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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0466-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Im Jahr 2007 wurde das Familienfreundlichkeitsprofil eingeführt, um alle Ämter und Dienststellen der Stadt Bamberg für das Thema Familienfreundlichkeit zu sensibilisieren und um den städtischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Gelegenheit zu geben, Vorschläge für neue familienfreundliche Maßnahmen einzubringen. Die Stadt Bamberg verfügt damit über ein Instrument, das die Familienfreundlichkeit unserer Kommune fortlaufend auf den Prüfstand stellt, ein Qualitätsmerkmal, das in Zukunft für die Attraktivität der Städte immer wichtiger wird. Das Bamberger Modell wurde von anderen Kommunen bereits kopiert.

 

Laut geltender Dienstanweisung vom 30.09.2010 sind die Ämter aufgefordert, jährlich einen Bericht über umgesetzte oder wünschenswerte Verbesserungen abzugeben. Dies wurde von nahezu allen Ämter und Dienststellen in vorbildlicher Weise und mit großem Ideenreichtum seit der Einführung im Jahre 2007 erledigt. Die Vorschläge wurden jeweils in den Familiensenat eingebracht.

 

Viele kostengünstige Maßnahmen konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden.  Viele Ideen konnten aber aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen bislang nicht realisiert werden. Der Arbeitsaufwand einer jährlichen Berichterstattung ist für die Ämter und Dienststellen nicht unerheblich. Daher schlagen der Familienbeirat und die Familienbeauftragte vor, den Turnus der Berichterstattung auf zwei Jahre zu verlängern. Die Dienstanweisung vom 30.09.2010 wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt entsprechend geändert und Herrn Oberbürgermeister vorgelegt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2.              Der Familiensenat stimmt der Turnusverlängerung zur Berichterstattung um zwei Jahre zu und empfiehlt Herrn Oberbürgermeister, die Änderung der Dienstanweisung zur Fortentwicklung der Familienfreundlichkeit zu veranlassen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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