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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0038-A6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der städtische Fuß- und Radweg zwischen der Tränkgasse und der Luitpoldstraße mit der Fl.Nr.

823/5 wurde 2012 ausgebaut und fertig gestellt. Er dient als fußläufige Verbindung zur Luitpoldstraße.

Anliegerverkehr ist zugelassen.

Die Abteilung Stadtsanierung/Stadtgestaltung des Amtes 61 hat mit Schreiben und Antrag vom 03.01.2013 um entsprechende Widmung des Weges gebeten.

Aufgrund seiner Verkehrsbedeutung ist die zuzuordnende Straßenklasse hierfür der beschränkt-öffentliche Weg.

Siehe zur Wegeführung dazu auch den in der Anlage beigefügten Planausschnitt.

 

Zur Frage des Unterhaltes des neugebauten Weges an der Tränkgasse kann noch angeführt werden, das mit Vertrag vom 04.08.2009 die oben angeführte Fläche bereits von der Investorengruppe des Witt-Geländes unentgeltlich an die Stadt Bamberg übertragen wurde und zusätzlich noch für die Grunderschließung ein Betrag in Höhe von 35.000,-- € an die Stadt Bamberg gezahlt wurde. Vertragsmäßig wurde ebenfalls festgelegt, dass die Stadt Bamberg diese Wegstrecke als Verbindungsweg von der Tränkgasse zur Luitpoldstraße öffentlich widmet und auch nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes für diese dann nunmehr öffentlich gewidmete Fläche die Verkehrssicherungspflicht hat und auch den Unterhalt bestreiten muss. Mit der Widmung dieser neuen Wegstrecke an der Tränkgasse erfüllt die Stadt Bamberg nunmehr die hier aus dem Vertrag vom 04.08.2009 obliegenden Verpflichtungen zur Herstellung und Unterhaltung eines öffentlichen Weges für die Fl. Nr. 823/5 der Gemarkung Bamberg.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

1.        Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.        Der Umweltsenat beschließt folgende Widmung:

              Die in der Stadt Bamberg neugebaute Wegstrecke „Tränkgasse“ wird mit Wirkung vom 01.06.2013               als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

Bamberg, den 19.04.2013

Baureferat

 

 

 

 

 

 

 

Michael Ilk                                                                                    FB 6A:                            ………………………………..

Baureferent                                                                                                                Bernd Bauer-Banzhaf

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                              …………………….................

                                                                                                                              Jürgen Fischer

 

 

 

 

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Anlagen

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