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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0059-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit dem in Anlage beigefügten Antrag vom 10. Dezember 2012 hat die SPD beantragt, dass die Stadt Bamberg in Absprache mit den Stadtwerken Bamberg ein Konzept erarbeitet, das zur Gründung einer Energiegenossenschaft Bamberg unter dem Dach der Regionalwerke Bamberg führt. Im Einzelnen darf auf die Anlage Bezug genommen werden.

 

 

Mit der Gründung der Klimaallianz im September 2008 haben Stadt und Landkreis Bamberg gemeinsam beschlossen, die notwendigen Schritte zur Erreichung des Autarkiezieles 2035 einzuleiten.

Energiewende bedeutet hier in erster Linie das Beschreiten neuer Wege bei der Energieerzeugung und –verteilung.  Dieses Ziel soll über eine möglichst flächendeckende Nutzung regenerativer Energiequellen erreicht werden. Hierzu bedarf es allerdings der Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren.

Um die Akteure bei der Umsetzung ihrer Aktivitäten zu unterstützen. d.h. neutrale Beratung, Erarbeitung von Umsetzungsstrategien, Wertschöpfung in der Region etc., wurde die Klima- und Energieagentur Bamberg, als Geschäftsstelle der Klimaallianz zum 01.06.2011  und zum 18.12.2013 die Regionalwerke Bamberg GmbH gegründet.

Insbesondere der Gründung von Regionalwerken ging ein langwieriger Entscheidungsfindungsprozess voraus. Am Ende aller Diskussion stand der gemeinsame Wille die Chance wahrzunehmen um Projekte vor Ort zu realisieren.

 

Als Rechtsform wurde die GmbH als vorteilhafteste Gestaltungsform gewählt.

Als Gesellschafter zu jeweils einem Drittel sind

 

o                                           Stadt und Stadtwerke Bamberg

o                                           Landkreis Bamberg

o                                           Gemeinden des Landkreises

 

beteiligt.


Der Aufsichtsrat der Regionalwerke setzt sich aus den Gesellschaftern (je 4 Vertreter/ Gesellschafter + Geschäftsführer Klima- und Energieagentur Bamberg) zusammen und bestimmt gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Regionalwerke die regionale  Umsetzungsstrategie.

 

Projekte sollen so ausgestaltet sein, dass die Einbindung der Bevölkerung möglich ist. Dabei können, unter dem Dach der Regionalwerke GmbH, örtliche Projektgesellschaften  in unterschiedlichen Rechtsformen als Energiegenossenschaft, GmbH &   Co. KG, Stiftung etc. entstehen.

 

An die Gründung einer Energiegenossenschaft unter dem Dach der Regionalwerke sind verschiedene Fragestellungen geknüpft, die zunächst auch mit der Frage zusammenhängen, an welchen konkreten Projekten sich interessierte Bürger beteiligen können. Eine Ausgestaltung ist als Finanzierungsgesellschaft oder aber als rechtliche Beteiligungsform an Anlagen im Sinne eines Miteigentums möglich. Weiterhin wäre die Rolle der kommunalen Partner (Stadt, Landkreis, Stadtwerke und Regionalwerke) zu klären.
 

Derartige Überlegungen sollten sinnvollerweise im Zusammenspiel mit dem Geschäftsführer der Regionalwerke vorangebracht werden. Der Aufsichtsrat der Regionalwerke Bamberg GmbH hat in seiner Sitzung am 06.02.2013 die Bestellung für einen neuen Geschäftsführer vorgenommen, der seine Tätigkeit mit Wirkung ab 01. Juni 2013 aufnehmen soll. Die Gründung einer Gesellschaft unter dem Dach der Regionalwerke kann rein formal nur von der Geschäftsführung der Regionalwerke mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Regionalwerke vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag und die vorgenannten Aspekte mit der Geschäftsführung der Regionalwerke zu beraten mit dem Ziel, dass eine Vorbereitung und Behandlung im Aufsichtsrat der Regionalwerke erfolgt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.                              Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.                  Der Umweltsenat begrüßt den Antrag, unter dem Dach der Regionalwerke Bamberg eine Energiegenossenschaft zu gründen.

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag mit der Geschäftsführung der Regionalwerke zu beraten mit dem Ziel, dass eine Vorbereitung und Behandlung im Aufsichtsrat der Regionalwerke erfolgt.

 

4.                  Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.12.2012 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 


Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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