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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0601-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              König Peter

Entwurfsverfasser:                            Dipl.-Ing. Michael Müller

 

Oben genanntes Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 08.06.2011 behandelt. Der Beschluss lautete:

 

„Die Angelegenheit wird in die 3.Lesung verwiesen“

 

Der Bauherr hat mit Datum vom 16.10.2012 eine vollständig überarbeitete Planung vorgelegt.

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist nun ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit teilweise ausgebautem Untergeschoß und einem begrünten Flachdach geplant. Auf Grund der Topographie erscheint das Wohnhaus in südöstlicher Richtung zweigeschossig. Das Flachdach wird extensiv begrünt.

Die Garage (3 Pkw) mit Nebenräumen befindet sich 5,00 m abgerückt an der Wildensorger Straße. Die Garage erhält ein begrüntes Flachdach und einen Aufzug, der durch einen Verbindungssteg mit dem Wohnhaus verbunden ist.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                          Breite:                        Länge:                           

              Wohnhaus UG:   6,20/11,00 m                            21,50 m

              Wohnhaus OG: 15,00 m                                          17,00 m              6,70/9,00 m

              Garage:                          8,25 m                                          11,50 m              3,00 m

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang: 13.12.2010

                                    vollständig: 10.10.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 10 C -18 A

                            rechtsverbindlich seit: 18.06.1965

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen
 

              Begründung:

Da die Abweichung für die Überschreitung der Baugrenze im Untergeschoss für den Fitnessbereich und im Obergeschoss als Begradigung des damals festgelegten Baurahmens (einem früheren Grundstückszuschnitt entsprechend) die Grundzüge der Planung nicht berührt, ist sie städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar. Das Bauvorhaben hält ansonsten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:    nicht erforderlich

              Die Nachbarbeteiligung wird zur Zeit durchgeführt. Nachbarrechte sind nicht beeinträchtigt.

 

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 2              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              2

              Nachweis auf Baugrundstück: 2             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

              Besonderheiten:

Dem Sitzungsbericht liegen die überholten Pläne (zum Vergleich) und der Sitzungsbericht des BWS vom 08.06.2011 nochmals bei.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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Anlagen

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