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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0047-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits während der Dauer der Landesgartenschau Bamberg 2012 (LGS), als auch nach Beendigung der LGS mehrten sich die Forderungen, für die Mayersche Gärtnerei Parkregelungen einzurichten, die sowohl die Interessen der BewohnerInnen, als auch der Gewerbetreibenden gebührend berücksichtigen.

 

Nicht zuletzt wurde die Befürchtung geäußert, dass sowohl mit dem Betrieb der Universität Bamberg auf dem Erba Gelände, als auch mit der Entfernung der Absperrung zum LGS-Gelände das Wohngebiet Mayersche Gärtnerei nicht nur verstärkt von StudentInnen/Universitätsangehörigen, sondern auch von BesucherInnen des ehemaligen LGS-Geländes angefahren werde, mit der Folge, dass weder für die BewohnerInnen selbst, noch für deren BesucherInnen ausreichender Parkraum mehr zur Verfügung stünde.

 

In seiner Sitzung am 27.11.2012 beauftragte der Umweltsenat die Verwaltung, im Rahmen einer BewohnerInnenbefragung festzustellen, ob in dem Wohngebiet Mayersche Gärtnerei BewohnerInnenparken eingeführt werden soll.

 

Mit Schreiben vom 04.12.2012 wurde den BewohnerInnen der Mayerschen Gärtnerei mitgeteilt, dass der Bedarf für das BewohnerInnenparken in der Mayerschen Gärtnerei ermittelt werden soll. Gleichzeitig wurden die berechtigten BewohnerInnen gebeten, ein vorhandenes Interesse an der Einrichtung eines Lizenzgebietes dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen (Anlage 1).

 


Die Befragung erbrachte folgendes Ergebnis:

 

Straße

Anzahl

Berechtigte

für Lizenzgebiet Mayersche Gärtnerei

gegen Lizenzgebiet

Mayersche Gärtnerei

Anna-Maria-Junius-Straße

224

22

2

Maria-Ward-Straße

347

47

3

Dr.-Ida-Noddack-Straße

15

1

3

Weidendamm

77

12

--

 

Die GegnerInnen eines Lizenzgebietes Mayersche Gärtnerei begründeten ihre Ablehnung mit der Sorge, dass Gäste der BewohnerInnen keine Parkmöglichkeit mehr im näheren Umfeld hätten, wenn (alle) Parkplätze ausschließlich BewohnerInnen zur Verfügung stünden.

5 Personen äußerten sich uneingeschränkt ablehnend.

 

In zwei Besprechungen mit Beiräten der Wohnungseigentümer-Gemeinschaften der Maria-Ward-Straße wurden u. a. sowohl die Ergebnisse der Befragung, als auch mögliche Standorte für Bewohnerstellplätze in der Maria-Ward-Straße erörtert.

 

Aus Sicht der Beiräte erscheint es am vernünftigsten, die vom Umweltsenat geforderten 30 bis 40 Prozent Kurzzeitparkplätze (8 bis 20 Uhr, Höchstparkdauer 2 Stunden) im Anschluss der Absperrung zum LGS-Gelände – stadteinwärts – einzurichten. Diese Auffassung vertritt auch die Verwaltung.

 

Die Einrichtung der Kurzzeitstellplätze erfolgte in der siebten Kalenderwoche (Aschermittwoch).

 

Somit ergibt sich aktuell folgende Stellplatzbilanz:

 

 

Gesamt-anzahl

PSZ

Dauer

Bewohner

65 % *

Anna-Maria-Junius-Straße

61

27

34

15

Maria-Ward-Straße

92

37

45

31

Dr. Ida-Noddack-Straße

14

6

8

--

Weidendamm

17

5

12

8

 

*Hinweis: Die Anzahl der – zukünftigen – BewohnerInnenstellplätze wurde aus der Zahl der Befürworter der evtl. Berechtigten ermittelt.

Die tatsächliche Anzahl der Berechtigten wird sich erst nach Eingang der Anträge und der anschließenden Erteilung der Lizenzen ergeben, wobei eine Stellplatzquote von 65 % der erteilten Lizenzen zugrunde gelegt wird.

 

Bei der Besprechung machten die Beiräte darauf aufmerksam, dass möglicherweise nicht alle berechtigten BewohnerInnen ihr Interesse an der Einrichtung eines Lizenzgebietes bekundet hätten, da sie die Voraussetzung „sie besitzen keinen Stellplatz oder Garage“ als Ausschluss-Kriterium auch für weitere Fahrzeuge von Familienangehörigen aufgefasst haben.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dieses Missverständnis aus der Welt geschafft werden, da nach einer Einrichtung eines Lizenzgebietes Mayersche Gärtnerei sämtliche BewohnerInnen entsprechende Antragsunterlagen zugestellt werden, worin darauf aufmerksam gemacht wird, dass auch für Zweit- und Mehr-Wagenbesitzer die Möglichkeit besteht, für diese Fahrzeuge einen BewohnerInnenausweis zu erhalten, sofern die Voraussetzungen - u. a. kein Stellplatz/keine Garage für das Zweit- oder Drittfahrzeug vorhanden - vorliegen.

 

Mit Vermerk vom 30.01.2013 machte die Wirtschaftsförderung darauf aufmerksam, dass mehrere in der Mayerschen Gärtnerei ansässige Firmen sich gegen die Einführung eines Lizenzgebietes wenden. Daher sollten dort auch zukünftig – zumindest im Umfeld der ansässigen Unternehmen in der Maria-Ward-Straße öffentliche Dauerstellplätze zur Verfügung stehen (Anlage 2).

 

Dazu darf angemerkt werden, dass für diese Gebäude ein Stellplatznachweis auf Privatgrund erbracht wurde.

 

Aus Sicht des Straßenverkehrsamts können nach aktuellem Kenntnisstand auch nach der Einführung eines Lizenzgebietes Mayersche Gärtnerei u.a. im vorderen Bereich der Maria-Ward-Straße (vor der Einmündung in den Regensburger Ring) (Anlage 3/3.1 bis 3.3) Dauerstellplätze verbleiben. Diese Lösung würde auch Nummer 32 der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO entsprechen, wonach innerhalb eines Bereiches mit BewohnerInnenparkvorrechten werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 Prozent, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 Prozent der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die BewohnerInnen reserviert werden dürfen.

 

Zusammenfassung:

 

Mit Ausnahme derjenigen, die sich ausnahmslos gegen die Einführung eines Lizenzgebietes ausgesprochen haben, können die Wünsche der übrigen BewohnerInnen und der ansässigen Gewerbebetriebe bei einer Neueinrichtung eines Lizenzgebietes Mayersche Gärtnerei berücksichtigt werden.

 

Zum einen wurde durch die vom Umweltsenat beschlossene Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen (30 bis 40 Prozent der zur Verfügung stehenden Stellplätze) Parkmöglichkeiten für BesucherInnen in verhältnismäßig großer Anzahl geschaffen; zum anderen würde den Berechtigten BewohnerInnen durch die Einrichtung eines Lizenzgebietes das Parken erleichtert. Darüber hinaus könnten auch Dauerstellplätze vorgehalten werden.

 

Die Art der Parkregelung (reine Lizenzstellplätze, Mischnutzung, z. B. Parkscheibenzone mit „Bewohner frei Dauerstellplätze“) könnte in Abstimmung mit den Beiräten erfolgen, wobei die Wünsche der BewohnerInnen und der ansässigen Gewerbebetriebe weitestgehend berücksichtigt werden sollen.

 

Die Verwaltung schlägt daher dem Umweltsenat vor, ein Lizenzgebiet „Mayersche Gärtnerei“ (Kennbuchstabe X) einzurichten.

 

Die zeitliche Abfolge nach dem Beschluss des Senates gestaltet sich wie folgt:

 

1.      Information der betroffenen Anwohner im Laufe der 11. Kalenderwoche mit Antwortmöglichkeit bis zum Ende der 14. Kalenderwoche. Nach Rücklauf der Anträge auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises würden diese durch die Verwaltung, gültig bis 31. Mai 2014 ausgestellt werden.

2.      Im Laufe der 15. Kalenderwoche Festlegung der Anzahl und Standorte der Bewohnerparkplätze in Absprache mit dem Stadtplanungsamt und den Beiräten aus der Mayerschen Gärtnerei.

3.      Erlass der verkehrlichen Anordnung im Laufe der 16. Kalenderwoche.

4.      Im Anschluss daran Beschilderung durch den Entsorgungs- und Baubetrieb.

 

 

Sobald die Parklizenzplätze ausgeschildert sind, könnten die Verkehrsteilnehmer von ihrem Bewohnerparkausweis Gebrauch machen. Die Laufzeit des Bewohnerparkausweises würde am 31. Mai 2014 auslaufen, so dass ab 01.06.2014 das neue Lizenzjahr beginnen würde. Daher wird auch im nachstehenden Beschluss der offizielle Zeitpunkt zur Einrichtung des Parklizenzgebietes Mayersche Gärtnerei auf den 01.06.2013 festgelegt.

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Mit der Einrichtung eines Gebietes zum Bewohnerparken (Kennbuchstabe X = Mayersche Gärtnerei) zum 01.06.2013 laut der Anlage 3 zum Sitzungsvortrag besteht Einverständnis.

 

3.      Die Verwaltung wird mit dem Vollzug entsprechend dem im Sitzungsvortrag aufgezeigten Zeitplan beauftragt.

 

4.      Damit sind die Anträge von Frau Stadträtin Daniela Reinfelder vom 18.05.2012 und 25.09.2012 sowie der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.09.2012 geschäftsordnungsmäßig erledigt.


 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmenb der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 –              Bewohner-Info vom 04.12.2012

Anlage 2 –              Vermerk der Wirtschaftsförderung vom 30.01.2013

Anlage 3 –              Pläne 3.1 bis 3.3

 

 

Verteiler:

 

Amt 61

Amt 65

Referat 2

Amt 20

 

 

 

Bamberg, den 14.02.2013

Referat 5                            Amt 31

                                                                                                               

Ralf Haupt                            Hermann Förtsch

Sozial- und Umweltreferent              Amtsrat

Berufsm. Stadtrat

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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