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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0461-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Jugendsozialarbeit an Schulen „JAS“ war wiederholt Thema in Jugendhilfeausschusssitzungen, zuletzt in einer ausführlichen Berichterstattung am 24.11.2011.

 

Der 2003 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Ausbau des Programms „JAS“ wurde auf Grund des erwiesenen Erfolges im Sommer 2009 erneut quantitativ deutlich aufgestockt und im Vollzug des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms 2010 ab 01. September 2010 unter dem Titel „JaS 1000“ auf die Grundschulen erweitert.

 

Wegen der im Jahr 2011 mehr als gespannten Haushaltslage der Stadt kam die Verwaltung des Fachamtes ihrer Gesamtverantwortung und Steuerungsaufgabe für den § 13 SGB VIII insofern nach, dass die Priorität auf die Beibehaltung der „JaS an den Hauptschulen und der Förderschule mit Hauptschulstufe gelegt wurden. Bereits vorliegende schriftliche, sowie mündliche Anträge für die Einrichtung von JaS an Grundschulen mit einem mehr als 20 %-igen Migrationsanteil mussten im Hinblick auf die Haushaltslage leider zurückgestellt werden, wissend, dass sich diese Art der frühzeitigen Intervention bewährt.

 

Im Hinblick auf die sicherlich schwierigen Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 wird darauf hingewiesen, dass das Jugendamt die Fortsetzung der JaS an Haupt- und Förderschulen wie gehabt im Vorentwurf des Jugendhilfeetats 2013 abgebildet hat.

 

Mit Schreiben vom 16.08.2011 informierte das Bayerische Sozialministerium, dass Mittel für den weiteren Ausbau neuer JaS-Stellen vorübergehend nicht zur Verfügung stünden.

 

„Aufgrund des von Bund und Ländern am 22. Februar beschlossenen Bildungspaktes hat sich die Situation in den Kommunen verändert. Der Bund stellt diesen zusätzlich für drei Jahre (2011, 2012, 2013) jeweils 400 Mio. € für das Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für „Schulsozialarbeit“ zur Verfügung. Die Mittel gelangen auf dem Weg der Beteiligung des Bundes an den „Kosten der Unterkunft“ zu den Kommunen. Die Entscheidung, ob und inwieweit die Mittel für diese Zwecke verwendet werden, obliegt der Kommune. ……

Werden aus diesen Bundesmitteln Stellen der JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen geschaffen, ……..hat Frau Staatsministerin Haderthauer …..zugesagt, dass für neue JaS-Stellen, …die den Voraussetzungen des Bayerischen Regelförderprogramms….entsprechen, einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden kann…..Mit der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist keine Zusage der Förderung, somit kein Anspruch auf Förderung nach Ablauf der Bundesmittel verbunden. …Priorität I haben wie bisher Hauptschulen, Förderschulen…..In Priorität II werden Grundschulen mit einem Migrantenanteil von mindestens 20% berücksichtigt, private Schulen sind davon ausgenommen…..“

 

Die im Schreiben des Ministeriums aufgezeigte Möglichkeit wurde im Oktober 2011 im Rahmen einer Vorbesprechung zur Haushaltslage 2012 geprüft und als nicht umsetzbar verworfen.

 

Im Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 16. 02.2012 wurde mitgeteilt, dass Maßnahmen, deren Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket begonnen wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit ab 2014 in die Regelförderung des Freistaates übernommen werden können.

 

Bei Vorliegen des o.g. Kriteriums Migrantenanteil 20 % wären den Anträgen für jede in Betracht kommende Schule beizufügen:

 

1.      Bedarfsanalyse

2.      Beschluss des Jugendhilfeausschusses

3.      Konzeption

4.      Kooperationsvereinbarung

5.      Leistungsbeschreibung

6.      Stellenbeschreibung

7.      Kosten- und Finanzierungsplan

 

Im Nachgang zur Jugendhilfeausschusssitzung am 19.07.2012 wurde mit Datum vom 28.07.2012, Eingang im Fachamt am 04.09.2012, bzw. 18.09.2012 der in Anlage beigefügte schriftliche Prüfungsantrag der Stadtratsfraktion FREIE WÄHLER BAMBERG gestellt.

 

Die Ersterhebung bei den Bamberger Grundschulen ergab die in der Anlage aufgelisteten Ergebnisse.

 

Die Anfrage der FW-Stadtratsfraktion, „ob die staatlich geförderte „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) an Grundschulen möglich ist“, wurde geprüft und kann für die Schulen

 

Hugo-von-Trimberg-Schule ( 69 Grundschüler)

GS Gaustadt ( 146 Grundschüler)

Gangolfschule ( 162 Grundschüler)

Heidelsteigschule ( 127 Grundschüler)

Kunigundenschule ( 174 Grundschüler)

Wunderburgschule (180 Grundschüler)

 

mit „ja“ beantwortet werden. Für diese Schulen besteht auf jeden Fall auch ein Bedarf. In welchem Umfang der Bedarf besteht (50 %- 75 %-100 % Stellen) muss durch eine genaue Bedarfsanalyse der sonstigen schulischen Rahmenbedingungen, sowie der Umfeldbedingungen konkretisiert werden.

 

Bei der Martin-Wiesend-Schule handelt es sich um ein „Privates sonderpädagogisches Förderzentrum“. Hier wurde abgeklärt, dass es nicht vom Ausschluss betroffen ist, allerdings sollten Träger des Förderzentrums und von JaS zwei verschiedene sein. „Nach Durchsicht der JaS-Strukturen würde es das Ministerium (E-mail vom 16.10.2012) begrüßen, „wenn vor dem Hintergrund der Steuerungsoptimierung die Stadt selbst die Trägerschaft für JaS übernehmen könnte.“

 

Die Verwaltung spricht sich aus fachlicher Überzeugung für die Einführung von JaS an Grundschulen und in diesem Zusammenhang für eine vertiefte Bedarfsanalyse (ausschlaggebend für Stellenumfang) dem Grunde nach aus. Allerdings würde die Einführung von JaS an Grundschulen zu einer zusätzlichen laufenden Belastung des Verwaltungshaushaltes der Stadt führen, weshalb das Finanzreferat um seine Einschätzung gebeten wurde. Nach der dortigen Rückäußerung …..

 

„Allerdings handelt es sich bei der Jugendsozialarbeit um eine freiwillige Leistung der Stadt Bamberg. Aufgrund des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes (aktuelle Fortschreibung mit Beschluss vom 24.10.2012 – VO/2012/0369-20) und der Auflagen der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung der Haushalte der vergangenen Jahre (für 2012 siehe Stadtratsbeschluss vom 25.04.2012 – VO/2012/0113-20) ist eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen derzeit aber nicht möglich.  Vielmehr müssen die knappen finanziellen Ressourcen für eine auskömmliche Alimentierung der städtischen Pflichtaufgaben verwendet werden.

Darüber hinaus müssen derzeit alle neuen Maßnahmen in der Prioritätensetzung darauf geprüft werden, ob deren Kosten die Finanzierung der anstehenden Großprojekte Konversion, ICE-Ausbau und Schulhaussanierungen gefährdet (vergleiche dazu ebenfalls den Konsolidierungsbeschluss vom 24.10.2012). Dies ist aber gerade bei Projekten, die zu einer zusätzlichen Dauerbelastung des städtischen Haushaltes führen, grundsätzlich zu bejahen.

Aus diesem Grund kann daher ungeachtet der fachlichen Notwendigkeit der Jugendsozialarbeit dieses Projekt nicht auf die Grundschulen ausgeweitet werden.“

 

…… empfiehlt die Verwaltung des Jugendamtes, die Einführung von JaS an Grundschulen zunächst zurückzustellen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.                  Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

2.                  Die Einführung der Jugendsozialarbeit an Grundschulen wird aufgrund der problematischen Haushaltssituation für das Haushaltsjahr 2013 nicht beantragt.

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig für 2014 die Einführung der „Jugendsozialarbeit an Grundschulen“ zu prüfen.

4.                  Der Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler Bamberg vom 28.07.2012 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates: Siehe oben (kursiv)!

 

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Anlagen

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