Beschlussvorlage - VO/2012/0553-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätzen für Investitionen der Vermögenshaushalte der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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05.12.2012
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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12.12.2012
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2013 bleiben die in den Vermögenshaushalten ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93 - 96 und 98) gesperrt.
2. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind
a) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2012 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2012 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungsbescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmebeginn vorliegen;
b) die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft ausgewiesenen Haushaltsansätze;
c) die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes;
d) Haushaltsansätze, die der Erfüllung des Stiftungszweckes dienen;
e) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.