vgl. Lageplan), das ehedem für die Fortsetzung der geplanten Grünanlage  von der Feld­kirchen­straße bis zur Auferstehungskirche erworben wurde. Es ist derzeit ungenutztes Grün- bzw. Brachland; daneben liegen nach wie vor alte Schrebergärten. Das Gartenamt hätte gegen eine derartige Zwischen­nutzung nichts einzuwenden.

Im direkten Umfeld befindet sich verdichtete Wohnbebauung mit vielen Familien. Die letztendlich notwendige Fläche (wir gehen derzeit von maximal ca. 1.000 m² aus) wäre fußläufig gut erreichbar. Sie müsste lediglich umgeackert und aufgefräst werden, was aber Kosten verursachen würde. 

 

Verfahrensmäßig schlägt die Verwaltung vor, die Möglichkeit „Mietäcker-Parzellen“ gegen geringes Entgelt jährlich anzupachten, öffentlich zu machen und den Bedarf unter den gegeben Voraus­setzungen  abzufragen. Wenn ein solcher definitiv feststeht, könnte die Fläche hergerichtet werden, damit im Frühjahr „angebaut“ werden kann. Nach Ende der Nutzungszeit würde die Fläche wieder kultiviert, damit sie im Folgejahr  wieder verpachtet werden kann.

 

Das Projekt ist und bleibt ein Versuch, der es aber gerade in Zeiten, in denen viele sich wieder auf Obst und Gemüse aus einem eigenen Garten besinnen, aus Sicht des Immobilenmanagements Wert sein sollte, umgesetzt zu werden. Anpassungen in der Projektskizze werden sich aber wohl nicht vermeiden lassen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.                  Beschlussvorschlag

 

1.      Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt der „Mietäcker“ wie dargelegt anzugehen, zu­nächst den Bedarf zu ermitteln und dann umzusetzen.

 

3.       Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.03.2012 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanz­plan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von     für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: 1.500,-- €

 

 

Stellungnahme des Kämmereiamtes:

 

Nachdem es sich mit 1.500,-- € um einen relativ geringen Bedarf handelt und die Vermietung bzw. Verpachtung auch zu Einnahmen führen wird, bestehen seitens des Kämmereiamtes keine Bedenken.

Die Mittel sind aus dem Ansatz der HSt. 88300.51900 (Unterhalt und Kultivierung von Grundstücken) zu entnehmen.

 

Bamberg, 11.10.2012

Amt 20

I.A.

 

 

 

Distler

 

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Anlagen

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