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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0505-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Bauantrag vom 07.02.2012 wurde für das Einzelbaudenkmal Siechenstraße 8 der Umbau und die Sanierung mit Ausbau zum Mehrfamilienwohnhaus beantragt.

 

Die Umsetzung der zu erfüllenden denkmalfachlichen Erfordernisse war bereits vor Stellung des Bauantrages und bis zur Genehmigung mehrfach Gegenstand von Gesprächen zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde / dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Bauherrn, insbesondere wurde das Bauvorhaben in sechs Sprechtagen mit dem Landesamt weiterentwickelt. Der zeitliche Fortgang des Bauvorhabens wird wie folgt aufgelistet:

 

 

27.05.2011              Vorstellung des Vorhabens im Rahmen der Bauberatung / A 62 (Bauordnungsamt) mit Bauherr und Architekt

 

28.06.2011              Vorstellung des Vorhabens im Rahmen des Behördensprechtages (Ortstermin) mit Bauherr, Architekt, Landesamt für Denkmalpflege, A 62 / Denkmalpflege

 

25.10.2011              Besprechung der Voruntersuchungen im Rahmen des Behördensprechtages (Ortstermin) mit Bauherr, Architekt, Statiker, Restaurator, Landesamt für Denkmalpflege, A 62 / D

 

30.11.2011              Vorstellung der Voruntersuchungen im Rahmen des Behördensprechtages (Termin im Amt) mit Bauherr, Architekt, Statiker, Landesamt für Denkmalpflege, A 62 / D

 

17.01.2012              Vorstellung der Baueingabeplanung (Entwurf) im Rahmen des Behördensprechtages (Termin im Amt) mit Bauherr, Architekt, Landesamt für Denkmalpflege, A 62 / D

 

20.03.2012              Behandlung des Vorhabens (Baueingabeplanung) im Rahmen des Behördensprechtages mit Landesamt für Denkmalpflege, A 62 / D

 

17.04.2012              Besprechung des Vorhabens (erforderliche Planänderungen) im Rahmen der Bauberatung / A 62 mit Bauherr und Architekt

 

08.05.2012              Behandlung des Vorhabens (überarbeitete Baueingabeplanung) im Rahmen des Behördensprechtages mit Landesamt für Denkmalpflege, A 62 / D

 

21.06.2012              Erteilung der Baugenehmigung

 

03.07.2012           Baubeginn

 

24.09.2012              Baukontrolle: es wurde festgestellt, dass der Bauherr die im Beiblatt zur Baugenehmigung aufgelisteten Umbauten nicht der Baugenehmigung  entsprechend ausführt, insbesondere weil die festgelegten Abstimmungen mit der Denkmalpflege nicht stattgefunden haben, die entsprechend des Baufortschritts zwingend zu vereinbaren sind. So wurden im Vordergebäude beispielsweise anstelle der - je nach Lage in der Fassade -  2-4 flügeligen Konstruktionen mit Sprossenteilung Fenster mit Rollladenkästen eingebaut, die Fensteröffnungen in der Fassade vergrößert, die Stuckdecken in zwei Räumen im 1. OG  entfernt, mit Instandsetzungsmaßnahmen am Dachtragwerk begonnen. Die Bauarbeiten wurden mündlich eingestellt.

 

27.09.2012              Schriftliche Baueinstellungsanordnung: der Bau im Vordergebäude wurde eingestellt; zugestellt durch persönliche Übergabe an den Bauherrn am 28.09.2012. Die Baueinstellung wurde im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nur für das Vordergebäude verhängt, da im übrigen Anwesen keine Verstöße gegen die Genehmigung begangen wurden.

 

10.10.2012           Sachstandsbericht im Bau- und Werksenat auf Antrag von Herrn Stadtrat Bosch

 

12.10.2012              Baukontrolle: es wurde ein Verstoß gegen die Baueinstellung für das Vorderhaus festgestellt; es waren weitere Fensteröffnungen in der nördlichen, eingerüsteten Giebelwand im Bereich des Dachgeschosses und des Spitzbodens herausgebrochen / erweitert worden (mündliche Baueinstellung gegenüber dem Bauherrn).

 

12.10.2012              Schriftliche Baueinstellungsanordnung: der Bau wurde bezüglich des restlichen Gebäudes eingestellt (Rückgebäude); zugestellt durch persönliche Übergabe am 15.10.2012.

 

12.10.2012           Fälligmeldung des für einen Verstoß gegen die Baueinstellungsanordnung vom 27.09.2012 angedrohten Zwangsgeldes von 3.000,-- €.

 

16.10.2012              Ortstermin am Sprechtag des Landesamtes für Denkmalpflege mit Vertretern der Stadt Bamberg und dem Bauherrn: Erläuterung der Verstöße gegen die Baugenehmigung. Das LfD erarbeitet derzeit eine fachliche Stellungnahme zu den festgestellten Verstößen.

 

17.10.2012              Einleitung des Bußgeldverfahrens wegen der vom Baubescheid abweichenden Bauausführung. Der Bauherr wird schriftlich angehört mit Frist zur Äußerung bis zum 5. November. Erst nach der Anhörung kann die Höhe der Geldbuße durch Bußgeldbescheid festgesetzt werden.

 

17.10.2012              Einleitung des Bußgeldverfahrens wegen Verstoßes gegen die Baueinstellungsanordnung vom 27.09.2012

 

26.10.2012              Eingang der Klage des Bauherrn gegen die Baueinstellungsanordnung vom 27.09.2012 bei dem Verwaltungsgericht Bayreuth.

 

Über den weiteren Fortgang des Verfahrens wird im Bau- und Werksenat berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.              Über den weiteren Fortgang des Verfahrens ist dem Bau- und Werksenat zu berichten.

 

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