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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0547-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-           Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 04.07.2012 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 215 A in der Fassung vom 04.07.2012 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 23.07.2012 bis einschließlich 24.08.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

2.              Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein.

1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1.1 Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 27.08.2012

1.2 Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 06.08.2012

1.3 Bauordnungsamt, Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 20.08.2012

1.4.1 Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 27.07.2012

1.4.2  Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 03.09.2012

1.5 Deutsche Telekom GmbH, mit Schreiben vom 20.08.2012

1.6 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat (G23), mit Schreiben vom 07.08.2012

1.7 E.ON Bayern AG, mit Schreiben vom 27.07.2012

1.8 Bayernhafengruppe (vertreten durch Rechtsanwälte Labbé & Partner), mit Schreiben vom 24.08.2012

1.9 PLEdoc, mit Schreiben vom 19.07.2012

1.10 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, mit Schreiben vom 20.08.2012

1.11 Freiwillige Feuerwehr, mit Schreiben vom 27.08.2012

1.12 E.ON Netz GmbH, mit Schreiben vom 30.07.2012

1.13 Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 26.07.2012

1.14 Garten- und Friedhofsamt, mit Schreiben vom 30.08.2012

1.15 Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 10.08.2012

1.16 Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 30.07.2012

1.17 Stadtplanungsamt, Abt. Stadtsanierung/ Stadtgestaltung, mit Schreiben vom 11.07.2012

1.18 Verkehrsclub Deutschland (VCD) Kreisverband Bamberg, mit Schreiben vom 24.08.2012

1.19 Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 13.08.2012             

1.20 Wasserwirtschaftsamt Kronach, mit Schreiben vom 20.08.2012

1.21 Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom  05.09.2012

2. Öffentlichkeit

2.1 Bürger A, mit Schreiben vom 23.08.2012

2.2 Bürger B, mit Schreiben vom 12.08.2012

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

3.              Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 215 A vom 04.07.2012

Bedingt durch die Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die Anregungen des Stadtgestaltungsbeirats und die Weiterentwicklung der Planung  ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen in Bebauungsplan (Planzeichnung und Festsetzungen) und Begründung.

Planzeichnung:

-           geringfügige Anpassung der Baugrenzen im Bereich des Parkhauses, entsprechend dem im Stadtgestaltungsbeirat behandelten Entwurf

-           Anpassung der Baugrenzen für die Reihenhäuser, um bei allen Zeilen eingeschossige  Anbauten zur baulichen Abgrenzung der Terrassenbereiche zu ermöglichen. Eine Erhöhung der festgesetzten Grund- und Geschossfläche ist damit jedoch nicht verbunden

-           Änderung der Bezeichnung der Mischgebiete ( MI1, MI2, MI3)

-           Anpassung der Umgrenzung für Nebenanlagen, Fahrradstellplätze (neben Pförtnerhaus)

-           Ergänzung der Schallschutzmauer auf dem Parkhaus im Planeinschnitt aktiver Schallschutz

Festsetzungen:

-           Anpassung des Stellplatzschlüssels analog den Vereinbarungen im Durchführungsvertrag auf einen Stellplatz für Wohnungen bis 100 m² und zwei Stellplätze für Wohnungen größer als 100 m² Wohnfläche

-           Ergänzung eines Radverkehrsrechts auf den öffentlich gewidmeten Privatstraßen (Anregung von Stadtplanungsamt/ Abt. Stadtsanierung)

-           Änderung der Bezeichnung der Gasversorger unter B. 16 (Entsprechend dem Hinweis von PLEdoc)

-           Ergänzung unter B. 17 zur blendfreien Errichtung der vom Main-Donau-Kanal sichtbaren Fassaden (Anregung vom Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg)

Begründung:

-           Ergänzung der Langfront der Seilerei als Denkmal im Text sowie Übernahme der Grafik aus  dem BayernViewer in die Anlage zur Begründung (Bauordnungsamts/ Abt. Denkmalpflege)

-           Aktualisierung der Flächenbilanz, aufgrund der geringen Vergrößerung des Parkhauses

-           Aktualisierung der Nummerierung der Gebäude im Übersichtsplan mit entsprechenden Verweisen in den Kapiteln Immissionsschutz und Altlasten

-           Aktualisierung der Anzahl der Wohneinheiten gemäß den Vorhabens- und Erschließungsplänen

-           Korrektur des Anteils heimischer Wildgehölze auf 80% im Anhang der Begründung (Entsprechend der Stellungnahme vom Gartenamt)

Vorhaben und Erschließungspläne:

-           Die Vorhaben- und Erschließungspläne wurden weiter konkretisiert und entsprechend aktualisiert

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans sind von redaktioneller Art und mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung wird daher verzichtet. Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

4.  Behandlung im Stadtgestaltungsbeirat

In den Sitzungen des Stadtgestaltungsbeirats am 28.06.2012 und am 06.09.2012 wurden die Entwürfe für die drei Neubauten (Parkhaus, Studentenwohnheim und Bürogebäude) behandelt. Trotz wiederholter Vorlage haben die Entwürfe in ihrer architektonischen Qualität nicht den Forderungen des Stadtgestaltungsbeirats entsprochen. Insbesondere die massive Erscheinung des Parkhauses und dessen Fassadengestaltung hat Bedenken hervorgerufen. Aus diesem Grund hat der Stadtgestaltungsbeirat den Vorhabenträgern empfohlen, für die drei Neubauten mehrere Plangutachten einzuholen. Daraufhin haben die Vorhabenträger fünf Architekturbüros mit der Erstellung von Entwürfen für das Parkhaus, das Bürogebäude und das Studentenwohnheim am Margaretendamm beauftragt. Die verschiedenen Entwürfe wurden in der Sitzung des Stadtgestaltungsbeirats am 30. Oktober 2012 präsentiert und durch die Beiräte bewertet. Für das Parkhaus hat der Entwurf der denkmalneu planfabrik aus Bad Tölz am besten überzeugt. Für das Studentenwohnheim wurde der Entwurf des Architekturbüros GP Wirth aus Nürnberg ausgewählt. Die beiden Architekturbüros wurden außerdem zu einer Überarbeitung ihres Entwurfs für das Bürogebäude aufgefordert. Auch beim Parkhaus und dem Studentenwohnheim sind noch geringe Modifikationen erforderlich. Unter anderem sollen noch die Blockenden, welche gleichzeitig auch die fußläufigen Eingänge ins Quartier bilden, gestalterisch verbessert werden (siehe Protokoll des SGB vom 30. Oktober 2012 als Anlage).

Der Vorhabenträger hat sich im Durchführungsvertrag verpflichtet, die genannten Entwürfe entsprechend den Empfehlungen des Stadtgestaltungsbeirats, von den Architekturbüros überarbeiten zu lassen und diese dem Beirat erneut vorzulegen. Bei den Vorhaben- und Erschließungsplänen zu Parkhaus, Bürogebäude und Studentenwohnheim handelt es sich demnach noch nicht um den endgültigen Planungsstand. Die Ergebnisse der Überarbeitung und der Abstimmung mit dem Stadtgestaltungsbeirat werden in dem abschließenden Genehmigungsverfahren zu würdigen sein.

 

5.  Durchführungsvertrag

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bamberg erforderlich. Der Durchführungsvertrag wurde innerhalb der Verwaltung abgestimmt und vom Vorhabenträger unterzeichnet und liegt als Anlage den Unterlagen bei.

 

6.              Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 215 A vom 04.12.2012 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.             Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.             Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 215 A vom 04.12.2012, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung vom 04.12.2012 als Satzung.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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