Beschlussvorlage - VO/2013/0077-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichten einer P+R Anlage, Bamberg, Kronacher Str., Fl.Nrn. 6260, 6261, 6261/1, 6262, 6255, 6256, 6257
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.03.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Stadtwerke Bamberg, Verkehrs- und Park GmbH
Entwurfsverfasser: Architekt Michael Olesch
Kurzbeschreibung:
Die Bauherrin beabsichtigt die Errichtung einer neuen P+R Anlage an der Kronacher Straße, die als Ersatzstandort für die zurzeit vorhandene P+R Anlage An der Breitenau dient. Die geplante Anlage gliedert sich in die Bereiche West und Ost. Innerhalb der P+R Anlage West werden 212 PKW-Stellplätze errichtet, davon werden 6 Stellplätze behindertengerecht ausgebildet. Innerhalb der Anlage Ost werden 180 Stellplätze, davon 5 behindertengerecht, errichtet. Somit werden in der P+R Anlage Kronacher Straße insgesamt 392 Stellplätze zur Verfügung gestellt.
Größe des Bauvorhabens:
P+R Anlage West: ca. 6.650 m²
P+R Anlage Ost: ca. 5.000 m²
Antragseingang: 19.12.2012
vollständig: 19.02.2013
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 303 E
rechtsverbindlich seit: 31.01.1984
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): GE (§ 8 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
Verlegung des festgesetzten Grünstreifens an der Kronacher Straße
Begründung:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen öffentlichen Betrieb gemäß
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO, der im ausgewiesenen Gewerbegebiet grundsätzlich zulässig
ist.
Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens an der Linksabbiegespur zur Stichstraße Kronacher Straße und dem hohen Verkehrsaufkommen in der Kronacher Straße wird die Errichtung einer separaten Bushaltebucht für notwendig erachtet. Mit Errichtung dieser Bushaltebucht und der damit verbundenen Versetzung des bestehenden Geh- und Radweges ist ein Eingriff in den vorhandenen Grünstreifen entlang der Kronacher Straße erforderlich. Die vorhandenen Bäume müssen daher gefällt werden, ein entsprechender Antrag auf Baumfällung liegt dem Umweltamt bereits vor. Als Ersatz wird im Anschluss an den verlegten Geh- und Radweg ein neuer Grünstreifen in Absprache mit dem Umweltamt angelegt.
Die Abweichung ist planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
ja nein
Kfz Stellplätze:
nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: erforderlich nachgewiesen
Die Planung wird zurzeit durch die Behindertenbeauftragte überprüft.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Immissionsschutz:
Der festgelegte Immissionsgrenzwert für die Tagzeit (6 bis 22 Uhr) wird eingehalten. Sollte das Nutzungskonzept für die P+R Anlage dahingehend erweitert werden, dass eine Nutzung über die Tagzeit hinaus vorgesehen wird, so ist hierfür ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen, in dem die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auf die nächstgelegene Bebauung nachgewiesen wird.
Naturschutz:
Die Freiflächengestaltung wurde in Absprache mit dem Naturschutz geplant.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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