Beschlussvorlage - VO/2012/0591-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2013; Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätzen des Vermögenshaushaltes für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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05.12.2012
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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12.12.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 21.11.2012 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2013 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittelanforderun-gen für das Haushaltsjahr 2013, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind (Nachschiebeliste), wird verwiesen.
II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2013 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.
2. Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2013 gesperrt.
3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung zu leisten sind;
b) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2012 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im HJ 2012 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen.
c) die Haushaltsansätze der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800 und 8830 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;
d) die Haushaltsansätze des Einzelplanes 9 Allgemeine Finanzwirtschaft;
e) die Ansätze des UA 6150 Städtebauförderung, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;
f) die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes)
02000.93500 Büroeinrichtung einschl. maschinen | 150.000 |
02000.93510 Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. maschinen | 150.000 |
06000.93560 Anschaffung von IT 20000.93540 Schuleinrichtung u. Lehrmittel | 500.000 18.000 |
20000.93560 IT-Ausstattung | 90.000 |
20000.94040 Bauwendungen, IT-Verkabelung | 19.000 |
21500.94060 Brandschutzmaßnahmen an Schulen | 500.000 |
g) Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.
03510.94000 | Bauwendungen (städtische Gebäude) | 1.000.000 |
06900.94010 | Bauwendungen, IT-Verkabelungen | 15.000 |
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h) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.
23010.98300 | Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg | 95.800 |
24010.98310 | Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen | 694.000 |
i) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung
43200.98750 | Invest.zuschuss nach SGB XI für ambulante Pflegeeinrichtungen | 90.000 |
55100.98790 | Investitionszuschüsse an Sportvereine | 51.200 |
j) die Ansätze der Gruppierung 9359 Schuleinrichtung u.a. des Einzelplanes 2 Schulen (Freigabe: 100 v. H.)
k) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.