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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2012/0605-29

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Beschluss vom 23.10.2012 stimmte der Finanzsenat der Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) für den Städtischen Schlachthof zu und beauftragte die Verwaltung mit den dazu erforderlichen Arbeiten, insbesondere mit der Erarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Grundlagen für die AGBs sind u.a die Klärung von Haftungsfragen für das eingebrachte Vieh und das Fleisch bis zur Abholung durch die Kunden und ggf. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung zur Vermeidung von Haftungsstreitigkeiten mit den Kunden. Rechtssichere AGBs können dem Stadtrat derzeit noch nicht zum Beschluss vorgelegt werden, da noch umfangreiche Abstimmungsarbeiten mit der Rechtsstelle erforderlich sind.

 

Um dennoch mit dem Betrieb gewerblicher Art aus steuer- und förderrechtlichen Gründen bereits zum 01.01.2013 starten zu können, ist beabsichtigt, zunächst nur den bisherigen Anschluss- und Benutzungszwang formal aufzuheben (elementare Grundvoraussetzung für die Gründung des BgA) und die Nutzungsgebühren mittels ordnungsgemäßer Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz zuzüglich der Mehrwertsteuer auf Basis der bisherigen Gebührensatzung zu erheben. Gewerbliche Kunden belastet die zusätzliche Umsatzsteuer nicht, da sie diese als Vorsteuer wieder abziehen können. Um auch für Endverbraucher (diese gibt es in der Praxis fast nur im Bereich Schwein) keine zusätzliche Belastung zu erzeugen, ist beabsichtigt, für die Übergangszeit eine minimale Gebührensenkung beim ersten Schwein (bis 120 kg Schlachtgewicht) der Wochenstaffel vorzunehmen. Eine Gebührensenkung beim Spanferkel (bis 25 kg Schlachtgewicht) erscheint dagegen nicht geboten, da diese Gebühr mit nur 7,00 Euro ohnehin sehr niedrig gehalten ist. In dem angestrebten kurzen Übergangszeitraum bis zum Erlass der AGBs und einer neuen Entgelttabelle werden nur wenige Hundert Stück Schweine von der Gebührensenkung betroffen sein.

 

Im Übrigen sollen die Arbeiten schnellstmöglich zum Abschluss gebracht und die Ergebnisse dem Stadtrat so bald wie möglich zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

1.              Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des               Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg gemäß Anlage 1.

 

3.              Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg gemäß Anlage 2.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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