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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0453-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 02.07.2012 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion, die Stadtverwaltung mit dem Prüfauftrag zu versehen, an welchen Orten im Stadtgebiet Bamberg in Ergänzung zu öffentlichen Mülleimern Pfandkisten geeignet wären und in welcher Ausführung dies geschehen könne.

 

Hintergrund des Antrages sind die sogenannten „Flaschensammler“, die öffentliche Mülleimer auf der Suche nach Pfandflaschen durchsuchen. Da das Graben in den Abfallbehältern aufgrund von Scherben und anderen spitzen Gegenständen nicht nur als gefährlich, sondern auch als demütigend für die Betroffenen angesehen wird, soll mit Hilfe von Pfandkisten oder ähnlichem hier Abhilfe geschaffen werden.

 

In vielen Großstädten der Bundesrepublik kam es auf Initiative des Berliners Matthias Gomille „Pfand gehört daneben“ zur Anbringung von Pfandkisten an Laternen, Lichtmasten und ähnlichem. Pfandsammler können die Flaschen von dort gefahrlos entnehmen und sich durch Einlösen der Pfandbeträge ein Zubrot verdienen.

 

Ergänzend wird auf den GAL-Antrag (Anlage 1) Bezug genommen.

 

Wie die Recherche des Umweltamtes ergab, ist die bisherige Anbringung sogenannter Pfandkisten in der Regel auf die private Initiative Einzelner zurückzuführen. Diese wird von den meisten Kommunen bislang stillschweigend toleriert, aber meist nicht öffentlich unterstützt.

 

In einer Weltkulturerbestadt wie Bamberg sind bei der Frage der Anbringung solcher Pfandkisten viele Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

 

Der genaue Befestigungsort (Mülleimer, Verkehrsschild, Lichtmast o.ä.) und die Art der Ausführung der Behälter (Tonne, Ring, Kiste o.ä.) beeinflussen das Erscheinungsbild der Stadt. Von Seiten der Denkmalpflege wurde daher angeregt, im Bereich des Stadtdenkmals eine koordinierte Anbringung in Verbindung mit bereits bestehenden Infrastruktureinrichtungen wie z. B. vorhandene Mülleimer vorzunehmen.

 

Als mögliche Standorte würde sich wohl nur der Innenstadtbereich anbieten, da dort aufgrund der vielen Besucher (Touristen, Veranstaltungsbesucher, Gaststättenbesucher) am wahrscheinlichsten Pfandflaschen in Abfalleimern landen.

 

Eine Recherche des Entsorgungs- und Baubetriebes ergab, dass es auf dem Markt noch keine Anbieter für derlei Flaschensammelbehälter gibt. Bei den bislang verwendeten Behältnissen handelt es sich oftmals um Getränkekästen, die mittels im Internet erhältlicher Bauanleitung aufgeschnitten und dann mit Kabelbindern befestigt werden.

 

Der im Rahmen eines Designwettbewerbes von Paul Ketz entwickelte Pfandring, der sich um öffentliche Abfalleimer herum spannt, stellt sicherlich eine optisch ansprechendere Lösung dar. Deren Vermarktung ist bislang jedoch noch nicht erfolgt.

 

Da die Leerung der meisten Müllbehältnisse in der Stadt Bamberg durch Herausnehmen und Kippen der Behältnisse erfolgt, müsste vor einer Leerung der Abfallbehälnitsse auch der Pfandring entleert und später dann wieder bestückt werden, was bei den Mitarbeitern des Entsorgungs- und Baubetriebes zu einem erheblichen Mehraufwand führen würde.

 

Will man die vorgeschlagene Testphase durchführen müssten entsprechende Pfandflaschenbehälter somit als Sonderanfertigung in Auftrag gegeben werden – was zu einem erheblichen finanziellen Aufwand führen würde.

 

Einer Befestigung an vorhandenen Lichtmasten stehen die Stadtwerke Bamberg kritisch gegenüber. Bei Lichtmasten handelt es sich um genormte Bauteile nach DIN EN 40-4. Diese Bauteile sind als Leuchtträger bemessen und konzipiert. Als Anbauteile sind lediglich Schilder (kleiner 0,1 m2) zugelassen. Jegliche weitere Verwendung bedarf einer Einzelfallregelung, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass Anbauteile bis zu einer Höhe von 1,5 m die Wartung und Standsicherheitsüberprüfungen erheblich erschweren und Mehrkosten verursachen.

 

Sämtliche Einrichtungen im öffentlichen Straßenraum sind verkehrssicher zu errichten und zu unterhalten. Neben der Standsicherheit und der sicheren Befestigung sind auch die Belange der technischen Ausbildung (Formung von Blechen etc.) zu beachten.

 

Gerade unter diesen Gesichtspunkten scheidet die Anbringung bloßer Getränketräger an vorhandenen Mastanlagen aus. Auch einer Ergänzung vorhandener Abfalleimer durch entsprechende Abstellmöglichkeiten durch teilweise gekantete, oftmals scharfkantige Bleche steht der Entsorgungs- und Baubetrieb äußerst kritisch gegenüber, da hier schwere Schnittverletzungen nicht ausgeschlossen werden können.

 

Zudem gilt es die Verletzungsgefahr für Sehbehinderte und (Klein)Kinder zu bedenken. Es liegt nahe, dass Kinder und Jugendliche die auf Greifhöhe angebrachten Flaschen entnehmen und es zur Entstehung von  Scherben kommt.

 

Es befinden sich nach den Erfahrungen des Entsorgungs- und Baubetriebes in Bamberg lediglich sehr vereinzelt Pfandflaschen in öffentlichen Abfallkörben. Dies ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass sämtliche Geschäfte, in denen Getränke in Pfandflaschen ausgegeben werden, diese Flaschen auch zurücknehmen müssen und ein Großteil der Bamberger Bevölkerung diese auch zurückgibt.

 

Nicht nur die Anschaffung und Anbringung von Flaschenbehältnissen würde eine Kostenmehrung beim Entsorgungs- und Baubetrieb verursachen – auch zusätzliche Wartungs- und Reinigungskosten würden entstehen.

 

Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Beschädigungen und Vandalismus bei öffentlichen Mülleimern. Es muss damit gerechnet werden, dass auch solche Flaschenbehältnisse Opfer von Vandalismus werden und es aufgrund dessen zu vermehrter Scherbenbildung kommen wird. Zudem besteht die Gefahr, dass Flaschensammler evtl. Flüssigkeitsreste, die sich in den Flaschen befinden, vor Ort einfach auskippen und somit ein erhöhter Reinigungsaufwand auf den EBB zukommt.

 

Entgegen der alltäglichen Nutzung müsste bei Open-Air-Veranstaltungen in der Innenstadt mit einem hohen Gebrauch der Sammelbehältnisse gerechnet werden – wobei sich diese sicherlich nicht nur auf abgestellte Pfandflaschen, sondern auch auf pfandfreie Glasflaschen erstrecken würde, die evtl. Flaschensammler nicht mitnehmen würden.

 

Auch wenn im gesamten Stadtgebiet mit 105 Standplätzen in ausreichender Menge sogenannte Wertstoffinseln mit Glascontainern existieren, in die der Bürger sein gesammeltes (pfandfreies) Glas entsorgen kann, würde die Anbringung der Sammelbehältnisse möglicherweise dazu führen, dass Bürger auch pfandfreie Glasflaschen über diese Behältnisse entsorgen.

 

Neben den vorgenannten Bedenken besteht auch die Gefahr, dass sich bei der Aufstellung von Sammelbehältern nicht nur Bedürftige der abgestellten Flaschen bedienen werden. Da die Hemmschwelle zum Zugreifen sich verringert, stellt sich die Frage, ob der von der Initiative angestrebte Aspekt, sozial Bedürftige zu unterstützen, überhaupt erreicht wird.

 

Fazit:

 

Es gibt viele Aspekte, die vor der Einführung eines Pfandflaschensammelsystems beachtet werden müssen. Ein zuverlässiges Urteil, ob sich die aufgeworfenen Probleme realisieren, kann aber erst dann erfolgen, wenn konkrete Erfahrungswerte vorliegen. Daher schlägt die Verwaltung zunächst eine Probephase vor. Sachgerecht wäre es dabei, an ausgewählten Standorten Erkenntnisse über die Akzeptanz und den Erfolg eines Pfandflaschensystems im öffentlichen Raum zu gewinnen. Wenn der Stadtrat eine solche Probephase befürwortet, wird die Verwaltung unter dieser Maßgabe die entsprechenden Vorbereitungen treffen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Mit der Durchführung einer Probephase für den Einsatz eines Pfandflaschensammelsystems besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen und vor der Umsetzung im Senat im Frühjahr 2013 erneut zu berichten.

 

3.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 02.07.2012 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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