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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0450-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die GAL-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 26.07.2012 bzw. 24.09.2012 Anträge hinsichtlich Taschengeld und Essenspakete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt. Im Einzelnen darf auf die Anlagen 1 und 2 Bezug genommen werden. Die Verwaltung nimmt in der Sache wie folgt Stellung:

 

Antrag vom 26.07.2012

 

Zu 1)

Die Vorgaben des BVerfG hinsichtlich der Erhöhung der Barleistung (Taschengeld)  wurden Mitte August 2012 rückwirkend zum 01.08.2012 für alle Leistungsberechtigten umgesetzt. Nachdem die Leistung für August 2012 schon ausbezahlt war, erfolgte die Nachberechnung für diesen Monat in einer gesonderten Aktion.

 

Zu 2)

Die Leistungen nach dem AsylbLG werden von den Kommunen im übertragenenen Wirkungskreis erbracht. Der Freistaat Bayern erstattet die der Stadt Bamberg entstehenden Aufwendungen im Rahmen des § 11 DVAsyl. Die Fachaufsicht obliegt der Regierung von Oberfranken. Nach deren Auskunft (Herr Strömsdörfer) kann nicht über das Sachleistungsprinzip verhandelt werden. Der Vorrang des Sachleistungsprinzips wird durch das Urteil des BVerfG vom 18.07.2012 nicht berührt, so dass § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG und die hierzu erlassenen Vollzugshinweise des BayStMS vom 18.11.2004 geltendes Recht bleiben. Falls der Bund hier eine Modifizierung wünscht, müsste dies durch eine Gesetzesänderung erfolgen.

 

Antrag vom 24.09.2012

 

Zu 1)

Zwischenzeitlich gewährt die Stadt Bamberg rückwirkend zum 01.08.2012 die Leistung auf der Basis der Regelbedarfsstufe 1 des SGB II/SGB XII auch an Alleinstehende ohne eigenen Haushalt, also an die Personen in den Gemeinschaftsunterkünften. Die bisherige Verwaltungspraxis wurde aufgegeben.

 

Zu 2)

Auch bewilligt die Stadt Bamberg rückwirkend zum 01.08.2012 die in den entsprechenden Regelbedarfsstufen des SGB II/SGB XII enthaltenen Werte für „Gesundheitspflege“ (Abteilung 6) in bar. Hier kommen Beträge von 16,11 € mtl. bei Regelbedarfsstufe 1 bis 6,29 € mtl. bei Regelbedarfsstufe 6 für Hygieneartikel  zur Auszahlung.

 

Zu 3)

Hier gilt das oben unter Zu 2) – Antrag vom 26.7.2012 – Gesagte. Eine Intervention der Stadt Bamberg gegenüber dem Ministerium, die auf Geldleistung abzielt oder auf die Schaffung einer Modellregion nach dem Beispiel Erding ist schon alleine aufgrund der Tatsache, dass in Bamberg zur Zeit lediglich ca. 30 Asylbewerber(-familien), die  im Leistungsbezug sind, nicht erfolgversprechend. Der Landkreis Erding, so wurde von der dortigen Sozialamtsleiterin erfahren, musste diese Einkaufsmöglichkeit für die Asylbewerber schaffen, weil dort keine Gemeinschaftsunterkunft existiert und die Mitarbeiter des Sozialamts ursprünglich die Essenspakete selbst zusammenstellen mussten. Zur Vermeidung dieses Zeitaufwandes wurde ein Caterer gefunden, der diese ca. 20 qm große Verkaufsstelle in eigener Regie betreibt. Die Asylbewerber erhalten dennoch kein Bargeld für den Einkauf; vielmehr wird hier mit einem speziellen Gutscheinverfahren gearbeitet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion vom 27.06.2012 und 24.09.2012 sind hiermit geschäftordnungs-              mäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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