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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0057-452

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt einen Sachstandsbericht zur Finanzierung der Trainingseinheiten der DLRG und Wasserwacht im Bambados (s. Anlage).

 

Seit Eröffnung des Bambados nutzen auch der BRK-Kreisverband Bamberg-Wasserwacht und die DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt e.V. aufgrund der dort vorzufindenden guten Bedingungen das Bad zu Trainings- und Wettkampfzwecken.

 

Um die beiden Verbände unterstützen zu können, wurden im Jahr 2011 folgende Regelungen getroffen:

 

Die DLRG und die Wasserwacht wurden in die Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg aufgenommen (Beschluss des Kultursenates von 27.10.2011). Wie zwischen den beiden Verbänden und den Stadtwerken vereinbart, werden analog dem Verrechnungssatz für Schwimmsport treibende Vereine folgende Nutzungsgebühren berechnet:

 

50 m-Becken                                                                                                  20,00 €  pro Bahnstunde             

(23m- bzw. 25m-Becken jeweils 10,00 € pro Bahnstunde),                           

Lehrschwimmbecken mit Einstiegstreppe                                          35,00 €              pro Stunde

Lehrschwimmbecken mit Hubboden                                                        70,00 €  pro Stunde

Werte jeweils brutto

 

Im Vergleich dazu zahlen z.B. alle anderen Institutionen, Gruppen und auswärtige Vereine für eine Stunde auf der 50m-Bahn 24,00 € (12,00 € für 25m- bzw. 23m-Bahn) und für die Nutzung des Lehrschwimmbeckens 70,00 €.

 

Die errechneten Nutzungsgebühren (Zeiten laut Trainingsplan, ohne Ferienzeiten) werden von der DLRG bzw. der Wasserwacht direkt nach Rechnungsstellung an die Stadtwerke bezahlt. Darüber hinaus erhalten beide Verbände auch die für Schwimmsport treibende Vereine übliche Bezuschussung durch die Stadt Bamberg in Höhe von 8,00 € pro Bahnstunde für die 50m-Bahn bzw. 4,00 € pro Kurzbahn. Für das Jahr 2012 wurden für die Wasserwacht 1.500 € und für die DLRG 662,00 € Zuschuss errechnet und ausbezahlt. Durch Verrechnung der Nutzungsgebühren analog zu den „Sportstundensätzen“ durch die Stadtwerke und die Bezuschussung durch die Stadt Bamberg zahlen beide Verbände nur ca. 50 % des üblichen Entgelts.

 

Mit Blick auf die besondere gesellschaftliche und soziale Bedeutung der beiden Verbände haben die Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH speziell und nur für diese beiden Gruppierungen die Möglichkeit eingeräumt, in begrenztem Umfang Benutzungszeiten abzuarbeiten.

 

Eine darüber hinausgehende Förderung der Trainingsstunden ist nach den Sportförderrichtlinien bzw. aus dem Sportetat nicht möglich.

 

Um die Bamberger Schwimmsport treibenden Vereine, inklusive Wasserwacht und DLRG, auch bei Wettkämpfen im Bambados finanziell unterstützen zu können, wurde bei den Haushaltsberatungen 2013 ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Hieraus werden die Kosten für die Durchführung der Stadtmeisterschaften im Schwimmen, Schwimmwettkämpfe der Schwimmgemeinschaft, von Schwimmverein Bamberg, Neptun und Tauchclub bezuschusst. Auch die DLRG und die Wasserwacht werden in diesem Jahr davon profitieren. Der Wasserwacht wird zur Ausrichtung des Rettungsschwimmwettbewerbs auf Bezirksebene Mitte März 2013 ein Zuschuss in Aussicht gestellt. Dies wurde dem Vertreter der Wasserwacht bei einer Besprechung im Dezember 2012 auch bereits angekündigt. Die DLRG erhält im Rahmen der Deutschen Meisterschaften im Rettungsschwimmen Anfang 2013 ebenfalls eine Förderung durch die Stadt Bamberg.

 

Die o. g. Unterstützungsmöglichkeiten wurden im Vorfeld mit dem Förderverein Erlebnis- und Sportbad Bamberg, den Schwimmsport treibenden Vereinen, DLRG, Wasserwacht, Stadtwerken und Stadt Bamberg einvernehmlich geregelt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.    Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.02.2013 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

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Anlagen

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