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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0048-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

A.              Einleitung

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung vom 23.05.2012 dem vorgestellten Konzept zur Ansiedlung eines neuen Kompetenzzentrums für zentrale Steuerungsfunktionen der Fa. BROSE am Standort Bamberg-Breitenau sowie einer Reihe von Infrastrukturmaßnahmen einstimmig zugestimmt. Damit konnte der Grundstein für eine Entwicklungsperspektive gelegt werden, die neben der Schaffung mehrerer hundert hochqualifizierter Arbeitsplätze durch BROSE auch die Aufwertung der gesamten Breitenau beinhaltet, und deren Ausstrahlungswirkung hinsichtlich der Ansiedlung weiterer technologieorientierter Unternehmen in Bamberg und der Region nicht zu unterschätzen ist.

 

Um das beschlossene Ansiedlungskonzept erfolgreich umsetzen zu können, waren und sind eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen durch unterschiedliche Beteiligte durchzuführen. Zur besseren Steuerbarkeit dieser Einzelmaßnahmen wurde das Gesamtprojekt in vier Teilprojekte mit eigener Teilprojektverantwortung unterteilt:

1.      Weiterentwicklung des Sonderlandeplatzes Bamberg – Breitenau [Stadtwerke Bamberg];

2.      Verlagerung der P+R-Anlage Breitenau [Stadtwerke Bamberg];

3.      Verlagerung des Plärrerplatzes [Stadt Bamberg];

4.      Verlagerung des Sportgeländes der Stiftung TSV Eintracht Bamberg [Stadt Bamberg].

 

Die notwendige Koordination und Abstimmung der Teilprojekte wird u.a. durch einen monatlichen Jour-Fixe zwischen den Projektgruppen der Stadt Bamberg und der Fa. BROSE sichergestellt. Regelmäßige Teilnehmer auf Seiten der Stadt sind dabei Vertreter des Stadtplanungsamtes, des Immobilienmanagements, des Umweltamtes, der Wirtschaftsförderung, der Stadtwerke Bamberg sowie des Bürgermeisteramtes. Weitere Fachämter werden von Fall zu Fall hinzugezogen. Die bisherigen Gespräche mit der Fa. BROSE können dabei als außerordentlich konstruktiv und zielführend bezeichnet werden.

 

Parallel hierzu laufen auch regelmäßige Koordinationsrunden mit den Vertretern der Stiftung TSV Eintracht Bamberg als bisheriger Eigentümerin eines Teils der Fläche, welche an die Fa. BROSE veräußert wurde. Hierbei werden die Modalitäten einer Verlagerung der Sportstätten von der Breitenau in den Volkspark verhandelt und abgestimmt. Auch diese Gespräche verlaufen sehr konstruktiv.

 

Hinsichtlich der Umsetzung der einzelnen Teilprojekte selbst soll nachfolgend jeweils der aktuelle Sachstand dargestellt und die weitere Vorgehensweise kurz erläutert werden. Auf die planungsrechtlichen Belange wird dabei nicht eingegangen, da diese bereits in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 04.12.2012 ausführlich dargelegt wurden.

 

 

B.              Bericht zu den einzelnen Teilprojekten

 

1.   Weiterentwicklung des Sonderlandeplatzes Bamberg - Breitenau

 

Der Stadtrat hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 28.09.2011 – also vor der Entscheidung zur Ansiedlung der Fa. BROSE – nachdrücklich und einstimmig für einen dauerhaften Erhalt des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau als wichtiger Infrastruktureinrichtung für die Region ausgesprochen. So war es nur konsequent, dass der Stadtrat am 23.05.2012 im Hinblick auf die bevorstehende Freigabe des Sonderlandeplatzes von militärischen Zwecken durch die US-Army beschloss, verschiedene Investitionsmaßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Flugplatzinfrastruktur durchzuführen. In der Stadtratssitzung vom 26.09.2012 wurde schließlich das künftige Organisations- und Betriebsmodell für den Sonderlandeplatz verabschiedet. Demnach wird der Betrieb des Sonderlandeplatzes künftig durch die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH (kurz: STVP) erfolgen.

 

Seitdem wird die Umsetzung der beschlossenen Infrastrukturmaßnahmen von der STVP in enger Abstimmung mit der Stadt durchgeführt und verantwortet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

a)      Integration der Sparte Sonderlandeplatz in die STVP;

b)      Erdverlegung 110 kV- Leitung;

c)      Verbreiterung der Start- und Landebahn auf 23,5 Meter;

d)      Tower, Betriebsgebäude und Zaun;

e)      Organisation des Flugbetriebs und Beteiligung Dritter.

 

 

Zu a) Integration der Sparte Sonderlandeplatz in die STVP:

Vor Integration der neuen Betriebssparte Sonderlandeplatz in die STVP war zunächst eine Anpassung des Gesellschaftszwecks im Gesellschaftsvertrag der STVP notwendig. § 2 des Gesellschaftsvertrages der STVP sollte daher wie folgt erweitert werden:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Bau und Betrieb von Parkierungseinrichtungen in der Stadt Bamberg sowie der Betrieb und Unterhalt des Flugplatzes Bamberg-Breitenau.“

Die beabsichtigte Änderung des Gesellschaftszwecks wurde mit Schreiben vom 23.10.2012 an die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, die Regierung von Oberfranken, angezeigt und von dieser daraufhin gebilligt. Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 der Satzungsänderung zugestimmt. Die notarielle Beurkundung erfolgt noch im Februar 2013. Damit ist die formale Integration der Sparte Sonderlandeplatz in die STVP abgeschlossen.

 

 

Zu b) Erdverlegung 110 kV-Leitung

Für die teilweise Erdverlegung der entlang des Berliner Rings verlaufenden 110 kV-Freistromleitung wurde bereits im Oktober 2012 zwischen der STVP und der E.ON Netz GmbH als Eigentümerin der Leitung ein Vertrag abgeschlossen. Entsprechend der vorgenommenen technischen Klärung und Abstimmung des Trassenverlaufs soll die Erdverlegung zwischen Mast 72 (d.h. südlich der Kreuzung Berliner Ring/ Memmelsdorfer Straße) und dem Umspannwerk Bamberg/Nord auf einer Länge von ca. 1.170 Metern erfolgen. Die fachliche Begleitung nimmt im Auftrag der STVP die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH wahr.

 

Abbildung: Lageplan Trassenverlauf 110-kV-Leitung

 

Die Baumaßnahmen, die auch über das derzeitige Gelände der P+R-Anlage Breitenau führen, werden nach dem aktuellen Terminplan voraussichtlich zum 30.09.2013 abgeschlossen sein. Dabei ist der Rückbau der Freileitung bereits berücksichtigt. Terminkritisch sind die notwendigen Kampfmittelsondierungen des Trassenverlaufs, die bei der Umsetzung der Maßnahme evtl. zu Verzögerungen im Bauablauf führen können. Als Baubeginn ist Anfang März 2013 angesetzt.

 

Der Betrieb der P+R-Anlage Breitenau ist auch während der Bauarbeiten gesichert. Allerdings wird die P+R-Anlage voraussichtlich im Zeitraum von Mai bis Juni 2013 ohne Wasseranschluss betrieben werden müssen. Mit Besitzübergang des Grundstücks an die Fa. Brose voraussichtlich zum 01.07.2013 wird dann der Betrieb der P+R-Anlage Breitenau endgültig eingestellt (vgl. hierzu auch die entsprechenden Ausführungen unten zu Ziff. B. 2.).

 

 

Zu c) Verbreiterung der Start- und Landebahn auf 23,5 Meter

 

Seit Beschluss des Stadtrates zur Integration des Sonderlandeplatzes in die STVP wurden über die erforderlichen Baumaßnahmen zur Verbreiterung der Start und Landebahn eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen mit dem Luftamt Nordbayern, der BImA, der Stadtverwaltung, dem
AeroClub, den planenden Büros sowie weiteren Beteiligten geführt. Dabei konnten die Planungen zwischen allen Beteiligten im Detail soweit abgestimmt werden, dass die für die Bauleistungen erforderlichen Ausschreibungsunterlagen noch vor Weihnachten 2012 fertig gestellt wurden. Die Ausschreibung erfolgte anschließend über Weihnachten und den Jahreswechsel. Mit den mindestnehmenden Bietern wurden Mitte Januar 2013 Vergabegespräche geführt. Die Auftragsvergabe für die drei Gewerke „Tiefbau“, „Ausgleichsflächen“ und „Elektroarbeiten“ ist für März 2013 vorgesehen.

 

Aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben scheidet nach dem derzeitigen Kenntnisstand ein Bau in der Zeit von Mitte März bis Ende Juli/Anfang August 2013 grundsätzlich aus. Bei einer Bauzeit von geplant 6 Wochen gehen die Planungen derzeit von einer Realisierung von Anfang September bis Mitte Oktober 2013 aus. Während der gesamten Bauzeit ist eine Nutzung des Sonderlandeplatzes nicht möglich.

 

Wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Baumaßnahme ist das Vorliegen der luftfahrtrechtlichen Genehmigung durch das Luftamt Nordbayern. Diese wiederum kann nur erteilt werden, wenn bereits vor Ausstellung der Genehmigung eine gutachterliche Stellungnahme über die Kampfmittelfreiheit der betreffenden Flächen vorliegt (weiteres hierzu vgl. unten).

 

Im Rahmen der Gespräche mit dem beauftragten Büro für Kampfmittelentsorgung (gleichzeitig Gutachter gegenüber dem Luftamt Nordbayern) sowie dem Luftamt Nordbayern wurde deutlich, dass es für die Erteilung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung grundsätzlich ausreichend ist, die für den Flugbetrieb erforderlichen Flächen, d.h. Start- und Landebahn, Segelflugflächen, Rollweg, Abstellplätze etc. samt Umgriff zu untersuchen. Allerdings wurde auch deutlich, dass in den für die luftrechtliche Genehmigung nicht zu untersuchenden Randbereichen des Flugplatzareals teilweise ebenfalls mit Kampfmitteln zu rechnen ist. Der Gutachter hat daher die dringende Empfehlung ausgesprochen, diese Flächen für Dritte möglichst nicht zugänglich zu machen, solange keine Kampfmittelfreiheit gewährleistet werden kann.

 

Parallel zur Vorbereitung der Baumaßnahme laufen die Erwerbsverhandlungen mit der BImA für das Flugplatzgelände. Im Vorgriff wurden durch die BImA erste historische Untersuchungen in Bezug auf Altlasten und Kampfmittel durchgeführt, so dass die nächsten Untersuchungsschritte eingeleitet werden können. Für den Flugplatz selbst wird derzeit eine Investitionsvereinbarung ausgearbeitet, damit die anstehende Landebahnverbreiterung bereits vor dem Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt werden kann. Der Flugplatzbetrieb seinerseits ist durch eine Nutzungsvereinbarung mit der BImA seit 01.07.2012 bereits gewährleistet.

 

 

Zu d) Tower, Betriebsgebäude und Zaun

Für den Betrieb des Sonderlandeplatzes ist es zwingend erforderlich, eine bestimmte Infrastruktur vorzuhalten. Hierzu gehören neben einer richtlinienkonformen Start- und Landebahn insbesondere ein Tower für die Luftaufsicht sowie ein Betriebsgebäude. Aufgrund aktueller Defizite bei den bestehenden Einrichtungen ist eine Verbesserung und Aufwertung dieser Infrastruktur geplant. Zudem wird eine Einzäunung – zumindest von Teilen der Flugbetriebsflächen – für sinnvoll erachtet.

 

Zu diesen Maßnahmen, welche der Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.2012 im Zusammenhang mit der Verbreiterung der Start- und Landebahn beschlossen hat, liegt eine Anfrage der GAL-Fraktion vom 18.10.2012 vor (vgl. Anlage 1). Der Sachverhalt stellt sich dabei wie folgt dar.

 

Tower:

An den Tower wird insbesondere die Anforderung gestellt, dass ein sich dort befindender Flugleiter sämtliche Flugbetriebsflächen hindernisfrei einsehen können muss. Derzeit ist dies jedoch nur eingeschränkt gegeben. Teile des Sicherheitsstreifens der Asphaltbahn sowie der nordöstliche Teil der Segelfluglandebahn können vom aktuellen Standort des Towers aus nicht uneingeschränkt eingesehen werden. Zur Beseitigung des bestehenden Sicherheitsdefizits kommen als Alternativen entweder eine Standortverlagerung des Towers oder das Freimachen von sämtlichem Baum- und Strauchbewuchs in der Sichtschneise in Frage.

 

Außerdem befindet sich der vor Jahrzehnten aus Holz errichtete Tower in einem technisch sehr schlechten Zustand. Eine Einfachverglasung, keine Heizung, keine Klimaanlage, eine nicht den aktuellen Vorschriften und Anforderungen entsprechende Elektroverteilung, massive Baumängel, ein schlechter Zugang sowie weitere Mängel kennzeichnen die derzeitige Situation am Tower. Es ist demnach dringender Handlungsbedarf gegeben.

 

Eine Auf- oder Umrüstung des bestehenden Towers ist dabei nach Aussage des AeroClubs auf der Grundlage der vorhandenen Bausubstanz praktisch nicht möglich bzw. nicht sinnvoll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Tower künftig weitere Teile der Steuerungsanlagen für die Beleuchtungs- und Befeuerungseinrichtungen der Landebahn mit aufnehmen muss, welche derzeit in einem eigenen Betriebsgebäude auf dem ehemaligen US-Gelände untergebracht sind. Im aktuellen Tower lässt sich dies nicht bewerkstelligen.

 

Konkrete Planungen für einen neuen Tower wurden aufgrund der vorrangigen Behandlung der Baumaßnahme zur Verbreiterung der Stadt- und Landebahn bis auf weiteres zurückgestellt. In Anbetracht des erforderlichen Planungshorizonts ist daher davon auszugehen, dass im Jahr 2013 keine diesbezüglichen Baumaßnahmen umgesetzt werden.

 

Betriebsgebäude:

Zweiter Baustein in diesem Teilprojekt ist das Betriebsgebäude. Die ursprünglich verwendete Bezeichnung „Abfertigungsgebäude“ hat bisher zu einer Vielzahl von Irritationen geführt. Ein „Abfertigungsgebäude“ bzw. eine „Abfertigungshalle“ für Passagiere – wie etwa an größeren Verkehrslandeplätzen oder gar an Flughäfen – ginge deutlich über die Erfordernisse eines Sonderlandeplatzes hinaus und war und ist daher keinesfalls geplant!

 

Tatsache ist jedoch, dass auch an einem Sonderlandplatz Räumlichkeiten für folgende Funktionen vorgehalten werden müssen:

 

?           Flugleiterdienstzimmer

?           Flugvorbereitungsraum

?           Ruhe-/Übernachtungsraum für Piloten

?           Toiletten

?           Unterstellmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeug und andere Betriebsfahrzeuge

?           Lagerräume für Betriebsstoffe

?           Fluglehrerbüro

?           Geschäftsstelle des Aeroclubs

?           Akten-/Lagerraum

?           Gegebenenfalls auch Gastraum mit Küche und Vorratsräumen

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass ggf. die derzeit im „Operations Building“ auf dem ehemaligen US-Gelände sich befindliche Leistungselektronik für die Beleuchtungs- und Befeuerungseinrichtungen in absehbarer Zeit verlagert werden müssen. Sinnvollerweise wären diese Anlagen in dem zentralen Betriebsgebäude unterzubringen.

 

Diese o. g. Funktionen können derzeit im bestehenden Betriebsgebäude entweder gar nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden. Um hier Möglichkeiten zur Verbesserung der aktuellen Situation auszuloten, hat der AeroClub zwischenzeitlich ein Planungsbüro eingeschaltet, das sich schwerpunktmäßig mit der Planung von Flugplatzinfrastruktur beschäftigt. Bisher erfolgten eine Aufnahme der Ist-Situation und eine Analyse des funktional erforderlichen Umfangs an Räumlichkeiten. Auf dieser Basis erstellt derzeit das Planungsbüro erste Entwürfe. Dabei werden zwei Varianten untersucht: Abbruch und Neubau des Betriebsgebäudes oder Sanierung des bestehenden Gebäudes. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, können die Überlegungen weiter vertieft werden, um eine angemessene und im gegebenen Finanzrahmen liegende Planung vornehmen zu können. Eine Integration der Luftaufsicht bzw. des Towers in das Betriebsgebäude erscheint grundsätzlich sinnvoll, so dass diesbezügliche Planungen zu prüfen wären.

 

Aufgrund des erforderlichen Planungshorizonts ist auch hier davon auszugehen, dass im Jahr 2013 keine diesbezüglichen Baumaßnahmen umgesetzt werden.

 

Einzäunung:

Eine Einzäunung des Flugbetriebsgeländes würde nach Ansicht der Beteiligten zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn für den Flugbetrieb führen. Alleine die Tatsache, dass bereits wiederholt von Piloten Spaziergänger auf oder nahe der Landebahn gemeldet wurden, lässt derartige Überlegungen als notwendig erscheinen.

 

Dabei ist derzeit nicht an eine Einzäunung des gesamten Flugplatzareals gedacht, sondern insbesondere der vom Genehmigungsverfahren umfassten eigentlichen Flugbetriebsflächen, also der Start- und Landebahn, der Rollwege, der Abstellplätze sowie sonstiger Betriebsflächen. Die an die Wohnbebauung im Norden (Ortsteil Kramersfeld) angrenzenden Randflächen wären dann von einer möglichen Einzäunung nicht betroffen, sofern sich nicht aus der aktuell laufenden Altlasten- und Kampfmitteluntersuchung eine entsprechende Notwendigkeit ergibt (siehe unten!).

 

Da die zivilrechtliche Genehmigung für den Sonderlandeplatz durch das Luftamt Nordbayern noch nicht vorliegt, steht derzeit auch noch nicht fest, welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sein werden. Dies betrifft auch die Frage der (luftrechtlichen) Notwendigkeit einer Einzäunung. Auf Nachfrage teilte das Luftamt vorweg jedoch mit, dass eine Einzäunung der Flugbetriebsflächen auf Grund des derzeitigen Status als Sonderlandeplatz mit Sichtflugbetrieb wohl zumindest empfohlen wird.

 

Unklar ist aktuell noch, inwieweit sich aus der Kampfmittelsondierung auf dem Grundstück (vgl. die Ausführungen oben zu Ziff. B. 1.c) die Notwendigkeit ergibt, den unkontrollierten Zugang zu bestimmten Teilbereichen aus Sicherheitsgründen zu sperren. Der Kampfmittelgutachter hat hierzu bereits eine grundsätzliche Empfehlung abgegeben: Betroffene Areale, die nicht bereits im Zusammenhang mit der Maßnahme Landebahnverbreiterung beräumt werden können (z.B. die Waldflächen in Richtung Autobahn A 73), sollten aus Sicherheitsgründen eingezäunt werden. Nur dadurch sei es möglich, zivilrechtliche Ansprüche Dritter, die sich aus einer eventuellen Gefährdung durch mögliche Kampfmittel ergeben, zu vermeiden.

 

Vor einer konkreten Aussage zu Lage und Umfang der betroffenen Flächen müssen jedoch zunächst die entsprechenden Untersuchungen abgewartet werden. Zudem müssen alle Maßnahmen auf dem Grundstück – dazu gehört auch die Einzäunung von Teilbereichen – im Vorfeld mit der BImA als Grundstückseigentümerin abgestimmt werden.

 

Vor diesem Hintergrund und angesichts der vielfältigen, noch zu klärenden Fragestellungen kann derzeit noch keine Aussage zu Art, Umfang und Zeitpunkt einer möglichen Einzäunung von Teilbereichen des Geländes getroffen werden.

 

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen wird der Vorsitzende des AeroClubs Bamberg, Herr Siewert, in der Sitzung des Finanzsenats zur Verfügung stehen.

 

 

Zu e) Organisation des Flugbetriebs und Beteiligung Dritter

Entsprechend dem vom Stadtrat am 25.09.2012 gebilligten Betriebs- und Organisationskonzept ist vorgesehen, dass das operative Geschäft des Sonderlandeplatzes – also die Abwicklung des eigentlichen Flugbetriebes und der damit zusammenhängenden Aufgaben – im Rahmen einer strategischen Partnerschaft durch den AeroClub Bamberg erfolgt. Hierzu soll ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der STVP als Trägerin der Investitionen in die Infrastruktur und dem AeroClub als Dienstleister abgeschlossen werden. Für den Geschäftsbesorgungsvertrag liegt ein erster Entwurf bereits vor, doch sind die zu regelnden Sachverhalte äußerst komplex. Da zudem die luftfahrtrechtliche Genehmigung nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens Mitte bis Ende März 2013 vorliegen wird und diese sicherlich verschiedenste Auflagen für die Durchführung des Flugbetriebes aufweisen wird, ist die weitere Ausarbeitung und der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrags erst nach Erteilung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung möglich. Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die BImA derzeit (noch) Eigentümerin des Flugplatzgrundstückes ist. Die aktuelle Eigentumssituation sowie der seitens der Stadt Bamberg angestrebte Erwerb des Grundstücks von der BImA sind daher bei der Vertragsgestaltung ebenfalls zu berücksichtigen. Vorgesehen ist jedoch, dem Stadtrat noch vor der Sommerpause 2013 einen abgestimmten Entwurf eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Ebenfalls mit Stadtratsbeschluss vom 25.09.2012 wurde die Verwaltung bzw. die STVP beauftragt, mit der Stadt Hallstadt über eine angemessene Beteiligung der Stadt Hallstadt an den Betriebskosten des Sonderlandeplatzes zu verhandeln. Erste Gespräche hierzu fanden bereits statt. Allerdings ist die aktuelle Datenbasis für konkrete Verhandlungen noch nicht ausreichend. Derzeit analysiert die STVP in Abstimmung mit dem AeroClub alle erwarteten Kosten- und Erlöspositionen aus dem Betrieb des Sonderlandeplatzes. Da mögliche Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid (voraussichtlich erst Mitte/Ende März 2013 vorliegend) zur zivilrechtlichen Nachfolgenutzung des Sonderlandeplatzes derzeit nicht absehbar sind, konnten die laufenden Betriebskosten jedoch noch nicht vollumfänglich abgegrenzt werden. Dies ist aber Voraussetzung, um mit der Stadt Hallstadt konkret über eine finanzielle Beteiligung an den Betriebskosten führen zu können. Ziel ist es, dem Stadtrat noch vor der Sommerpause 2013 einen entsprechenden Vereinbarungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

2.   Verlagerung der P+R-Anlage Breitenau

 

Im Zuge der Ansiedlung der Fa. BROSE an der Breitenau ist die Aufgabe des dortigen P+R-Standortes erforderlich. Um die Nachfrage nach Parkraum auch zukünftig befriedigen zu können, hat der Stadtrat am 23.05.2012 beschlossen, eine Ersatzanlage an der Kronacher Straße zu bauen. Der Ersatzstandort wird nach derzeitigem Planungsstand 395 Parkplätze aufweisen und damit dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

 

Abbildung: Lageplan P+R-Anlage Kronacher Straße

 

Zwischenzeitlich wurde die Entwurfsplanung, als Voraussetzung für die Einreichung des Zuwendungsantrags, fertig gestellt und ein Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken eingereicht. Grundsätzlich wäre nach Aussage der Regierung eine Förderung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) sowie in Höhe von 5 % nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu erwarten. Es ist allerdings auch denkbar, dass eine Förderung der Anlage nicht ausgesprochen wird, da diese möglicherweise vom Fördermittelgeber als Ersatzmaßnahme für die vorzeitige Aufgabe der P+R-Anlage Breitenau bewertet wird.

 

Die Verwaltung hat hierzu mehrere Gespräche mit der Regierung von Oberfranken geführt. Eine mögliche Lösung besteht – vereinfacht dargestellt – darin, die in der P+R-Anlage Breitenau noch gebundenen Fördermittel auf die neue P+R-Anlage an der Kronacher Straße zu übertragen und demgegenüber auf die Förderung der Ersatzanlage zu verzichten. Durch dieses Vorgehen könnte eine mögliche Rückzahlung bereits erhaltener Fördermittel vermieden werden.

 

Der Bauantrag für die Ersatzanlage an der Kronacher Straße wurde bereits eingereicht. Eine baurechtliche Genehmigung wird bis Anfang März 2013 erwartet. Da die P+R-Anlage Breitenau nur noch bis zum 30.06.2013 zur Verfügung steht, sieht der Terminplan zur Umsetzung der neuen P+R-Anlage an der Kronacher Straße einen Fertigstellungstermin bis spätestens zu vorgenanntem Datum vor.

 

Eine Anbindung der P+R-Anlage mit einer P+R-Buslinie ist vorgesehen und wird ab Inbetriebnahme in gleicher Qualität wie an der P+R-Anlage Breitenau erfolgen.

 

Darüber hinaus konnte mit der Fa. Brose eine Vereinbarung erzielt werden, wonach am bisherigen Standort an der Breitenau auch künftig 160 öffentlich zugängliche Stellplätze – zumindest für einen mittelfristigen Zeitraum – verbleiben können. Diese Stellplätze werden nach Abschluss der Baumaßnahmen zum ersten Bauabschnitt für das neue Kompetenzzentrum der Fa. BROSE, also voraussichtlich ab Ende 2014, zur Verfügung stehen und sollen ebenfalls an die P+R-Buslinie angebunden werden.

 

 

3.   Verlagerung des Plärrerplatzes

 

Der bisherige Plärrerplatz an der Breitenau muss im Zuge der Unternehmensansiedlung der Fa. BROSE verlegt werden. Nach den aktuellen Plänen kann der Frühjahrsplärrer 2013 noch am bisherigen Standort stattfinden. Danach steht der Plärrerplatz nicht mehr für die Durchführung des Volksfestes zur Verfügung. Die Verwaltung sucht daher bereits seit geraumer Zeit in Abstimmung mit dem zuständigen Schaustellerverband nach Alternativstandorten. Die Prüfung verschiedener Standorte ergab dabei folgende Ergebnisse:

 

a)        Gelände „Am Tännig“

Grundsätzlich käme für die Durchführung des Plärrers ein Gelände im Bereich „Am Tännig“, nahe der Kreuzung Berliner Ring und Strullendorfer Straße, in Frage.

 

Abbildung: Lageplan Standort am Tännig

 

Diese Lösung hat bei näherer Betrachtung jedoch zwei erhebliche Nachteile: Zum einen wird dieser Standort von den Vertretern des Interessenverbandes selbst als wenig attraktiv eingeschätzt und daher von deren Seite nicht befürwortet. Zum zweiten wären auf dem Gelände sämtliche Infrastruktureinrichtungen neu zu erstellen. Dort gibt es derzeit weder eine befestigte Fläche, noch sind Einrichtungen für Wasser, Abwasser oder Strom vorhanden. Der investive Aufwand für die Stadt Bamberg zur Herrichtung der Flächen wäre erheblich. Dieser Aufwand würde sich überhaupt nur dann lohnen, wenn bereits feststünde, dass es sich bei der genannten Fläche um eine dauerhafte Lösung handelt.

 

b)        Parkplatz Festwiese am Stadion

Ein weiterer möglicher Standort befindet auf dem Parkplatz unterhalb der Mauer an der Festwiese neben dem Fuchsparkstadion im Volkspark.

 

Abbildung: Lageplan Standort am Stadion

 

Aus Sicht der Schausteller wäre dieser Standort grundsätzlich geeignet. Allerdings hat die Bamberger Polizei hierzu erhebliche Sicherheitsbedenken geäußert, da bei parallel stattfindenden Fußballspielen des FCE im Fuchsparkstadion die angedachten Flächen zwingend für sicherheitsrechtliche Belange (getrennte Parkplätze für Fans der verschiedenen Vereine) benötigt werden. Auch ein Alkoholverbot im und um das Stadion wäre bei einer parallelen Durchführung des Plärrers mit Festzelt und Imbissständen kaum noch vollziehbar. Darüber hinaus werden die Festwiese und die anliegenden Parkplätze für den Übungsbetrieb zahlreicher Bamberger Vereine dringend benötigt und können deswegen nicht ohne weiteres für sechs Wochen im Jahr anderweitig belegt werden. Eine Verlagerung des Plärrers an diesen Standort hätte somit spürbare negative Auswirkungen auf den gesamten Spielbetrieb vieler Bamberger Fußballvereine.

 

c)        Gelände des ehemaligen Deutsch-Amerikanischen Volksfestes

Schließlich kommt als Ersatzstandort für den Plärrer das Gelände des „Motorpool“ im Bereich der US-Garnison, nahe der Kreuzung Zollnerstraße / Berliner Ring, in Frage. Hier hat in der Vergangenheit unter großer Beteiligung der Bamberger Bevölkerung und der Mitglieder der US-Garnison das Deutsch-Amerikanische Volksfest stattgefunden.

 

Abbildung: Lageplan Standort US-Gelände

 

Dieser Standort wird von den Schaustellern eindeutig als Ersatzstandort favorisiert. Herr Oberbürgermeister Starke hat daher Kontakt mit der Standortkommandeurin, Frau Oberstleutnant Bienias, aufgenommen, um die Möglichkeit zur Durchführung des Plärrers auf diesem Gelände auszuloten. Die Standortkommandeurin hat dabei ihre grundsätzliche Zustimmung signalisiert. Daraufhin fand am 24.01.2013 ein Ortstermin mit Vertretern der Stadtverwaltung und der Zivilverwaltung des Standortes statt. Das Gelände erwies sich nach Ansicht aller Beteiligten als grundsätzlich geeignet, um einen Plärrer in vergleichbarer Größe wie bisher durchzuführen.

 

Gewisse Einschränkungen ergeben sich jedoch dadurch, dass die Schausteller auf dem Truppengelände nicht übernachten dürfen. Folglich können dort die Wohnwägen der Schausteller nicht untergebracht werden. Eine Öffnung des Durchgangs zur Zollnerstraße ist hingegen problemlos möglich. Das Gelände ist auch zum Rest des Standortes hin bereits so befestigt, dass den Sicherheitsbedürfnissen der US-Army ausreichend Rechnung getragen wird.

 

Wie die Erfahrungen aus der Durchführung des Deutsch-amerikanischen Volksfestes in der Vergangenheit gezeigt haben, wird der Standort zudem gut angenommen.

 

 

Nach Betrachtung aller Alternativen stellt sich der Standort des ehemaligen Deutsch-Amerikanischen Volksfestes derzeit als geeignetster und aussichtsreichster Alternativstandort für den Bamberg Plärrer ab Herbst 2013 dar. Dieser Standort sollte daher aus Sicht der Verwaltung vorrangig weiterverfolgt und zur Umsetzung gebracht werden.

 

Hierfür muss zunächst die erforderliche Zustimmung der BImA als Eigentümerin der Fläche eingeholt werden. Die Verwaltung hat hierzu bereits Verhandlungen mit der BImA aufgenommen, um alsbald eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abschließen zu können. Aktuell prüft die BImA, ob und unter welchen Bedingungen eine temporäre Nutzung der Fläche für die Durchführung des Plärrers möglich ist. In Abhängigkeit hiervon wird das weitere Vorgehen festgelegt.

 

Auf der ausgewählten Fläche selbst wären zudem noch einige Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen. Während Wasser- und Abwassereinrichtungen grundsätzlich vorhanden sind und nur entsprechende Anschlüsse gelegt werden müssen, ist die Versorgung mit Strom derzeit nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Die Stadtwerke Bamberg überprüfen und kalkulieren daher aktuell den entsprechenden Aufwand zur Herstellung der erforderlichen Infrastruktur.

 

Da die Kraftfahrzeuge der Schausteller, in denen diese während des Plärrers auch wohnen, nicht auf dem US-Gelände untergebracht werden können, wird für den Zeitraum der Durchführung des Plärrers ein entsprechender Standort benötigt. Die Verwaltung schlägt daher vor, hierfür einen Teil des Parkplatzes an der Festwiese des Fuchsparkstadions zu verwenden. Die notwendige Infrastruktur zur Versorgung der Wohnwägen wäre an dieser Stelle bereits vorhanden.

 

Da auf dem betreffenden US-Gelände selbst keine Parkplätze für Besucher des Plärrers existieren, wurden bereits Gespräche mit der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH über die Möglichkeiten einer ausreichenden ÖPNV-Anbindung aufgenommen. Angedacht ist nach aktuellem Stand eine Mischung aus einer Erweiterung der bestehenden Linie 901 (Haltestelle in der Zollnerstraße „Hauptsmoorstraße Süd“) in die Abendstunden hinein und einem Shuttledienst (Sonderverkehr), der in einer weiteren Schleife neben dem Parkplatz des Bambados evtl. auch die neue
P-&-R-Anlage an der Kronacher Straße anbinden soll.

 

Um überdies zu verhindern, dass die Besucher des Plärrers die Gartenstadt rund um das Festgelände „zuparken“, wurde bereits mit dem Straßenverkehrsamt die Möglichkeit einer Parkraumbewirtschaftung in den Bereichen rund um das Festgelände diskutiert.

 

 

4.   Verlagerung des Sportgeländes der Stiftung TSV Eintracht Bamberg

 

Wie eingangs bereits festgehalten, laufen parallel zu den vorstehenden Maßnahmen auch die Vorbereitungen für die Umsiedlung des bisherigen Eintracht-Sportgeländes von der Breitenau in den Volkspark.

 

Zwischenzeitlich steht fest, dass ein neues Vereinsheim für die Eintracht-Stiftung im Volkspark an Stelle des jetzigen SC 08 Vereinsheimes errichtet werden soll. Die ursprünglichen Überlegungen, auf das frühere Gebäude des Polizei-Sportvereins (jetziges Universitäts-Sportgelände) zurückzugreifen, haben sich demgegenüber als zeitlich und finanziell nicht zielführend erwiesen.

 

Vom SC 08 wurde zwischenzeitlich das ehemalige Vereinsheim samt Erbbaurecht durch die Stadt erworben (vgl. den entsprechenden Beschluss des Finanzsenates vom 25.09.2012). Die bisherigen Mieter in der Hausmeisterwohnung des Vereinsheims konnten anderweitig untergebracht werden. Sobald die für den SC 08 als Ausweichquartier vorgesehenen Container an der Galgenfuhr (östlich der Schleuse) bezogen werden können, wird das bisherige Vereinsheim im Volkspark geräumt und abgebrochen.

 

Mit der Eintracht-Stiftung besteht Einverständnis dahingehend, dass diese selbst oder durch einen eigenen Verein das neue Vereinsheim errichten wird. Vorgesehen ist, dass die Stadt Bamberg hierzu einen finanziellen Zuschuss in noch festzulegender Höhe leistet. Als Grundlage für die Bemessung des Zuschusses dienen bereits durchgeführte Planungsüberlegungen für einen Neubau im Volkspark. Diese Planüberlegungen orientieren sich dabei in Größe und Umfang am bisherigen Raumprogramm und der Funktionalität im bestehenden Vereinsheim an der Breitenau.

 

Als künftiges (Eigentums-)Vereinsgrundstück der Eintracht-Stiftung sind der zum Allwetterplatz umgebaute Sportplatz an der Armeestraße, das bisherige Grundstück des SC 08 Vereinsheimes und der östlich davon gelegene  Rasenplatz vorgesehen. Daneben wird der Sportverein FC Eintracht – wie bisher – den Hartplatz und das kleine Rasenspielfeld neben den Tennisplätzen anpachten. Damit ist ein zukunftsfähiger Sportbetrieb gewährleistet. Inwieweit künftig alternativ oder ergänzend auf Flächen des Universitäts-Sportgeländes zurückgegriffen werden kann, bleibt abzuwarten.

 

Abbildung: Lageplan Tauschgrundstücke im Volkspark

 

Ein Vertragsentwurf für den Tausch der Grundstücke an der Breitenau und im Volkspark ist in Eckpunkten bereits ausgearbeitet. Dieses Grundstücksgeschäft wird in einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt.

 

Auf jeden Fall kann nach jetzigem Stand gewährleistet werden, dass die Eintracht-Stiftung bereits zur Spielsaison 2013/14 auf dem für sie vorgesehenen Gelände den Spielbetrieb an der Armeestraße bzw. im Volkspark aufnehmen kann. Das Vereinsheim an der Breitenau kann in Abstimmung mit der Fa. BROSE voraussichtlich noch bis Mitte 2015 genutzt werden. Spätestens bis dahin soll auch das neue Vereinsheim im Volkspark fertig gestellt  sein.

 

 

C.              Kosten

 

Für die vorgenannten Maßnahmen wurden gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.05.2012 Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 11,5 Mio. € bereitgestellt. Davon entfallen ca. 6,5 Mio. € auf die Infrastrukturmaßnahmen zur Weiterentwicklung des Sonderlandeplatzes Bamberg – Breitenau und ca. 5 Mio. € auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Eintracht-Stiftung in den Volkspark. Die Verlagerung der P+R-Anlage von der Breitenau an die Kronacher Straße hingegen wird – wie bereits im Mai 2012 berichtet – als ÖPNV-Maßnahme im Wirtschaftsplan der hierfür zuständigen Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH abgebildet. Eine entsprechende Ergänzung zum Wirtschaftsplan 2013 wird dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 12.03.2013 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für einen Großteil der Maßnahmen liegen derzeit entweder nur grobe Kostenschätzungen vor bzw. laufen derzeit noch Vergabeverhandlungen (Sonderlandeplatz), oder Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen werden aktuell noch mit den Beteiligten verhandelt (Eintracht-Stiftung). Aus diesen Gründen ist damit zu rechnen, dass es künftig noch zu weiteren Budget-Verschiebungen zwischen den verschiedenen Teilprojekten kommt. Insgesamt ist es jedoch Ziel, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. der Wirtschaftsplanung abzubilden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat fasst folgenden Beschluss:

 

1.              Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.               Die Anfrage der GAL-Fraktion vom 18.10.2012 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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