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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0608-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung am 28.09.2011 (VO/2011/0475-R5) unter Nr. 4 beschlossen, „die Verwaltung wird beauftragt, weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber/Innen zu suchen mit dem Ziel, der Unterbringung einer ähnlichen Anzahl (max. 60 Asylbewerber/Innen pro Unterkunft)“, des weiteren in der Sitzung vom 24.10.2012 (VO/2012/0465-R5) unter Nr. 4 „Die Stadt Bamberg prüft zusammen mit der Regierung von Oberfranken die weiteren Objekte, um zeitnah weitere Flüchtlinge dezentral unterzubringen“.

 

2.      Zwischenzeitlich hat die Regierung mit Schreiben vom 06.11.2012 (Anlage 1) die Zuweisung weiterer Asylbewerber verfügt. Demnach wird die Stadt Bamberg ab der 47. KW 2012 bis voraussichtlich Mitte Januar 2013 wöchentlich 4 Asylbewerber, also insgesamt voraussichtlich mindestens 36, unterbringen müssen. Die Stadt Bamberg ist verpflichtet, der Regierung geeignete Unterbringungsmöglichkeiten anbieten zu müssen (vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziff. 6). Wie dem Stadtrat bereits in seiner Sitzung vom 24.10.2012 berichtet, hat die Verwaltung über 20 mögliche Standorte auf ihre Verwendbarkeit zur Unterbringung von Asylbewerbern überprüft. Neben der damals kurzfristig allein zu realisierenden Variante Ludwigstraße 16 hat aufgrund der telefonischen Ankündung der Regierung von Oberfranken, noch heuer weitere Asylbewerber zuweisen zu müssen, die Verwaltung auch die im Eigentum der Stadt Bamberg stehende „Jugendherberge Wolfsschlucht“ in ihre Überlegungen mit einbezogen.

 

Im Ergebnis ist die „Jugendherberge Wolfsschlucht“ als einzig kurzfristig realisierbare Möglichkeit verblieben, die sich für diesen Zweck auch sehr gut eignen würde.

 

3.              Zur weiteren Prüfung der Verfügbarkeit und Geeignetheit des Objektes hat die Verwaltung unverzüglich Gespräche mit dem Diakonischen Werk, Herrn Dr. Kern, als dem derzeitigen Pächter des Objektes aufgenommen und gemeinsam mit Vertretern der Regierung von Oberfranken am 13.11.2012 vor Ort besichtigt. Die Regierung stellte fest, dass das Objekt für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 50 Personen geeignet sei. (Anmerkung: Die Jugendherberge verfügt derzeit über mehr als 80 Betten!). Die Anmietung für einen Zeitraum von 5 Jahren wurde für den Fall, dass die Eigentümerin Stadt Bamberg das Diakonische Werk vorzeitig aus dem bis 2014 gültigen Pachtvertrag entlässt, in Aussicht gestellt. Die im geringen Umfang erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie die Ergänzung mit unterbringungsspezifischem Inventar würde die Regierung als Betreiber einer möglichen Gemeinschaftsunterkunft vollständig übernehmen.

 

4.              Die Frage der Verfügbarkeit wurde intensiv mit dem Diakonischen Werk erörtert. Hierzu wurden drei wesentliche Aussagen getroffen:

 

a)              Die Diakonie ist bereit mit sofortiger Wirkung, zeitlich bis zum 28.02.2013 befristet, einen Beherbergungsvertrag mit der Stadt Bamberg zur Unterbringung der durch die Regierung angekündigten Zahl von wöchentlich vier Asylbewerbern im Zuweisungszeitraum bis Mitte Januar 2013 zu schließen. Der akute Bedarf könnte somit kurzfristig gedeckt werden.

 

b)              Die Diakonie geht davon aus, dass mit Ende des aktuellen Mietvertrages zum 31.12.2014 ihrerseits definitiv keine Verlängerung des Vertrages erfolgen wird, da die Jugendherberge in ihrer jetzigen Form vom Jugendherbergswerk nicht mehr akzeptiert werde. Falls die Möglichkeit besteht, ist die Diakonie bestrebt, das Mietverhältnis aber schon vorher zu beenden. Hierzu wird eine Einigung mit der Stadt Bamberg als Vermieterin angestrebt.

 

c)              Konkret konnte daher in einer weiteren Besprechung am 20.11.2012 des Immobilienmanagements mit der Diakonie – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates – grundsätzlich Einvernehmen darüber erzielt werden, dass der bestehende Mietvertrag zum 31.12.2012 im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden könnte. Der Freistaat Bayern (Immobilienverwaltung) bzw. die Regierung von Oberfranken wären in der Folge bereit, zum 1.1.2013 das Gesamtobjekt von der Stadt Bamberg anzumieten, um dort eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber einzurichten und in eigener Regie zu betreiben.

 

5.      Der Jugendherbergsstandort Wolfsschlucht soll allerdings nicht dauerhaft aufgegeben werden. Es ist angestrebt, nach Beendigung der zwingend notwendigen Unterbringung von Asylbewerbern den Standort wieder zu reaktivieren. Perspektivisch ist daher an dieser Stelle nicht die dauerhafte Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber geplant.

 

6.              Hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerbern darf noch einmal auf die momentan geltende Rechtslage dargestellt werden:

 

a)      Nach § 44 des Asylverfahrensgesetzes sind die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zuzug Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereit zu stellen. Die konkrete Ausgestaltung für Bayern enthält das Aufnahmegesetz vom 24. Mai 2002 (GVBI Seite 192). Nach Art. 2 Errichten und Betreiben die Regierungen bei Bedarf Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes. Nach Art. 4 dieses Aufnahmegesetzes sollen die Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, die nach Abs. 2 von den Regierungen entsprechen dem Bedarf zu errichten und zu betreiben sind. Nach § 5 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Asyldurchführungsverordnung) haben die Landkreise, kreisfreien Gemeinden und kreisangehörigen Gemeinden bei der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften mitzuwirken – insbesondere haben sie den Regierungen geeignete Objekte zur Anmietung anzubieten. Genau dies ist mit dem Angebot der „Jugendherberge Wolfsschlucht“ an die Regierung von Oberfranken beabsichtigt.

 

b)              Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber werden in alleiniger Verantwortung der Regierung von Oberfranken (Freistaat Bayern) geführt.

 

Die Stadt Bamberg wird hierbei mit Aufgaben und Sachaufwendungen für die Unterkunft nicht belastet. Auch eine eventuelle notwendige Umgestaltung der Immobilie Wolfsschlucht würde durch den Freistaat Bayern getragen werden.

 

Die personelle Inanspruchnahme des Amts für soziale Angelegenheiten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird der Stadt Bamberg jedoch nicht erstattet.

 

c)              Die Asylbewerberunterkunft in der Ludwigstraße 16 stellt keine Gemeinschaftsunterkunft dar. Sie wird als Ausweichunterkunft durch die Stadt Bamberg zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt. Die hierfür anfallenden Kosten werden der Stadt Bamberg jedoch ebenso von der Regierung von Oberfranken erstattet. Die erforderliche Kapazität für eine Gemeinschaftsunterkunft wird gegenwärtig an diesem Standort nicht erreicht.

 

d)              Ein zusätzlicher Vorteil einer Gemeinschaftsunterkunft besteht darin, dass die Kosten für die Sozialberatung der Asylbewerber zu 80 % vom Freistaat  Bayern getragen werden. Dies ist bei einer Ausweichunterkunft (wie der Ludwigstraße 16) nicht der Fall. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher erstrebenswert am Standort Wolfsschlucht den Status einer Gemeinschaftsunterkunft zu erlangen.

 

7.      Fazit/Weitere Vorgehensweise:

 

a)      Aufgrund der Ankündigung der Regierung, der Stadt Bamberg im Zeitraum von Ende November 2012 bis Mitte Januar 2013 wöchentlich 4 Asylbewerber zuzuweisen, bestand akuter Unterbringungsbedarf. Einzig verfügbare Möglichkeit ist kurzfristig in den Räumen der Jugendherberge Wolfsschlucht. Aufgrund der Notwendigkeit raschen Handelns hat die Stadt Bamberg, vertreten durch das Referat 5, mit dem Diakonischen Werk vorläufig bis zum möglichen Übergang in eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft den Betrieb einer Ausweichunterkunft in der „Wolfsschlucht“ vereinbart und einen entsprechenden Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Die hieraus resultierenden Sachausgaben sind, wie die Hilfen an die Asylbewerber selbst, Leistungen nach dem AsylbLG und werden vom Freistaat Bayern erstattet.

 

b)      Aufgrund der Notwendigkeit einer dauerhaften Unterbringung über den Zeitpunkt Februar 2013 hinaus sowie der zu erwartenden weiteren staatlichen Zuweisung von Asylbewerbern an die Stadt Bamberg, ist die temporäre Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber allerdings nach wie vor erforderlich.

 

c)      Aufgrund des durch die Diakonie erklärten Willens, den Mietvertrag mit der Stadt Bamberg vorzeitig beenden zu wollen, besteht die Möglichkeit am Standort Wolfsschlucht ab dem 01.03.2013 für die Dauer von 5 Jahren eine temporäre Gemeinschaftsunterkunft einzurichten. Aus Sicht der Verwaltung wäre mit diesem Schritt ein reibungsloser Nutzungsübergang zu gewährleisten. Vor allem könnte dadurch aber vermieden werden, dass bereits in der Jugendherberge untergebrachte Asylbewerber dort nur bis zum Beginn der Jugendherbergsbelegungen im März bleiben könnten und danach anderweitig in Bamberg unterzubringen wären. Im Falle einer vollständigen Vertragsaufhebung wäre die Diakonie bereit, die bereits vorhandenen Gästebuchungen anderweitig unterzubringen.

 

d)      Durch die Aktivierung des Standortes „Wolfsschlucht“ würden die Vorgaben des Stadtrates aus seinem Beschluss vom 28.09.2011 umgesetzt und ein weiterer dezentraler Standort für die Unterbringung von weniger als 60 Asylbewerbern eingerichtet werden.

 

e)      Eine Integration der untergebrachten Asylbewerber wäre auch an diesem Standort über entsprechende Initiativbemühungen – beispielsweise in Abstimmung mit der Initiative „Freund statt Fremd“ – möglich. Wichtige Infrastruktureinrichtungen (Einkaufsmöglichkeit, Behörde, etc.) können mit dem Bus (Haltestelle in fußläufiger Entfernung) erreicht werden. Der Standort Wolfschlucht ist verkehrstechnisch gut angebunden.

 

f)        Die Vorsitzenden des Bürgervereins Bug und des Bürgervereins Am Bruderwald sowie die Asylsozialberatung der Caritas und die Initiative „Freund statt fremd“ wurden über die aktuelle Entwicklung bereits informiert.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Stadtrat begrüßt weiterhin die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern in Bamberg und stimmt der temporären Unterbringung von maximal 50 Asylbewerbern in der „Wolfsschlucht“ zu. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

2.              Die Verwaltung wird zudem beauftragt, ständigen Kontakt mit der Initiative „Freund statt fremd“ zu halten, um den Ankömmlingen größtmögliche Unterstützung zu gewähren. Ebenso ist mit dem Caritasverband für die Stadt Bamberg e.V. (Asylsozialarbeit) eng zusammen zu arbeiten.

 

3.              Dem Stadtrat ist bis zur Sommerpause 2013 ein Sachstandsbericht zu erstatten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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Anlagen

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