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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0502-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Neue Leistungen

 

Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage sowie der strukturellen Schwäche des Verwaltungshaushaltes konnten keine Anträge, die der Haushaltskonsolidierung widersprechen, in den Haushaltsentwurf 2013 übernommen werden.

Als neue freiwillige Leistungen sind an dieser Stelle jedoch zu erwähnen:

-          Für den Kongress des Verbandes deutscher Musikschulen, der im April 2013 in Bamberg stattfindet, ist ein Zuschuss eingeplant. Hierfür wurden bei der Haushaltsstelle 30000.70000 zusätzlich 40.000 € veranschlagt. Als Gegenfinanzierung wird mit Zuschüssen in Höhe von 24.000 € gerechnet (vgl. HSt. 30000.17850).

-          Für die im Zusammenhang mit dem 40. Städtepartnerschaftsjubiläum mit Villach stehenden Ausgaben wurden 30.000 € bei der HSt. 00200.61030 veranschlagt.

-          2013 kann die Stadt Bamberg „20 Jahre Weltkulturerbe“ feiern. Für die Feierlichkeiten steht dem Zentrum Welterbe ein Budget von 30.000 € zur Verfügung (vgl. HSt. 36510.60200).

 

 

2.              Veränderungen bisheriger Leistungen (Auswahl – nicht abschließend)

 

a)              Förderung von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg

 

Um Anreize für Studenten zu schaffen, sich mit Hauptwohnsitz in Bamberg zu melden, wurde auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.04.2009 (Nr. VO/2009/0242-20) im Haushaltsjahr 2009 die Haushaltsstelle 11400.71820 „Förderung von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg“ eingerichtet. Die Rechnungsergebnisse der Jahre 2009, 2010 und 2011 belaufen sich auf 10.800 €, 34.500 € und 38.000 €.

Da weiterhin mit steigenden Anmeldungen gerechnet wird, sind im Haushaltsentwurf 2013 für die Förderung von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg 40.000 € veranschlagt.

 

Hintergrund:

Eine steigende Zahl von Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg führt zu höheren Schlüsselzuweisungen, wobei die zu erzielenden Mehreinnahmen die Mehrausgaben für die Fördermaßnahme bei HSt. 11400.71820 um ein Vielfaches übersteigen.

Es handelt sich daher um eine rentierliche freiwillige Leistung, die nicht im Widerspruch zu dem Haushaltskonsolidierungsbeschluss des Stadtrates vom 24.10.2012 steht.

 

b)              Jugendsozialarbeit an Schulen

 

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Jugendsozialarbeit an Schulen wurden wie bereits im Vorjahr die Mittelanmeldungen des Stadtjugendamtes ungekürzt in den Haushaltsplanentwurf 2013 übernommen. Als wichtigste Positionen innerhalb des Unterabschnitts 4521 lassen sich anführen:

?                Jugendsozialarbeit Volksschule Gaustadt              25.000 €

?                Jugendsozialarbeit Trimbergschule              22.500 €

?                Jugendsozialarbeit Erlöserschule              22.500 €

?                Jugendsozialarbeit Martin-Wiesend-Schule              15.000 €

?                Jugendsozialarbeit Kaulbergschule              30.000 €

?                Jugendsozialarbeit Heidelsteig-/Luitpoldschule              40.000 €

 

Damit ist die Jugendsozialarbeit an Bamberger Haupt- und Förderschulen bis 31.12.2013 gewährleistet. Dies betrifft das gesamte Schuljahr 2012/2013 und die ersten vier Monate des Schuljahres 2013/2014. Darüber hinaus kann über eine Mittelbereitstellung erst im Zuge der Haushaltsaufstellung 2014 entschieden werden.

 

c)              Betriebskostenzuschuss an die Erzdiözese Bamberg (Stadtbücherei)

 

Für den Betrieb der Stadtbücherei wurde (auf Antrag des Kulturamtes) ein Betrag von 691.633 € in den Haushaltsplanentwurf 2013 eingestellt (vgl. HSt. 35200.71810). In den Haushaltsjahren 2011 und 2012 betrug der Haushaltsansatz ebenfalls jeweils 691.633 €, in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 jeweils 650.289 €.

Nach § 7 des Vertrages vom 16.03.1998 über den gemeinsamen Betrieb der Stadtbücherei Bamberg als öffentliche und gemeinnützige Bücherei wäre die Stadt Bamberg lediglich verpflichtet, im Haushaltsjahr 2013 einen Zuschuss von (gerundet) 620.000 € zu leisten (insoweit Pflichtleistung). Der darüber hinausgehende Zuschussbetrag von 71.633 € dient zur Abfederung allgemeiner Sachkostensteigerungen in den vergangenen Jahren und stellt insoweit eine freiwillige Leistung dar.

Im Interesse des demokratischen Rechtes aller Bürger auf Information, Bildung sowie Zugang zu Literatur und verwandten Medien wurde auch dieser Kostenanteil im Entwurf des Haushaltsplanes 2013 berücksichtigt.

 

 

3.              Sonstiges

 

Aufgrund mehrerer Anfragen zur Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet ist folgendes anzumerken:

Für Straßen und Wege außerhalb der geschlossenen Bebauung besteht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz keine Beleuchtungspflicht. Mangels rechtlicher Verpflichtung wäre eine Ausweitung der Straßenbeleuchtung daher als freiwillige Leistung zu qualifizieren. Aufgrund der Auflagen der Regierung von Oberfranken dürfen die freiwilligen Leistungen aber nicht ausgeweitet werden. Somit sind Erweiterungen bei der Straßenbeleuchtung auf freiwilliger Basis insbesondere bei der derzeitigen Haushaltslage nicht finanzierbar.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Zuschüsse:

 

a)              Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2013 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.

 

b)              Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2013 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

 

c)              Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 24.10.2012, Nr. VO/2011/0369-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.

 

2.              Globalansätze:

 

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Haushaltsstelle

Globalansatz für

anordnungsbefugte

Dienststelle

zuständiger Fachsenat

03000.70000

allgemeine

freiwillige

Leistungen

Amt 20/200

Finanzsenat

30000.70000

kulturelle Zwecke

Amt 45

Kultursenat

40700.70200

Jugendhilfe

Amt 51

Jugendhilfeausschuss

47010.70000

47010.70700

soziale Zwecke

Amt 50

Sozial- und Umweltreferat

– Referat 5 –

(Delegation gem. Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2009)

55100.70000

Sportförderung

Amt 452

Kultursenat

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.

 

3.              Verfahrensregelung:

 

Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.

 

4.              Mittelfreigabe:

 

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

… zeigen sich während des Haushaltsvollzuges 2013 und sind derzeit schwer abschätzbar.

 

 

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Anlagen

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