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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0570-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

TransFair e.V. und Fairer Handel

Im Jahr 1992 startete der gemeinnützige Verein TransFair e. V. seine Arbeit mit dem Ziel, benachteiligte Produzenten und ihre Familien in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern und durch den Fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Verein handelt dabei nicht selbst mit Waren, sondern vergibt für fair gehandelte Produkte das Fairtrade-Siegel.

 

Der Faire Handel unterstützt Produzentinnen und Produzenten in den Entwicklungsländern und ermöglicht ihnen z.B. durch festgelegte Mindestpreise eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft. Er fördert dabei gezielt die besonders benachteiligten kleinbäuerlichen Familien und deren Selbsthilfeinitiativen. Neben dem Einsatz für eine nachhaltige Entwicklung von Ökologie, Bildung und Frauenförderung und der direkten Beteiligung der Kleinbauern an den Entscheidungen ihrer Genossenschaft ist auch die Finanzierung von Sozialprojekten von großer Bedeutung. Insgesamt profitieren rund 700 Bauernkooperativen und Plantagen in 54 Ländern vom Fairen Handel. Infos zu den Standards des Fairen Handels sind unter www.fairtrade.net zu finden.

 

 

 

Die Kampagne „Fairtrade-Towns“

 

Die Kampagne „Fairtrade-Towns“ wurde im Jahr 2000 in Großbritannien von der Organisation TransFair ins Leben gerufen. Dort gibt es mittlerweile über 550 Fairtrade-Towns, unter anderem bewirbt sich auch Bambergs Partnerstadt Bedford. Weltweit bewerben sich Städte und Gemeinden in 24 Ländern um den begehrten Status. Seit Anfang 2009 können sich auch Kommunen in Deutschland um den Titel „Fairtrade-Stadt“, „Fairtrade-Kreis“ oder „Fairtrade-Gemeinde“ bewerben. Mittlerweile gibt es aktuell 121 deutsche Städte, die sich diesen Titel erworben haben. In der näheren Umgebung sind dies z.B. Nürnberg, Würzburg, Erlangen und Hersbruck. Die Stadt Fürth sowie der Landkreis Forchheim sind für die Teilnahme angemeldet. Eine Fairtrade-Town kann ein Kreis, eine kreisfreie Stadt, eine Gemeinde, ein Dorf oder eine Region sein, die sich für die Unterstützung des Fairen Handels ausgesprochen hat. Der Status wird verliehen, wenn fünf Kriterien erfüllt sind. Eine Registrierung der Stadt auf der Homepage der Kampagne kann bereits vor der eigentlichen Bewerbung um den Titel  erfolgen (vgl. auch www.fairtrade-town.de).

 

 

 

Fünf Kriterien, um „Fairtrade-Stadt“ zu werden

 

1.      Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.

 

Laut Beschluss des Umweltsenates vom 30.09.1999 soll bei Blumenpräsenten aus der städtischen Verwaltung darauf geachtet werden, dass die Blumen möglichst aus Bamberger Anbau bzw. aus Fairem Handel stammen. Ferner sollen bei der städtischen Beschaffung von Präsenten der Dritte-Welt-Laden oder heimische Betriebe den Vorzug erhalten.

 

Bereits seit dem Jahr 2003 besitzt die Region Bamberg einen eigenen sogenannten „Städte-Kaffee“, den „Bamberg Kaffee“ aus Fairem Handel. Dieses Projekt wurde damals aus einer Idee des Agenda21-Fachforums Umweltqualität, des Eine-Welt-Forums und des Dritte-Welt-Ladens heraus geboren und vom Agenda21-Büro der Stadt Bamberg umgesetzt. Im Zuge der Neuorganisation des Projektes im Jahr 2006 hat Herr Oberbürgermeister Andreas Starke der Anregung mit einer entsprechenden Verfügung an die zuständige Dienststelle zugestimmt, dass bei offiziellen Anlässen der Stadt Bamberg der „Bamberg Kaffee“ als „eigener“ fair gehandelter Städte-Kaffee und Identifikationsträger serviert und für Präsentkörbe verwendet wird.

 

Die Stadt Bamberg hat somit bereits in der Vergangenheit ein wichtiges Zeichen für den Fairen Handel gesetzt. Für die Teilnahme an der Kampagne „Fairtrade-Towns“  wäre das derzeitige bereits bestehende Engagement der Stadt Bamberg lediglich um einen weiteren Schritt zu ergänzen. Sofern bei Senatssitzungen Kaffee und Getränke ausgeschenkt werden (z. B. bei Stadtratssitzungen im Spiegelsaal), könnten z.B. Bamberg Kaffee und ein weiteres fair gehandeltes Produkt wie z. B. Tee, Zucker oder Orangensaft angeboten werden. Auch im Bürgermeisteramt wäre eine weitere Verwendung fair gehandelter Produkte neben dem bisher verwendeten Bamberg Kaffee ohne großen zusätzlichen Aufwand möglich. Der Bamberg Kaffee und regional erzeugte bzw. fair gehandelte Blumen sollten auch weiterhin bei offiziellen Anlässen und für Präsentkörbe zusammen mit weiteren regional erzeugten und/oder fair gehandelten Produkten Verwendung finden.

 

 

 

2.      Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.

 

Um erfolgreich zu sein, sollte die Steuerungsgruppe aus Vertretern verschiedener Zielgruppen bestehen, Dabei sollten mindestens jeweils folgende Bereiche vertreten sein:

 

?         Städtische Verwaltung (z.B. Agenda21-Büro, Wirtschaftsförderung)

?         (Einzel-)Handel, z.B. ein/e Vertreterin eines Weltladens

?         Eine Welt, z.B. in Bamberg der Verein Solidarität in der Einen Welt e.V.

 

Zudem sind Vertreter aus anderen Bereichen wünschenswert:

 

?         Kirchen und Nichtregierungsorganisationen

?         Schulen und Vereine

?         Medien

 

Das Agenda21-Büro der Stadt Bamberg ist derzeit dabei, eine entsprechende Steuerungsgruppe zu initiieren. Bisher erklärten sich Vertreterinnen und Vertreter für die Teilnahme an der Steuerungsgruppe bereit, die bereits mehrjährige Erfahrung im Bereich des Fairen Handels besitzen. Sie kommen aus den Bereichen Eine Welt, des Einzelhandels und der Bamberger Studentenschaft, teilweise mit guten Kontakten zum Erzbistum Bamberg und mit Erfahrung durch die Teilnahme an der Kampagne in anderen Städten. Zusätzlich wäre die Teilnahme des Stadtmarketings und der Wirtschaftsförderung wünschenswert. Bei Bedarf können z. B. auch Kontakte zu den Bamberger Schulen über deren Umweltbeauftragte für eine Zusammenarbeit genutzt werden. Voraussichtlich wird ein erstes Treffen der Steuerungsgruppe noch im November 2012 erfolgen.

 

 

 

3.      In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden mindestens 2 Produkte aus Fairem Handel angeboten und in den Cafés und Restaurants werden mindestens 2 Fairtrade-Produkte ausgeschenkt.

 

Die Anforderung zur Erfüllung dieser Forderung ist nach der Einwohnerzahl der Bewerber gestaffelt. Für Bamberg mit einer Einwohnerzahl von knapp über 70.000 sind nach den Vorgaben mindestens 15 Einzelhandelsgeschäfte und 8 Gastronomiebetriebe erforderlich, in denen mindestens 2 Produkte aus Fairem Handel gelistet sind.

Bisherige erste Recherchen ergaben, dass die Mindestanzahl der Einzelhandelsgeschäfte ohne große Probleme erfüllt werden wird.

Für weitere Recherchen sind schriftliche Anfragen an Einzelhandel und Gastronomie (Restaurants, Cafés, Hotels, Kantinen, Mensa) geplant. Auch entsprechende Angebote in Form von Informationsveranstaltungen zum Thema Fairtrade-Town“ werden veröffentlicht. Grundsätzlich steht für die Umsetzung dieses Kriteriums auch ein Angebot an Unterstützung durch die Organisatoren der Kampagne zur Verfügung.

 

 

 

4.      In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.

 

Bei einer Einwohnerzahl von unter 200.000 muss jeweils eine Schule, ein Verein und eine Kirchengemeinde gewonnen werden. Mindestens einmal pro Jahr sollte in den Einrichtungen eine attraktive Aktion durchgeführt werden. Die Organisation TransFair e. V. bietet hierzu Unterstützung durch Ideen, Tipps und Materialien an.

 

 

 

5.      Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“.

 

Auf www.fairtrade-towns.de werden zahlreiche Hilfestellungen angeboten wie z. B. vorgefertigte Pressemitteilungen, Fotos, und Geschichten. Pro Jahr sollten mindestens vier Presseartikel erscheinen. Die Öffentlichkeitsarbeit kann vom Agenda21-Büro in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe übernommen werden. Neben den örtlichen Medien kann auch das Rathaus Journal und die Homepage der Stadt Bamberg für Veröffentlichungen genutzt werden.

 

 

 

Am Ziel:

 

Nach Erfüllung aller Kriterien und Prüfung durch TransFair e.V. wird der Titel „Fairtrade-Stadt“ für zunächst zwei Jahre vergeben. Anschließend erfolgt eine Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind.

 

 

 

Vorteile für die Stadt Bamberg

 

Viele verschiedene Kräfte in Bamberg können auf dem Weg hin zur Fairtrade-Stadt zusammenwirken, was den Gemeinschaftssinn der Kommune stärkt. Ferner stellt die Teilnahme an der Kampagne einen Imagegewinn für Bamberg dar. Gemeinsam gewinnt man Öffentlichkeit, die Stadt stellt sich als Vorbild dar und gewinnt auch überregional an Medienpräsenz. Mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit werden die Stadt und ihre Vertreter als sozial verantwortlich handelnde Akteure wahrgenommen. Als Teil der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ gewinnt Bamberg an Internationalität. Durch die Verbreitung des Fairen Handels trägt die Kommune zu einem gerechteren Wirtschaftssystem bei und sorgt für faire Preise in den produzierenden Ländern des Südens.

 

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Stadt Bamberg befindet sich bereits mit der Einführung eines eigenen fair gehandelten Städte-Kaffees, dem „Bamberg Kaffee“, und der Verwendung fair gehandelter Blumen bei offiziellen Anlässen auf einem guten Weg in Sachen Förderung des Fairen Handels. Gerade in der UNESCO-Welterbestadt Bamberg wäre der Titel der „Fairtrade-Town“ ein zusätzlicher Imagegewinn, nicht nur für die Stadt selbst, sondern auch für Einzelhandel, Gastronomie und alle anderen Beteiligten. Die eventuell eintretenden minimalen Mehrkosten bei der Beschaffung zusätzlicher fair gehandelter Produkte für Stadtratssitzungen, offizielle Anlässe und Bürgermeisteramt bewegen sich dabei in einem unerheblichen Rahmen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

1)      Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2)      Die Stadt Bamberg beteiligt sich an der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ und bewirbt sich nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen um den Titel „Fairtrade-Stadt“.

 

3)      Sofern in Sitzungen des Stadtrates und der Fachsenate Getränke gereicht werden, wird ebenso wie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee (Bamberg Kaffee) sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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