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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0506-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit der Baumaßnahme Modernisierung und Erweiterung des Clavius-Gymnasiums mit Grund­schule Martinschule soll am 04.03.2013 begonnen werden.

Im Zuge der Überlegungen zur Baustellenlogistik haben sich folgende Eckpunkte für die Baustellen­erschließung ergeben:

 

?         Eine Erschließung der Baustelle über die Fischerei scheidet aufgrund des absoluten Vorrangs der Sicherheit für die angrenzenden Gebäude (Kleinvenedig) vollständig aus.

 

?         Aus vorgenanntem Grund und wegen der bestehenden Engstelle an der Ecke Fischerei / Hinterer Graben scheidet ebenso die Zufahrt von der Markusstraße über die Fischerei aus.

 

?         Eine Zufahrt ist folglich nur über einen Fahrstreifen der Kapuzinerstraße vom Markusplatz in den Hinteren Graben zum Schulhof Clavius-Gymnasium herzustellen. Hierzu wurde in Zusammen­arbeit mit dem Ingenieurbüro Höhnen & Partner in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen das beiliegende  Verkehrskonzept für die Umgestaltung der Kreu­zung am Markusplatz und die Einmündung in den Hinteren Graben erarbeitet (siehe Anlage). In diesem Zusammenhang wurden zeitgleich die erforderlichen Tiefbaumaßnahmen zur Errichtung einer für den Baustellenverkehr über die Gesamtdauer der Baumaßnahme gebrauchstauglichen Zufahrt über den Hinteren Graben sowie die zur Sicherheit der Schüler und Passanten notwendigen Absperrungen des Baufelds geplant.

 

Ab Kranen wird die Kapuzinerstraße bis zum Knotenpunkt Markusstraße auf 30 km/h beschränkt. Zwei Richtungsfahrstreifen bleiben bestehen (Entfall des vorhandenen Busbeschleunigungs­streifens). Der bisherige westliche Fahrstreifen wird nördlich der Einmündung Hinterer Graben als Baustellenzufahrt in „Gegenrichtung“ benutzt, südlich der Einmündung Hinterer Graben werden Fahrradabstellplätze mit baulicher Abgrenzung zum motorisierten Verkehr durch Absperr­schranken / mobile Absturzsicherungen vorgesehen. Weitere Abstellplätze für motorisierte Zweiräder werden im Bereich der geplanten Sperrflächen am Holzmarkt vorgesehen. Der Bereich ist mit Absperrschranken gegen unberechtigtes Kfz-Parken gesichert.

Die Lichtsignal­anlage in beiden betroffenen Knotenpunkten muss lage- und programmtechnisch an­gepasst werden. Grundsätzlich erhält der Radfahrer in Richtung Gymnasium eine eigene Phase unabhängig vom Baustellenverkehr. Die Phasen für den ab- und einbiegenden Baustellenverkehr werden über Detektoren bedarfsabhängig gesteuert (Grünphasen nur bei wartendem Baustellen­verkehr).
Der Ausgleich für die durch die Baustelleneinrichtung entfallenden Bewohnerstellplätze im Hinteren Graben (Lizenzgebiet „B“) wird jeweils am Schiffbauplatz geschaffen. Die dortigen Lizenz­parkplätze für Lizenzgebiet „H“ werden in die Steinertstraße umgelagert.

 


- Planvorstellung durch Herrn Göller, Ing.-Büro Höhnen und Partner -
 

Die Anwohner und Hauseigentümer wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 24.10.2012 in der Aula des Clavius-Gymnasiums umfassend über die Planung und die zeitliche Abfolge der Maßnahme informiert, weil mit den Straßenbaumaßnahmen noch im November begonnen werden musste.

 

Die vorgenannten Tiefbaumaßnahmen zur Baustellenerschließung werden derzeit ausgeführt. Der Abtransport der Containeranlagen erfolgt ab 09.01.2013. Die weiteren vorgezogenen Abbruch­arbeiten des Umkleidetrakts der ehemaligen Sporthalle beginnen am 18.02.2013. Mit der Ein­richtung der Baustelle für den 1. Bauabschnitt (Neubau Sporthalle mit darüberliegenden Klassen­räumen und Umbau der ehemaligen Sporthalle zur Aula) soll am 04.03.2013 begonnen werden.


Nach Abschluss der Tiefbaumaßnahme soll die Verkehrsführung mit Rücksicht auf die verkehr­lichen Verhältnisse der Vorweihnachtszeit unverändert bleiben (Zwischenzustand).

Ab 18. 02.2013 muss die Baustellenzufahrt betriebsbereit sein (Endzustand).

 

Die Kosten für die Baustellenerschließung werden insgesamt aus Baumitteln für die Hochbau-

maßnahme getragen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.                  Beschlussvorschlag

 

Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanz­plan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 


 

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Anlagen

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