Beschlussvorlage - VO/2012/0499-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2013; Vollzug des Verwaltungshaushaltes der Stadt Bamberg; Sperren und Mittelfreigaben des laufenden sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppen 5 und 6) sowie der Sozial- und Jugendhilfeleistungen (Gruppen 73 - 79)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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05.12.2012
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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12.12.2012
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2013 Verwaltungshaushalt zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der
Hauptgruppen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand) sowie der
Gruppen 73 79 (Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe)
grundsätzlich wie folgt freigegeben:
? zum 01.01.2013 in Höhe von 25 %
? zum 01.04.2013 in Höhe von 50 %
? zum 01.07.2013 in Höhe von 75 %
? zum 01.10.2013 in Höhe von 100 %
2. Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der
? Gruppe 51 (Unterhalt des sonst. unbeweglichen Vermögens)
? Gruppe 52 (Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände)
? Gruppe 56 (besondere Aufwendungen für Bedienstete) sowie die
? Untergruppe 630 (Planungs- und Projektkosten, Öffentlichkeitsarbeit, allg. Sachaufwand)
wie folgt freigegeben:
? zum 01.01.2013 in Höhe von 20 %
? zum 01.04.2013 in Höhe von 40 %
? zum 01.07.2013 in Höhe von 65 %
? zum 01.10.2013 in Höhe von 90 %
Die 10-%-igen Restbeträge der betroffenen Planansätze bleiben dauerhaft gesperrt und werden zur Stärkung der Überschusszuführung aus dem Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Rahmen der Jahresrechnung 2013 eingezogen.
3. Die Sperren nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten generell nicht
? soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu leisten sind,
? für Ansätze, die im Haushaltsplan als Pflichtleistung (PFL) gekennzeichnet sind sowie
? für Ansätze, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.
4. Die Sperren nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten grundsätzlich nicht für folgende Haushaltsstellen:
? Gr. 53 (v. a. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen)
? Gr. 54 (v. a. Nebenkosten, ständige Lasten)
? Gr. 5550 (Kfz-Versicherung)
? Gr. 5770 (gesetzliche Lernmittel)
? Gr. 6369 (Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsentgelte)
? Gr. 64 (v. a. Steuern, Gebühren, Beiträge, Versicherungen)
? Gr. 661 (Mitgliedsbeiträge)
? Budgetring 400 (Gastschülerbeiträge Gr. 6720)
? Gr. 679 (Innere Verrechnungen)
? Gr. 68 (kalkulatorische Kosten)
? Budgetring 180 (Bauunterhalt, Anordnungsbefugnis Amt 23)
? sämtliche in Budgets zusammengefasste Haushaltsstellen:
Schulbudget Graf-Stauffenberg-Realschule (BR 101)
Schulbudget Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule (BR 133)
Schulbudget Staatliche Fachoberschule/Berufsoberschule (BR 137)
Budget Musikschule (BR 144)
Budget Museum (BR 147)
Budget E.T.A.-Hoffmann-Theater (BR 160)
Budget Volkshochschule (BR 167)
Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg (BR 201)
Schulbudgets der Grund- und Hauptschulen (BR 301-313)
Budget Tourismus & Kongress Service (BR 410)
Budget Gartenamt (BR 470)
Budget Konzert- und Kongresshalle (BR 846)
? Budgetring 095 (s. UA 2150 Grund- und Hauptschulen, Anordnungsbefugnis: Amt 452)
? UA 0520 (Wahlen)
? folgende Einzelhaushaltsstellen:
00010.66000 Verfügungsmittel des Oberbürgermeisters
21500.57510 Aufwand für Unterrichtswege (Amt 452)
29000.639xx Schülerbeförderung gesetzliche Kostenfreiheit (Amt 452)
30000.63000 Preisverleihungen (Amt 45)
36000.63030 Anpachtung von Grundstücken für Naturschutzzwecke (Amt 231)
36500.50980 Unterhalt der Denkmäler, Gedenktafeln u. Kunstbrunnen (Amt 62)
46010.52050 Unterhalt und Ergänzung des Inventars inkl. EDV-Ausstattung (Amt 51)
55000.63000 Sachaufwand für Veranstaltungen i. R. d. Sportförderung (Amt 452)
68000.51320 Unterhaltslast Parkplatz FORUM (Amt 200)
79150.63040 Aufwendungen für die ARGE Bamberg-Forchheim WiR (Amt 231)
79150.63050 Aufwendungen für Metropolregion (Ref. 4)
79150.63070 Logistikkooperation in der Metropolregion Nürnberg (Ref. 1)
88300.51900 Unterhalt und Kultivierung von Grundstücken (Amt 231)
5. Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt für einmalige Bedürfnisse (in der Erläuterungsspalte des Haushaltsplanes mit EA gekennzeichnet) bleiben abweichend von Ziffer 1 bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung gesperrt (vgl. Art. 69 GO).
6. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren Prozentsatz als den in Ziffer 1 und Ziffer 2 genannten Prozentsätzen oder auch vollständig freizugeben.