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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0054-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Sanierungssatzung

In seiner Sitzung vom 29.07.2009 hat der Stadtrat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „AV“-“Wilhelmsplatz“ beschlossen. Die Satzung trat mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Stadt Bamberg Nr. 17/2009 vom 14.08.2009 in Kraft.

Sanierungsmaßnahmen

Ziel der Sanierung war die Beseitigung der städtebaulichen Missstände des Wilhelmsplatzes. Es sollte die baukulturell wertvolle Stadtstruktur zurückgewonnen werden. Ein Unfallschwerpunkt sollte beseitigt und die Verkehrssicherheit verbessert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, ist die Oberfläche des Wilhelmsplatzes in Anlehnung an die historischen Vorlagen neu gestaltet worden.

Grundideen der Neugestaltung waren:

?     Die Verkehrsführung wurde wieder der städtebaulichen Großform untergeordnet

?     Die Platzoberfläche wurde in Anlehnung an das historische Vorbild wieder hergestellt

?     Ausstattung mit attraktiven Leuchten

?     Nutzung großer Flächenanteile als Mischverkehrsflächen

?     Die Verkehrsbeziehungen wurden entsprechend den Ergebnissen des vorliegenden Verkehrssicherheitsaudits ausgestaltet

?     Radverkehrsanlagen wurden ergänzt, wo sie bislang fehlten

?     sichere Fußgängerquerungen wurden ausgebildet

?     Einbindung von Anliegerstellplätzen

?     barrierefreie Ausbildung

?     Führungselemente für Blinde und Sehbehinderte

?     Wechselnutzung einer Teilfläche im Sommer als Freischankfläche, im Winter als Stellplatzfläche

?     angemessene Ausleuchtung der Gehwege

?     Entsiegelung im Bereich der Bäume

?     Vorbereitung der Platzmitte als Skulpturenstandort

Durch die Verwirklichung aller dieser Investitionen sind die Ziele, die bei der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes ins Auge gefasst wurden, erreicht worden.

Damit sind die in § 162 BauGB genannten Voraussetzungen für die Aufhebung der Sanierungssatzung gegeben.

Kosten und Finanzierung

Die abschließende Kosten- und Finanzierungsübersicht wird der EBB separat vorstellen.

Ausgleichsbeträge

Diese Sanierungsmaßnahme ist im vereinfachten Verfahren durchgeführt worden. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnittes des Ersten Teiles des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung. Eine Ablösung oder Erhebung von Ausgleichsbeträgen entfällt daher in diesem Gebiet.

Aufhebungssatzung

Vor dem dargestellten Gesamthintergrund, soll die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben werden. Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB hat dieser Beschluss seinerseits als Satzung zu ergehen. Gemäß Art. 32 Abs. 2 Nr. 2 GO muss dieser Beschluss durch die Vollsitzung gefasst werden.

Die Aufhebungssatzung tritt mit Veröffentlichung im Rathaus Journal in Kraft.

Anschließend hat die Stadt Bamberg gegenüber der Regierung von Oberfranken den Gesamtverwendungsnachweis in Bezug auf die Bund-Länder-Städtebauförderung zu führen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.       Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 20.03.2013 folgende:

 

„Satzung

über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „AV“ – „Wilhelmsplatz“

§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes

Das aufzuhebende Sanierungsgebiet von insgesamt 0,42 ha ergibt sich aus dem Plan des Stadtplanungsamtes vom 06.03.2013 Es besteht aus folgenden Grundstücken bzw. Teilen von Grundstücken (T) der Gemarkung Bamberg:

 

•

Fl.Nr.

1871

•

Fl.Nr.

1884/2 (T)

•

Fl.Nr.

1871/2 (T)

•

Fl.Nr.

1884/5 (T)

•

Fl.Nr.

1871/3 (T)

•

Fl.Nr.

1885 (T)

•

Fl.Nr.

1876/2 (T)

•

Fl.Nr.

1885/2 (T)

 

 

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „AV“ mit der Bezeichnung „Wilhelmsplatz“ wird hiermit aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im RathausJournal der Stadt Bamberg in Kraft.

Mit Inkrafttreten der Satzung wird die vom Stadtrat am 29.07.2009 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „AV“ – „Wilhelmsplatz“, veröffentlicht im Rathaus Journal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg Nr. 17/2009 vom 14.08.2009 gegenstandslos.“

 

3.              Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

Das Baureferat wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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