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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2012/0572-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Herr Achtziger hat in der Bürgerversammlung den in Anlage 1 beigefügten Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Heinrichskirche gestellt.

 

1.              Einbahnstraßenreglung für die Eberhardtstraße

1.1              Einbahnregelung für die Verbindung Adam-Senger-Straße zur Kloster-Banz-Straße

1.2              Einbahnregelung Zollnerstraße Richtung Abzweig Eberhardtstraße und Eckbertstraße

1.3              Einbahnregelung Neuerbstraße/Kloster-Banz-Straße (betrifft Schweitzerstraße)

 

Herr Achtziger führt aus, dass diese Maßnahmen der Verkehrssicherheit zuträglich wären. Bei einem Ortstermin am 02.11. unter Teilnahme der Verkehrsbehörde und dem Stadtplanungsamt erläuterte Herr Achtziger sein Anliegen. Er gab an, dass insbesondere zu den Kirchgangszeiten reger Verkehr stattfindet und nach Beendigung der Kirche die Fahrzeuge nicht geordnet abfahren können. Zudem würden die Studenten den Verkehr verstärken. Problematisch sei die Parksituation in den engen Straßen, die einen Begegnungsverkehr nicht zulassen. Problematisch sei weiterhin die Einmündung Adam-Senger-/Eberhardtstraße und die Ausfahrt Schweitzerstraße auf die Neuerbstraße. Hier sei die Sichtbeziehung durch die parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahn eingeschränkt.

 

Zu Punkt 1 – Einbahnstraßenregelung für die Eberhardtstraße:

Der Auslöser für diesen Vorschlag ist die bauliche Ausgestaltung der Einmündung. Auf dem Bild ersichtlich ist, dass sich über die Fahrbahn ein abgesenkter Bordstein in Verlängerung der Adam-Senger-Straße zieht. Dadurch entsteht diese quasi „unklare“ Vorfahrtssituation. An dieser Kreuzung, die sich innerhalb der Tempo 30-Zone befindet, gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Durch diese bauliche Variante entsteht ein Unsicherheitsfaktor der tatsächlich die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Die Einführung einer Einbahnstraßenregelung für diesen Bereich ist eine Lösungsmöglichkeit. Eine weitere Lösungsmöglichkeit wäre eine bauliche, indem die Pflasterung durch Asphalt ersetzt würde. Eine Klarstellung durch Beschilderung würde das „Problem“ nur teilweise lösen, da der Fußgängerverkehr nach wie vor der Unsicherheit ausgesetzt würde, da die Verkehrszeichen nur für die Fahrbahn gelten und die Weiterführung des Gehwegs, wie bereits oben erläutert, nicht für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig als solches identifiziert wird.

 

Zu Punkt 1.2 - Einbahnregelung Zollnerstraße Richtung Abzweig Eberhardtstraße und Eckbertstraße

Sowohl seitens der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt als auch des Straßenverkehrsamtes liegen keine Anhaltspunkte vor, die das Einrichten einer Einbahnstraße dort rechtfertigen könnten.

 

Zu Punkt 1.3 – Einbahnstraßenregelung in der Schweitzerstraße zwischen Kloster-Banz- und Neuerbstraße

 

In dem vorliegenden Gebiet wurde durch Einführung des Bewohnerparkens der Parkraum neu geordnet. In dem Bereich Neuerbstraße wurden die bisherigen Gehwegparker komplett auf die Fahrbahn verlegt und Parkplätze markiert. Herr Achtziger bemängelt, dass durch diese Maßnahme eine Gefährdung im Einmündungsbereich Schweitzerstraße entstanden sei. Bei der Einfahrt aus der Schweiterstraße in die Neuerbstraße sei die Sichtbeziehung nicht mehr wie zuvor gegeben.

 

Bei dem oben genannten Ortstermin konnte diese Aussage nicht bestätigt werden. Allerdings ist die Sichtbeziehung durch die Verlagerung der Parkplätze auf die Fahrbahn verschlechtert worden, eine Gefährdung bzw. Sichtbehinderung ist bei objektiver Betrachtung nicht festzustellen. Eine Verbesserung der Sichtbeziehung ist durch Streichung der zwei direkt im Anschluss an die Einmündung jeweils angrenzenden Parkplätze möglich. Der Einrichtung einer Einbahnstraße würde die Polizeiinspektion Bamberg hier zustimmen, bei dieser Variante müsste kein Parkplatz gestrichen werden.

 

Bei einer Einbahnstraßenführung ist stets zu berücksichtigen, dass dadurch das Anfahren von Zielen erschwert wird und dies mit Verkehrsverlagerungen und Umwegen für die Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Dies trifft insbesondere auf die betroffenen Anlieger zu. Der Bürgerverein wurde seitens des Stadtrates Hollmann, der zum Ortstermin hinzukam, eingeschaltet und um eine Stellungnahme an die Stadt Bamberg gebeten. Bis heute liegt diese nicht vor, sodass nicht beurteilt werden kann, ob ein mehrheitlicher Wunsch der dort ansässigen Bürger gegeben ist, das Umfeld mittels Einbahnstraßenregelungen zu ordnen. Der Entsorgungs- und Baubetrieb teilt mit, dass für die Neubeschilderung von Einbahnstraßen für die Eberhardtstraße ca. 2000 Euro, für die Adam-Senger-Straße zusätzlich 2000 Euro und für die Schweitzerstraße 3500 Euro anfallen würden. Diese Kosten sind nicht im laufenden Haushalt eingeplant.

 

Das Straßenverkehrsamt sieht Handlungsbedarf im Bereich Einmündung Adam-Senger-Straße/ Eberhardtstraße um die Situation die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt zu bereinigen. Es wird deshalb vorgeschlagen, wie beantragt, die Eberhardtstraße als Einbahnstraße auszuweisen.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, den Einmündungsbereich Schweitzerstraße/Neuerbstraße zu entschärfen und zwei Parkplätze zu entfernen, um die Sichtbeziehungen zu verbessern.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.                            Beschlussvorschlag

 

1.              Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Einer Einbahnführung in der Eberhardtstraße wird zugestimmt.

 

3.                    Der Entfernung der beiden Parkplätze im Einmündungsbereich Schweitzerstraße/               Neuerbstraße wird zugestimmt

 

4.                    Der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 17.10.2012 ist damit nach den Bestimmungen               der Gemeindeordnung erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: 2.000,00 EUR beim EBB (Straßenbaulastträger)

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die Kosten für die Beseitigung sind aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb aus dessen Wirtschaftsplan zu tragen.

 

Bamberg, 19.11.2012

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

 

SG 200              ____________________

              Thomas Friedrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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