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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0620-30

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Beratungsfolge

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I.      Sitzungsvortrag:

 

A)              Die CSU-Stadtratsfraktion fordert mit Schreiben vom 14.09.2012 (Anlage 1) eine konkrete Analyse der Lärmbelastung in der Innenstadt und Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes.

 

Schwerpunkt des Antrags ist der Lärm, der insbesondere in der Langen Straße, auf der Unteren Brücke, am Maxplatz sowie in der Kleberstraße durch feiernde Jugendliche verursacht wurde.

 

B)              Das Umweltamt, das im Rahmen der geforderten Analyse um eine Stellungnahme gebeten wurde, hat in vielen Bereichen der Bamberger Innenstadt bereits Lärmmessungen durchgeführt.

 

Der Schwerpunkt liegt dabei zwar regelmäßig auf dem Lärm, der von Gaststätten und ihren Gästen verursacht wird, der Umweltschutzingenieur bestätigt in diesem Zusammenhang aber, dass Lärm auch durch Feiernde verursacht wird, die nicht unbedingt immer einer Gaststätte zuzuordnen sind. Umgekehrt sind Lärmmessungen, bei denen ausschließlich der Lärm feiernder Jugendlicher, nicht jedoch der Lärm, den die Gäste einzelner Lokale verursachen, in Bamberg faktisch kaum möglich. Die Innenstadt ist mittlerweile so dicht von Gaststätten besetzt, dass dies, z. B. auch an der Unteren Brücke, nicht machbar ist. Überdies wären entsprechende Messungen fachtechnisch mehr als fragwürdig, da hier die Vorgaben der ent­sprechenden Verwaltungsvorschriften nicht eingehalten werden können.


Das Umweltamt führt dazu konkret wie folgt aus:

 

„Die Verwaltungsvorschriften (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; TA - Lärm) dienen dem Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Eine Lärmmessung, die nach der TA – Lärm beurteilt wird, setzt voraus, dass ein konkreter Verursacher (Betreiber / Anlage) von dem die schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, greifbar ist. Ist die Lärmbelastung keiner Gaststätte zuzuordnen, kann die Vorschrift nicht angewendet werden. Insofern dienen solche technische Vorschriften nicht der Beurteilung von „Personengeräuschen“ (lautstarke Unterhaltungen, Grölen, Singen, …).“

 

Das Ordnungsamt bestätigt aufgrund der Erfahrungen des eigenen Personals (z. B. bei Sperrzeitkontrollen), dass die von der CSU-Stadtratsfraktion beschriebenen Verhältnisse tatsächlich problematisch sind. Zwar handelt es sich hier um ein Problem, welches eher in der warmen Jahreszeit auftritt, jedoch kann es dann in erheblichem Umfang zu nächtlichen Ruhestörungen beitragen.

 

Auch die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt wurde um eine Stellungnahme und einen Beitrag zur Analyse der Situation gebeten. Hier sieht man durchaus einen Zusammenhang zwischen der innerstädtischen Gastronomie und den bevorzugten Aufenthaltsorten der jungen Menschen. Zwar halten sie sich offensichtlich auf öffentlichem Grund auf, werden aber von denjenigen Bereichen in der Innenstadt angezogen, in denen sich viele Gaststätten und Be­gegnungsmöglichkeiten befinden. Die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt setzt daher weiterhin auf einen konsequenten Vollzug der Sperrzeit-Verordnung und eine entsprechende Durchsetzung der Sperrstunde.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Problem auch behördlicherseits erkannt ist. Eine Patentlösung gibt es nicht. Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass zu einzelnen Maßnahmen Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden müssen.

 

C)              Das Ordnungsamt stellt im Folgenden eine Liste möglicher Ansätze zusammen:

 

1.       Vollzug der Sperrzeit-Verordnung:

 

Wie bereits oben ausgeführt, werden die jungen Menschen vor allem von den Bereichen der Innenstadt angezogen, wo sich Clubs und Lokale befinden. Zwar wird hier gerne mitgebrachter Alkohol konsumiert, jedoch scheint es ein unwiderstehlicher Anziehungspunkt zu sein, sich in der Nähe der „In-Lokalitäten“ aufzuhalten. Grund dafür mögen fehlende finanzielle Mittel für einen Besuch der Gaststätten sein; es darf jedoch auch ge­mutmaßt werden, dass der Umstand eine Rolle spielt, dass viele Gaststättenbetreiber Jugendliche aus verschiedenen Gründen, z. B. Jugendschutz, zu geringer Konsum, nicht mehr in ihre Lokale lassen.


Da der Zusammenhang offensichtlich ist, führt an dem von der Polizei geforderten konsequenten Vollzug der Sperrzeit-Verordnung kein Weg vorbei. Das Ordnungsamt wird daher, wie im Mai 2012 beschlossen, weiterhin eine deutliche Reduzierung der Ausnahmegenehmigungen nach der Sperrzeit-Verordnung anstreben, um hier auch den Aufenthalt junger Menschen auf öffentlichem Grund weniger attraktiv zu gestalten. Es ist weiterhin angestrebt, die Halbierung von Ausnahmegenehmigungen umzusetzen. Insoweit wird auf den Beschluss des Stadtrates vom 23.05.2012 Bezug genommen.

 

Diese Maßnahme wird die Verwaltung weiter verfolgen.

 

2.      Da sich im Sommer die jungen Menschen zum Feiern aber auch im Hain und bereits ab dem späten Nachmittag auf den Uferwegen im Bereich der Kettenbrücke aufhalten, sind ordnungsrechtliche Maßnahmen allein nicht zielführend.

 

Ein möglicher Ansatz sollte ein Projekt sein, welches seit vier Monaten unter Federführung des Jugendamtes in der Stadtverwaltung entwickelt wird. Das Projekt, das unter dem derzeitigen Arbeitstitel „Youth-Guide“ (Projekt zur Vermeidung jugendlichen Fehlverhaltens im öffentlichen Raum) läuft, soll einen neuen Weg beschreiten und sich von einem ordnungsrechtlichen Vorgehen in vielerlei Hinsicht abheben. Das Projekt lässt sich grob wie folgt darstellen:

 

Etwa sechs bis zehn erwachsene Frauen und Männer, auch mit Migrationshintergrund, begeben sich in Teams von ca. zwei bis vier Personen zu den Brennpunkten in der Bamberger Innenstadt. Gedacht ist dabei vor allem an junge Erwachsene, auch gestandene Männer und Frauen sind jedoch ausdrücklich erwünscht. Die Teams sollen in Bewegung sein und im Fußgängerbereich, im Bereich des ZOB, der Kleberstraße, der Langen Straße, der Sandstraße und des Weegmannufers, im Sommer auch im Haingebiet unterwegs sein, mit jungen Menschen Kontakt aufnehmen und positiv auf sie einwirken. Für diese Mediatoren sollen äußerliche Erkennungszeichen entwickelt werden, da sie im weiteren Verlauf des Projekts für die jungen Leute erkennbar und ansprechbar sein sollen. Die Teams sollen mit einem Handy und Informationsmaterial ausgestattet werden, das zu dem Problemfeld Bezug hat (z. B. Flyer, „Anti-Kater-Tüten“, Infomaterial „PartyNachtRuhe“, usw.). Dabei soll jedenfalls auf ein positives Erscheinungsbild geachtet werden.

 

So ausgestattet werden die Mediatoren bewusst auf Augenhöhe mit jungen Leuten sprechen, die Fehlverhalten an den Tag legen und sie darauf aufmerksam machen. Das Problem bei den Kontrollen der Sicherheitsbehörden ist häufig, dass sich die jungen Leute sofort diskriminiert und provoziert fühlen, wenn sie von Vertretern der Sicherheitsbehörden angesprochen werden. Die „Youth-Guides“ sollen sich davon deutlich abheben und auch in der Kommunikationsform neue Wege beschreiten. Eine entsprechende Schulung durch qualifizierte Coaches ist hier vorzusehen.

 

Ähnliche Projekte laufen z. B. in Aschaffenburg („Die freundlichen Uffbasser“) und in Gerolzhofen („Die Nachtwanderer“). Dieser niederschwellige Ansatz zeigt dabei erste Erfolge und soll daher auch in Bamberg erprobt werden. Ausdrücklich muss an dieser Stelle hervorgehoben werden, dass das Programm nicht etwa den Sicherheitsbehörden Arbeit ersparen soll. Vielmehr soll hier komplementär ein anderer Weg einge­schlagen werden. Kontrollen der Sicherheitsbehörden müssen selbstverständlich weiter durchgeführt werden.

 

In den kommenden Monaten soll das Programm weiterentwickelt und die Finanzierung abgeklärt werden. Dann wird mit der Akquise geeigneter Personen begonnen. Wegen der notwendigen Ausbildungszeit ist mit dem Start des Programms im Frühjahr / Sommer 2013 zu rechnen, Für die Begleitung des Projektes muss darüber hinaus ein freier Träger gewonnen werden, da die „Youth-Guides“ Anleitung brauchen.

 

3.      Wie der beiliegenden Pressemitteilung des Bayerischen Staatsmi­nisteriums des Innern vom 24.10.2012 (siehe Anlage 2) zu entnehmen ist, ist derzeit eine Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes geplant. Angedacht ist hier ein absolutes Verbot des Mitführens und Verzehrens von Alkohol im öffentlichen Raum. Wird eine entsprechende Rechtsgrundlage erlassen, ginge damit sicherlich auch eine Öffentlichkeitswirkung einher. Vielen Jugendlichen und ihren Eltern scheint derzeit nicht bewusst zu sein, dass die bereits bestehenden Vorschriften auch zum Schutze junger Menschen vor riskantem Alkoholkonsum da sind und nicht etwa ein Versuch behördlicher Gängelung. Gegebenenfalls wird die Verwaltung dem Stadtrat konkrete Vorschläge unterbreiten, welche Bereiche in der Bamberger Innenstadt auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage mit einem Alkoholverbot belegt werden sollten. Sobald die Rechtsgrundlage geschaffen worden ist, wird die Verwaltung dem Stadtrat einen entsprechenden Handlungsvorschlag unterbreiten.

 

4.      Im Rahmen der etablierten Zusammenarbeit von Jugendamt und Polizei finden immer wieder Jugendschutzkontrollen zu verschiedenen Tageszeiten statt. Diese und andere ordnungsrechtliche Maßnahmen (z. B. Sperrzeitkontrollen des Ordnungsamtes) sollen auch weiterhin dazu dienen, junge Menschen im öffentlichen Raum vor den Folgen ihres Fehlver­haltens zu bewahren. Die Verwaltung versucht ständig, die Brennpunkte zu beobachten, Entwicklungen aufnehmen und noch effektiver zu sein. Grenzen solcher Kontrollen sind natürlich durch die Personalausstattung gesetzt. Die Verwaltung wird derartige Kontrollen auch in Zukunft zielorientiert durchführen.

 

D)              Die Verwaltung beabsichtigt im Herbst 2013 erneut zu berichten.


 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

              2.              Die Verwaltung erstattet dem Stadtrat im Herbst 2013 unaufgefordert Bericht über den Sachstand bei dem Projekt „Youth-Guide“ und bei der Rechtslage zum Problemfeld „Jugend und Alkohol im öffentlichen Raum“.

 

              3.              Damit ist der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.09.2012 geschäftsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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