"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0077-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Stadtwerke Bamberg, Verkehrs- und Park GmbH

Entwurfsverfasser:                            Architekt Michael Olesch

 

Kurzbeschreibung:             

Die Bauherrin beabsichtigt die Errichtung einer neuen P+R Anlage an der Kronacher Straße, die als Ersatzstandort für die zurzeit vorhandene P+R Anlage An der Breitenau dient. Die geplante Anlage gliedert sich in die Bereiche West und Ost. Innerhalb der P+R Anlage West werden 212 PKW-Stellplätze errichtet, davon werden 6 Stellplätze behindertengerecht ausgebildet. Innerhalb der Anlage Ost werden 180 Stellplätze, davon 5 behindertengerecht, errichtet. Somit werden in der P+R Anlage Kronacher Straße insgesamt 392 Stellplätze zur Verfügung gestellt.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              P+R Anlage West: ca. 6.650 m²

              P+R Anlage Ost:              ca. 5.000 m²

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               19.12.2012

                                    vollständig:            19.02.2013             

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 303 E

                            rechtsverbindlich seit: 31.01.1984

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): GE (§ 8 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

              Verlegung des festgesetzten Grünstreifens an der Kronacher Straße

 

 

 

 

              Begründung:

                              Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um einen öffentlichen Betrieb gemäß

                              § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO, der im ausgewiesenen Gewerbegebiet grundsätzlich zulässig

                              ist.

Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens an der Linksabbiegespur zur Stichstraße Kronacher Straße und dem hohen Verkehrsaufkommen in der Kronacher Straße wird die Errichtung einer separaten Bushaltebucht für notwendig erachtet. Mit Errichtung dieser Bushaltebucht und der damit verbundenen Versetzung des bestehenden Geh- und Radweges ist ein Eingriff in den vorhandenen Grünstreifen entlang der Kronacher Straße erforderlich. Die vorhandenen Bäume müssen daher gefällt werden, ein entsprechender Antrag auf Baumfällung liegt dem Umweltamt bereits vor. Als Ersatz wird im Anschluss an den verlegten Geh- und Radweg ein neuer Grünstreifen in Absprache mit dem Umweltamt angelegt.

Die Abweichung ist planungsrechtlich zu befürworten, da sie städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:             

                   ja              nein

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              nicht erforderlich

             

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              erforderlich               nachgewiesen

                   Die Planung wird zurzeit durch die Behindertenbeauftragte überprüft.


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

              Besonderheiten:

Immissionsschutz:

Der festgelegte Immissionsgrenzwert für die Tagzeit (6 bis 22 Uhr) wird eingehalten. Sollte das Nutzungskonzept für die P+R Anlage dahingehend erweitert werden, dass eine Nutzung über die Tagzeit hinaus vorgesehen wird, so ist hierfür ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen, in dem die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auf die nächstgelegene Bebauung nachgewiesen wird.

 

Naturschutz:

Die Freiflächengestaltung wurde in Absprache mit dem Naturschutz geplant.

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der Verlegung des Grünstreifens sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...