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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0016-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Städtebaulicher Denkmalschutz

Im März 2011 hat der Stadtrat das Gesamtkonzept „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für Bamberg verabschiedet. In Plan und Text ist darin als einer der Investitionsschwerpunkte unter anderem die Villa Remeis und ihr Umfeld aufgeführt.

Dieser Beschluss stellt den Ausgangspunkt der weiteren Überlegungen dar.

Sanierungsbedarf im Bereich der St.-Getreu-Straße

Bereits aus den Anträgen zum „Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbestätten“ ist bekannt, dass neben der Villa Remeis selbst auch das sogenannte Ehard-Haus und die frühere Direktorenvilla von St. Getreu großen Sanierungsbedarf aufweisen.

Durch die nähere Befassung mit dem Probsteibau von St. Getreu wurde in der Zwischenzeit deutlich, dass hier Handlungsbedarf beim Garten und den Gartenmauern besteht. Zudem ist offenbar auch die Kirche von St. Getreu leider nicht frei von Schäden.

Außerdem haben die Diskussionen im Herbst 2012 um die Parkierungsproblematik in diesem Bereich gezeigt, dass auch hier weitergehende Untersuchungen zum Einen hinsichtlich der längerfristigen Zukunft des Klinikums St. Getreu, zum Anderen im Hinblick auf die Parkierungsfragen sinnvoll erscheinen.

Vorbereitende Untersuchungen

Immer dann, wenn vielfältige und komplexe Problemlagen bestehen und zudem Aussicht auf den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln besteht, ist es sinnvoll, Verfahrensschritte in Richtung eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes einzuleiten.

Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes sind vorausgehende Vorbereitende Untersuchungen erforderlich. Nur wenn eine Sanierungssatzung auf den schlüssigen Ergebnissen einer Vorbereitenden Untersuchung fußt, besteht für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen Aussicht auf Städtebauförderung.

Kosten und Finanzierung

Die Vorbereitenden Untersuchungen sind nach den Städtebauförderungsrichtlinien ihrerseits förderfähig. Das heißt, dass die Stadt Bamberg als Auftraggeberin mit einer 70%igen Förderung durch den Bund und den Freistaat Bayern rechnen kann.

Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2013 wurden daher für die externe Beauftragung der Vorbereitenden Untersuchungen bereits 50.000,00 € angemeldet. Diese Mittel sind vom Stadtrat im Zuge der Haushaltsaufstellung unter Haushaltsstelle 61500.95200 vom Stadtrat bereitgestellt worden.

Weiteres Vorgehen

Um das Vorhaben voranzubringen, ist es als erster Schritt erforderlich, die Vorbereitenden Untersuchungen im Sinne des § 141 Baugesetzbuch formell zu beschließen. Dieser Beschluss ist sodann bekanntzumachen. Parallel erstellt das Stadtplanungsamt ein inhaltliches Leistungsbild für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen. Auf dieser Basis wird dann die Auftragsvergabe unter Beteiligung der am stärksten betroffenen Ämter und des örtlichen Bürgervereins vorbereitet. Vor endgültiger Auftragsvergabe wird erneut im Senat berichtet werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.        Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

2.        Der Bau- und Werksenat beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Gebiet „St.-Getreu-Straße“ in der Abgrenzung des Planes des Stadtplanungsamtes vom 06.02.3013.

3.        Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen und die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen in der im Sitzungsvortrag dargestellten Form vorzubereiten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 50.000,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan 2013 unter Haushaltsstelle 61500.95200 gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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