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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0499-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2013

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2013 – Verwaltungshaushalt – zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der

Hauptgruppen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) sowie der

Gruppen 73 – 79 (Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe)

grundsätzlich wie folgt freigegeben:

 

?                zum 01.01.2013              in Höhe von                25 %

?                zum 01.04.2013              in Höhe von                50 %

?                zum 01.07.2013              in Höhe von                75 %

?                zum 01.10.2013              in Höhe von              100 %

 

 

2.              Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der

?                Gruppe 51 (Unterhalt des sonst. unbeweglichen Vermögens)

?                Gruppe 52 (Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände)

?                Gruppe 56 (besondere Aufwendungen für Bedienstete) sowie die

?                Untergruppe 630 (Planungs- und Projektkosten, Öffentlichkeitsarbeit, allg. Sachaufwand)

wie folgt freigegeben:

 

?                zum 01.01.2013              in Höhe von                20 %

?                zum 01.04.2013              in Höhe von                40 %

?                zum 01.07.2013              in Höhe von                65 %

?                zum 01.10.2013              in Höhe von                90 %

 

Die 10-%-igen Restbeträge der betroffenen Planansätze bleiben dauerhaft gesperrt und werden zur Stärkung der Überschusszuführung aus dem Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Rahmen der Jahresrechnung 2013 eingezogen.

 

 

3.              Die Sperren nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten generell nicht …

?                soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu leisten sind,

?                für Ansätze, die im Haushaltsplan als Pflichtleistung („PFL“) gekennzeichnet sind sowie

?                für Ansätze, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.

 

 

4.              Die Sperren nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten grundsätzlich nicht für folgende Haushaltsstellen:

?                Gr. 53 (v. a. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen)

?                Gr. 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten)

?                Gr. 5550 (Kfz-Versicherung)

?                Gr. 5770 (gesetzliche Lernmittel)

?                Gr. 6369 (Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsentgelte)

?                Gr. 64 (v. a. Steuern, Gebühren, Beiträge, Versicherungen)

?                Gr. 661 (Mitgliedsbeiträge)

?                Budgetring 400 (Gastschülerbeiträge – Gr. 6720)

?                Gr. 679 (Innere Verrechnungen)

?                Gr. 68 (kalkulatorische Kosten)

?                Budgetring 180 (Bauunterhalt, Anordnungsbefugnis Amt 23)

?                sämtliche in Budgets zusammengefasste Haushaltsstellen:

              Schulbudget Graf-Stauffenberg-Realschule (BR 101)

              Schulbudget Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule (BR 133)

              Schulbudget Staatliche Fachoberschule/Berufsoberschule (BR 137)

              Budget Musikschule (BR 144)

              Budget Museum (BR 147)

              Budget E.T.A.-Hoffmann-Theater (BR 160)

              Budget Volkshochschule (BR 167)

              Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg (BR 201)

              Schulbudgets der Grund- und Hauptschulen (BR 301-313)

              Budget Tourismus & Kongress Service (BR 410)

              Budget Gartenamt (BR 470)

              Budget Konzert- und Kongresshalle (BR 846)

 

?                Budgetring 095 (s. UA 2150 – Grund- und Hauptschulen, Anordnungsbefugnis: Amt 452)

?                UA 0520 (Wahlen)

?                folgende Einzelhaushaltsstellen:

00010.66000 „Verfügungsmittel des Oberbürgermeisters“

21500.57510 „Aufwand für Unterrichtswege“ (Amt 452)

29000.639xx „Schülerbeförderung – gesetzliche Kostenfreiheit“ (Amt 452)

30000.63000 „Preisverleihungen“ (Amt 45)

36000.63030 „Anpachtung von Grundstücken für Naturschutzzwecke“ (Amt 231)

36500.50980 „Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln u. Kunstbrunnen“ (Amt 62)

46010.52050 „Unterhalt und Ergänzung des Inventars inkl. EDV-Ausstattung“ (Amt 51)

55000.63000 „Sachaufwand für Veranstaltungen i. R. d. Sportförderung“ (Amt 452)

68000.51320 „Unterhaltslast Parkplatz FORUM“ (Amt 200)

79150.63040 „Aufwendungen für die ARGE Bamberg-Forchheim WiR (Amt 231)

79150.63050 „Aufwendungen für Metropolregion“ (Ref. 4)

79150.63070 „Logistikkooperation in der Metropolregion Nürnberg“ (Ref. 1)

88300.51900 „Unterhalt und Kultivierung von Grundstücken“ (Amt 231)

 

 

5.              Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt für einmalige Bedürfnisse (in der Erläuterungsspalte des Haushaltsplanes mit „EA“ gekennzeichnet) bleiben – abweichend von Ziffer 1 – bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung gesperrt (vgl. Art. 69 GO).

 

 

6.              Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren Prozentsatz als den in Ziffer 1 und Ziffer 2 genannten Prozentsätzen oder auch vollständig freizugeben.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss regelt die zeitliche Verfügbarkeit der im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Mittel.

 

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