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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0457-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

1)      Beschlusslage

Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2008 wurde die Abgabe des Fördermittelantrages für die Landes- und EU-Mittel und das dazugehörige Dauerkonzept der ERBA-Parkanlage gebilligt. Am 17.04.2009 wurde zwischen der Stadt Bamberg und der Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH ein Pacht- und Gestattungsvertrag zur Durchführung der Landesgartenschau auf der ERBA-Halbinsel geschlossen, der frühestens am 31.12.2012 endet. Hierbei ist die LGS verpflichtet, der Stadt die Pachtfläche in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Maßgebend hierfür ist das dem Förderantrag zugrundeliegende Dauerkonzept. Weitere Details hierzu sollen in einer ämterübergreifenden Besprechung mit der LGS Anfang November besprochen und festgelegt werden.

 

2)      Rückbau und Öffnung des ERBA-Parks

Die Rückbauarbeiten der Ausstellungs- und Gastronomiebereiche haben direkt nach Ende der Landesgartenschau am 07.10.2012 begonnen und werden spätestens Ende November abgeschlossen sein. Hinsichtlich weiterer Details hierzu sei auf die Quartalsberichterstattung der LGS in gleicher Sitzung verwiesen.

Die Straßen und Landschaftsbauarbeiten zur Errichtung der Daueranlage des ERBA-Parks werden voraussichtlich von Mitte November 2012 bis Ende Mai 2013 andauern. Aufgrund der Bauarbeiten bleibt das ehemalige Landesgartenschaugelände für die Allgemeinheit in jedem Fall bis Ende 2012 geschlossen. Da diese Arbeiten jedoch nicht gleichzeitig und gleichmäßig das gesamte ehemalige Ausstellungsgelände der Landesgartenschau betreffen, ist angedacht, zumindest Teilbereiche des Geländes in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen, der konkreten Baustellensituation vor Ort schon ab Anfang 2013 für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass in den betreffenden Bereichen die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann und der Schutz der im Rahmen des Dauerkonzepts neu angelegten Vegetationsflächen sicher gestellt werden kann. Eine entsprechendes Konzept samt den notwendigen vertraglichen Regelungen für die Übergangszeit wird aktuell gemeinsam von LGS und Stadt erarbeitet.

 

 

3)      Weiteres Vorgehen bei einzelnen Anlagen und Einrichtungen der LGS zur dauerhaften Nutzung

Aus Sicht der Verwaltung sind insbesondere folgende Ausstellungs- bzw. Inventarelemente, die durch bzw. für die LGS errichtet wurden, im Sinne einer dauerhaften Nutzung durch die Stadt Bamberg von Interesse:

 

1. Wegenetz

Das geschaffene Wegenetz soll vollständig erhalten bleiben und im Dauer-Parkanlagen-Konzept der Öffentlichkeit zugänglich bleiben.

 

2. Brücken

Im Zuge der LGS sind sechs Brücken über den Fischpass errichtet worden. Alle sechs Brücken sollen im Dauerkonzept erhalten bleiben.

 

3. Leuchten

Die LGS wurde sowohl durch dauerhafte Leuchtstelen, als auch durch temporäre Leuchten abends und nachts beleuchtet. Die temporären Leuchten werden rückgebaut werden. Die Leuchtstelen bleiben erhalten.

 

4. Bänke

Die auf dem LGS-Gelände errichteten Bänke sollen erhalten bleiben.

 

5. Bühne Inselspitze:

Die Bühne an der Inselspitze befindet sich auf Grundstücken der Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsamt - WSA) und wurde zunächst temporär genehmigt. Die Verwaltung sucht derzeit nach Möglichkeiten zum dauerhaften Betrieb der Anlagen. Kultur- und Gartenamt erarbeiten aktuell die Rahmenbedingungen für einen Verbleib der Anlagen zum Zwecke einer kulturellen Nutzung. Ziel ist es, die Bühne an der Inselspitze als dauerhafte Einrichtung zu erhalten. Nachdem sich gerade die Bühne im Hochwasserbereich befindet, müssen allerdings technische Lösungen gefunden werden, welche dieser Lage Rechnung tragen. Aktuell wird der Konzeptentwurf erstellt und die Standortfrage insbesondere mit WSA (Bundesschifffahrtsstraße) diskutiert. Die Fragen zur Bespielung der Bühne und des Unterhalts werden gegenwärtig verwaltungsintern geklärt.

 

6. Pavillon Stadt und Landkreis

Der Pavillon Stadt und Land ist nicht winterfest und soll abgebaut werden, eine neue Verwendung wird derzeit noch gesucht. Der Pavillon wurde in Kooperation zwischen der Stadt Bamberg (Beteiligung 60%) und dem Landkreis Bamberg (Beteiligung 40%) erstellt.

 

7. Schiffsanlegestege und Schifffahrtsverbindung

Die LGS hat für den Anlegesteg am Weidenufer bisher eine temporäre wasserrechtliche Genehmigung mit Verpflichtung zum Rückbau. Aktuell wird geprüft, inwieweit eine dauerhafte Schiffsverbindung realisiert werden kann. Das Umweltreferat steht hierzu in Kontakt mit der Personenschifffahrt Kropf. Die Fa. Kropf ist an einem Weiterbetrieb des dritten Schiffes interessiert. Der Verzicht auf einen Rückbau bzw. der Erhalt des Anlegsteges am Weidenufer erscheint daher sinnvoll. Eine vertragliche Vereinbarung mit den künftigen Nutzern ist zwingend erforderlich; dabei sind Eigentumsrechte und –pflichten sowie wasserrechtliche Voraussetzungen zu regeln.

 

8. ERBA – Ausstellung

Die Ausstellung zur Geschichte der ERBA soll dauerhaft erhalten bleiben. Die Verwaltung hat die Rahmenbedingungen der ERBA-Ausstellung geprüft und schlägt im Sinne der Sicherstellung des räumlichen Bezugs die Erhaltung ihrer wesentlichen Teile im Foyer des Bestellbaus der Universität auf der ERBA vor. Seitens der Universität würde dieser Standort begrüßt. Die privaten Leihgeber der Ausstellungselemente müssten hierzu einem Verbleib der Ausstellungs-Objekte zustimmen.

Der Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder vom 20.06.2012 (Anlage 1) findet daher unter dem Gesichtspunkt des dauerhaften Erhalts der Ausstellung Unterstützung der Verwaltung. Die Anfrage der SPD Stadtratsfraktion vom 02.07.2012 (Anlage 2) ist hinsichtlich der Nachnutzungskonzepte hiermit ebenfalls positiv beantwortet.

 

9. Süßholzflächen

Das Süßholzfeld auf der ERBA wird vom Rückbau ausgenommen und kann in Abstimmung mit der Süßholzgesellschaft, die die Pflege der Fläche zusammen mit dem Gartenamt übernimmt, bis mindestens November 2013 erhalten bleiben. Die Stadt Bamberg wird die Einzelheiten mit der Süßholzgesellschaft im Rahmen eines Pachtvertrages regeln. Dieser ist mit dem Immobilienmanagement noch abzustimmen.

 

10. Zelt der Religionen

Das Bürgermeisteramt führt derzeit Gespräche mit den Religionsgemeinschaften mit dem Ziel, sowohl die Stele als auch das Zelt der Religionen selbst zu erhalten und für letzteres einen vandalismussicheren Standort zu finden.

 

11. „Schwarze Brücke“

Der Zugang zum ERBA-Park über die sog. „Schwarze Brücke“ bleibt bis Ende 2012 unter Berücksichtigung der Zugangsregelungen für Berechtigte geschlossen und soll ab Anfang 2013 für die Allgemeinheit geöffnet werden.

 

12. Spiel- und Sportflächen auf der ERBA

Die im Zuge der Landesgartenschau errichteten Spiel- und Sportflächen unterliegen nach Auskunft der LGS einer Förderung durch den Freistaat Bayern und werden dauerhaft erhalten bleiben. Ein ebenfalls dauerhafter Verbleib der Flöße am „Sams-Spielplatz“ des Altarms wird derzeit unter technischen und rechtlichen Aspekten geprüft.

 

13. Bushaltepunkt Europabrücke/Weidendamm

Der betreffende Bebauungsplan Nr. 104 ist nur befristet bis zum 31.12.2012 gültig. Anschließend sind die jeweiligen früheren Bebauungspläne im Umgriff des Busparkplatzes bauplanungsrechtlich wieder maßgeblich. Nach Aussage der LGS können die bauplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Verkehrsfläche wird ab Ende Oktober zurückgebaut, so dass - vorbehaltlich einer günstigen Witterung - die betreffende Fläche gem. Bebauungsplan bis Ende 2012 zu einer öffentlichen Grünfläche rekultiviert sein wird.

 

14. Parkraumbewirtschaftung

Während der Zeit der Landesgartenschau unterlag das Areal im Umgriff des ERBA-Hauptgeländes einer temporären Parkraumbewirtschaftung. Ziel war die Aufrechter-haltung der Parkmöglichkeit für Anwohner und das Vermeiden externen Parksuch-verkehrs. Diese Regelung ist nur für Großveranstaltungen und nicht als Dauerlösung zulässig. Im Rahmen der Beschlüsse des Umweltsenates am 02.10.2012 prüft das Sozial- und Umweltreferat derzeit die Möglichkeit, in Teilbereichen die Parkraumbewirtschaftung beizubehalten und ggf. Bewohnerparken einzuführen. Es wird im Umwelt- und Verkehrssenat berichtet werden.

 

4)      Weitere LGS-Projekte im Stadtgebiet (siehe hierzu auch Quartalsbericht der LGS)

 

-         Die Bürgerspitalstiftung hat mit der LGS einen Pachtvertrag zur Nutzung des Weinbergsareals bis Ende 2012 geschlossen. Bis dahin bleibt die LGS verantwortlich für den Unterhalt der Flächen. Der ehemalige Großviehstall („Schweinestall“) wird bis Mitte 2013 im Rahmen des Investitionsprogramms Nationale UNESCO-Welterbestätten in seinem endgültigen Zustand ausgebaut. Das Gebäude wird unter der Zuständigkeit des Stiftungsmanagements für kleinere Veranstaltungen genutzt werden können. In diesem Umfang bleibt der Weinberg in beschränktem Maße weiterhin zugänglich. Die Ausstellung zur Klosterlandschaft in der Orangerie wird abgebaut.

-         Der Rundweg durch die Obere und Untere Gärtnerei wurde im Rahmen des Investitionsprogramms Nationale UNESCO-Welterbestätten errichtet und bleibt dauerhaft erhalten.

-         Die Aussichtsplattform in der Gärtnerstadt wurde im Rahmen des Investitionsprogramms Nationale UNESCO-Welterbestätten errichtet und bleibt dauerhaft erhalten. Inwieweit für die Plattform samt Umgriff noch vertragliche Regelungen zu treffen sind, ist in den weiteren Abstimmungen noch zu prüfen.

-         Das Gärtner- und Häckermuseum sowie dessen Vorfeld sind im Rahmen des Investitionsprogramms Nationale UNESCO-Welterbestätten umfassend durch das Zentrum Welterbe Bamberg neu gestaltet worden. Das Gärtner- und Häckermuseum hat vom 08. 10. bis 31.10. 2012 sowie für die reguläre Saison von Anfang Mai bis Ende Oktober von Mittwoch bis Sonntag einheitlich von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Die neu konzipierte und didaktisch aufbereitete Dauerausstellung zählte während der Landesgartenschau rund 16.000 Besucher (hierbei sind die Eröffnungsveranstaltung sowie das Mittelstraßenfest nicht mitgerechnet), was angesichts der Besucherzahlen aus den Vorjahren (ca. 2.000 pro Jahr) eine positive Prognose für die Zukunft zulässt (vgl. Sitzungsvorlage VO/2012/0385-R4 des Zentrums Welterbe Bamberg für die Stadtratssitzung am 26.09.2012). Die Öffnungszeiten, die während der LGS bestanden, lassen sich natürlich nicht dauerhaft aufrecht erhalten. Entsprechend der Vorgaben der Fördergeber werden die Öffnungszeiten in der Zukunft aber dennoch deutlich umfangreicher sein, als vor der Neugestaltung des Museums.

 

5)      Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH

Die Stadt Bamberg als Mehrheitsgesellschafter hat sich mit dem Mitgesellschafter, der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschau mbH, auf frühestmögliche Abwicklung der Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH verständigt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.       Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.       Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, über die Umsetzung des Dauerkonzeptes weiter zu berichten.

3.       Der Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder vom 20.06.2012 und die Anfrage der SPD Stadtratsfraktion vom 02.07.2012 sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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