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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0074-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Stadt Bamberg Immobilienmanagement

Entwurfsverfasser:                            Herr Albert Gößwein

 

Kurzbeschreibung:             

Es sollen 10 Container für den 1. SC 08 Bamberg aufgestellt werden. Die Container sollen genutzt werden für: Umkleide, Duschen, WC´s, Büro, Aufenthaltsraum und Geräte.             

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:              6,06 m              Länge:              25,65 m                            3,30 m

             

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               23.01.2013

                                    vollständig:               18.02.2013

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 8              Nachweis auf Baugrundstück:   8

 

              Der Sportbetrieb des SC 08 wird in Kooperation mit den beiden am Sendelbach ansässigen               Vereinen, dem Ball-Spiel-Club und dem FC Sportfreunde, durchgeführt. Deshalb ist es ver-

              tretbar die Anzahl der notwendigen Stellplätze zu verringern,

              hier: 15 Stellplätze : 2 = 7,5 d.h. 8 Stellplätze

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen

 

              Besonderheiten:

Der 1. SC 08 Bamberg soll vom Volkspark (Pödeldorfer Straße 180 b) an die Galgenfuhr / Sendelbach umgesiedelt werden. Sein bisheriges Gelände im Volkspark wird dem 1. FC Eintracht

Bamberg zur Verfügung gestellt. Dieser muss seinerseits sein  Gelände an der Memmelsdorfer Straße 193 aufgrund der künftigen Brose – Ansiedlung verlassen.

 

Naturschutz:

Das Umweltamt weist daraufhin, dass das angrenzende Biotop Nr. 107 (naturnahe Hecke) nicht    beeinträchtigt werden soll. Dies ist bis auf die im Lageplan dargestellte Zufahrt gewährleistet, zu mal im Bereich der Zufahrt bereits eine Biotopstörung vorliegt.

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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