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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0548-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 04.07.2012 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Flächenutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Lichtenhaidestraße, Jäckstraße, Magazinstraße und Main-Donau-Kanal, in der Fassung vom 04.07.2012, lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 23.07.2012 bis 24.08.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

2. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgelisteten Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich zum Teil sowohl auf die vorbereitende, als auch auf die verbindliche Bauleitplanung.

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt daher für beide parallel durchgeführte Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 215 A) gleichermaßen in einer gemeinsamen Abwägungstabelle. Der Bezug zum Bebauungsplan (BBP) und/oder dem FNP ist entsprechend vermerkt.

Folgend sind nur die Stellungnahmen mit Bezug zum FNP aufgelistet.

1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1.1 Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 27.08.2012

1.2 Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 06.08.2012

1.3 Bauordnungsamt, Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 20.08.2012

1.4.1 Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 27.07.2012

1.4.2  Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 03.09.2012

1.5 Deutsche Telekom GmbH, mit Schreiben vom 20.08.2012

1.6 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat (G23), mit Schreiben vom 07.08.2012

1.7 E.ON Bayern AG, mit Schreiben vom 27.07.2012

1.8 Bayernhafengruppe (vertreten durch Rechtsanwälte Labbé & Partner), mit Schreiben vom 24.08.2012

1.9 PLEdoc, mit Schreiben vom 19.07.2012

1.10 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, mit Schreiben vom 20.08.2012

1.11 Freiwillige Feuerwehr, mit Schreiben vom 27.08.2012

1.15 Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 10.08.2012

1.16 Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 30.07.2012

1.20 Wasserwirtschaftsamt Kronach, mit Schreiben vom 20.08.2012

1.21 Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom  05.09.2012

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen zur Flächennutzungsplan-Änderung eingegangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zusammen mit den Stellungnahmen zum Bebauungsplan in der Anlage tabellarisch behandelt.

3.              Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 04.07.2012

Bedingt durch die Empfehlung des Stadtgestaltungsbeirats und die Weiterentwicklung der Planung  ergibt sich lediglich eine redaktionelle Änderung. Entsprechend der geringfügigen Vergrößerung des Parkhauses, wurde die Ausdehnung der gemischten Bauflächen in der Flächennutzungsplan-Änderung angepasst.

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten. Die vorgenommene Änderung ist nur von geringer Bedeutung und mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung wird daher verzichtet. Die Flächennutzungsplan-Änderung wird zum Feststellungsbeschluss vorgelegt.

4. Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und den Feststellungsbeschluss zu fassen

Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächenutzungsplanes festzustellen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

2.1              Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

2.2              Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 04.12.2012 sowie die Begründung vom 04.12.2012.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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