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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0603-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:              Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis

Entwurfsverfasser:                            Dittrich-Jakobs-Brennauer

 

Kurzbeschreibung:             

Das bestehende Clavius-Gymnasium und die angrenzende Martinschule sollen umfassend saniert und umgebaut werden. Hierfür werden die seit langem bestehenden Containerklassenzimmer im Hofbereich, ein erdgeschossiger Zwischenbau an der Martinschule sowie der Umkleidetrakt an der Turnhalle und eine Garage am Clavius-Gymnasium abgebrochen.

             

Die Martinschule und das Clavius-Gymnasium werden im Inneren umgebaut und saniert. Es werden insgesamt 3 neue Treppenhäuser, die als Fluchtwege unbedingt erforderlich sind, vorgesehen. In einem neuen Treppenhaus zwischen Martinschule und Gymnasium wird ein Aufzug vorgesehen. Die Klassenräume, Lehrerzimmer, Schulverwaltung und Büros werden in beiden Schulgebäuden neu angeordnet bzw. neu organisiert. Das zweite Obergeschoss der Martinschule wird so umgebaut, um es dann vollständig vom Clavius–Gymnasium nutzen zu können. Die Fassade der Martinschule wird durch den Einbau von neuen, größeren Fenstern modernisiert und aufgelockert. Die bestehende Turnhalle des Clavius–Gymnasiums wir zur Pausenhalle und Aula umgebaut und umgenutzt.

 

Die Erweiterung umfasst einen dreigeschossigen Zwischenbau zwischen Martinschule und Clavius-Gymnasium am „Hinteren Graben“ Dieser Zwischenbau ist im Erdgeschoss mit Stützen vorgesehen, um die Erreichbarkeit des Schulhofes vom „Hinteren Graben“ zu gewährleisten. Im Verbindungsbau werden Klassenzimmer und Gruppenräume vorgesehen.

 

Im Hofbereich der beiden Schulen wird ein 1-2-geschossiger Erweiterungsbau errichtet. Dieser wird östlich an die bestehende Turnhalle des Clavius–Gymnasiums angebaut und erstreckt sich in L-Form nordwestlich bis zur Martinschule und in südwestlicher Richtung in den Schulhof hinein.

Im Erweiterungsbau wird im Untergeschoss die neue Einfachturnhalle des Clavius–Gymnasiums, mit allen Umkleide- und Sanitärräumen vorgesehen. Weiterhin wird die Technikzentrale dort angesiedelt. Über der Sporthalle sind Klassenräume geplant.

Im nordwestlichen, erdgeschossigen Teil der Erweiterung wird ein Mehrzweckraum angeordnet.

 

Zwischen zwei Vorbauten an der Martinsschule wird im Hofbereich ein viergeschossiger Zwischenbau mit Klassenzimmern und dem Speisesaal im Untergeschoss eingefügt.

 

 

              Größe des Bauvorhabens: Siehe Plan Erweiterung

              Flächenmehrung:

              Clavius-Gymnasium:         HNF Bestand: 5.287,46 m², HNF nach Erweiterung: 5.864,95 m²

              Grundschule Martinschule: HNF Bestand: 1.276,59 m², HNF nach Sanierung:   1.251,69 m²

 

 

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               18.06.2012

                                    vollständig:               21.08.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Gemeinbedarf Schule

 

Die geplanten Erweiterungsbauten für das CG am Hinteren Graben und im vorhandenen Schulhof fügen sich städtebaulich in die vorhandene, durch die beiden Schulgebäude geprägte umliegende Bebauung harmonisch ein.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein: Fl.Nr. 641/2              

Nachbarn die die Eingabepläne nicht unterschrieben haben, erhalten eine Ausfertigung der Baugenehmigung.

 

 

 

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 57              anrechenbar: 63              nachzuweisen:              keiner

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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Anlagen

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