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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0468-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist am 30.03.2011 rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten. In seiner Sitzung am 10.11.2011 wurde der Familiensenat über die ersten Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket informiert. Der Familiensenat nahm damals den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bat gleichzeitig im Verlauf der Sitzung um einen Sachstandsbericht innerhalb Jahresfrist. Mit dem nachfolgenden Sitzungsvortrag wird diesem Anliegen entsprochen.

 

In der beiliegenden Aufstellung wurde zusammengefasst, wie sich in der Zeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2012 die Ausgaben nach den einzelnen Leistungen des Pakets im Jobcenter, im Stadtjugendamt und dem Amt für soziale Angelegenheiten entwickelt haben.

 

In dem vorgenannten Zeitraum wurden von den beteiligten Ämtern insgesamt 2.279 Einzelleistungen bezahlt. Diese kamen ca. 1.150 Kindern und Jugendlichen zu Gute. Dem Aufwand in Höhe von 241.193 € steht eine Bundeserstattung von 378.000 € gegenüber, die sich mit einer Quote von 5,4 % aus den Aufwendungen für KdU des SGB II berechnet.

 

Das Amt für soziale Angelegenheiten hat auf Anraten des Familiensenates in einer gesonderten Aktion im Dezember 2011 erneut alle Grund-, Haupt- und weiterführenden Schulen auf die Möglichkeit der Antragstellung aufmerksam gemacht und ein Paket zur Auslage übersandt, bestehend aus den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Verfügung gestellten Material (Poster, Informationsbroschüre und Flyer). Das Informationsmaterial liegt auszugsweise dem Sitzungsvortrag bei.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familiensenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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