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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0615-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 26.07.2012 stellte die Frauenkommission den Antrag (vgl. Anlage), den zweiten Stock im Anwesen Kapellenstraße 28 auszubauen.

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Go und Art. 6 LStVG obliegt es nach Mitteilung des Sozialamtes der Stadt Bamberg „als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern bzw. zu beseitigen. Insbesondere der Zustand der (unfreiwilligen) Obdach­losigkeit ist als eine solche Störung der öffentlichen Ordnung bzw. im Hinblick auf die damit unter Umständen verbundene Gefährdung von Gesundheit und Leben des Obdachlosen als eine Beein­trächtigung der öffentlichen Sicherheit anzusehen, die von der Stadt Bamberg als Sicherheitsbehörde zu beseitigen ist“.

 

Zur Behebung der unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben eines Obdachlosen ist die Stadt daher verpflichtet – so das Sozialamt – „für eine Mindestanforderung an eine menschenwürdige Unterkunft genügende vorübergehende Unterbringung zu ermöglichen“.

 

Die städtische Obdachlosenunterkunft Kapellenstraße 28, die für die Unterbringung von Frauen und Familien mit und ohne Kinder vorgehalten wird, bietet derzeit neun Wohneinheiten zwischen 11,66 und 23,70 m² Wohnfläche. Davon sind aktuell sieben Einheiten belegt. Die vorhandenen Kapazitäten sind damit beinahe ausgeschöpft. Ende 2008 wurde der letzte Wohnblock der an der Breitenau
gelegenen Obdachlosenunterkunft aufgelassen. Der Ablösungsbetrag für die Gebäude in Höhe von 166.000 € wurde zur Sanierung des damals nicht mehr vermietbaren Anwesens Kapellenstraße 28 verwendet, damit dort eine Obdachlosenunterkunft mit mindestens gleichwertiger Wohnqualität wieder betrieben werden kann. Aufgrund des schlechten Gesamt­zustandes des Anwesens war es ehe­dem mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht möglich, auch das zweite OG im Anwesen Kapellen­straße 28 zu sanieren.

 

Die Sanierung des zweiten Obergeschosses im Anwesen Kapellenstraße 28 wäre nur für zwei Wohn­einheiten möglich. Dies insbesondere deshalb, weil die Wohneinheiten lediglich als Durch­gangs­zimmer Verwendung finden können. Die Raumhöhe variiert zwischen 1,85 Meter und 2,58 Meter. Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes der Räume ist eine umfassende Renovierung unum­gänglich. So sind dachseitig erhebliche Wasserschäden vorhanden (dieses wurde zwischen­zeitlich saniert). Sanitärräume und eine Heizungsanlage sind bisher nicht vorhanden gewesen. Die komplette elektrische Installation sowie Böden, Fenster und Türen wären ebenfalls zu erneuern.

 

Aus Sicht des Immobilienmanagements fallen hierfür Kosten von rund 190.000 € (Brutto) an.

 

Im Haushaltsentwurf 2013 sind hierfür keine Mittel beantragt worden. Dies insbesondere auch des­halb, weil derzeit im Zusammenhang mit der Entwicklung des Glaskontorgeländes nicht abgesehen werden kann, ob die Obdachlosenunterkunft in der Kapellenstraße 28 dauerhaft verbleiben wird. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, dass zweite Obergeschoss im Anwesen Kapellenstraße 28 auszubauen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

1.       Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.       Der Antrag der Frauenkommission vom 26.07.2012 ist damit geschäftsordnungmäßig erledigt.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanz­plan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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