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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0091-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Finanzsenat hat mit Beschluss vom 24.03.2009 aufgrund der Empfehlung des Familiensenats vom 19.02.2009 die Vergabe der Fördermittel an die Wohlfahrtspflege an die Verwaltung delegiert. Ursprünglich stand im Hintergrund, dass hierfür vorrangig Stiftungsmittel des Amts 50 und in zweiter Linie der Globalansatz des Haushaltes in Anspruch genommen werden sollten.

 

Nachdem die Stiftungsmittel, das sind überwiegend Zinserträgnisse aus dem Stiftungsvermögen, aufgrund des niedrigen Zinsniveaus in den letzten Jahren ständig geringer wurden, musste auch im Jahr 2012 verstärkt auf den Globalansatz zurück gegriffen werden.

 

In der Anlage wurde zusammengestellt, wovon und an welche Institutionen und Projekte Gelder in 2012 ausgezahlt wurden. Zusammenfassend stellt sich die Verausgabung wie folgt dar:

 

Globalansatz                                                                                                                             92.514,67 €

 

SGB II-Haushalt                                                                                                                              34.381,95 €

 

Stiftungsmittel Amt 50                                                                                                                63.457,64 €

                                                                                                                                                ____________

 

Summe                                                                                                                                        190.354,26 €

 

 

Den jeweiligen Anträgen der Wohlfahrtsträger wurden im vollen Umfang entsprochen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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