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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0092-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2012 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist folgendes auszuführen:

 

              A)              Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Bamberg

 

                            1.              Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2012 weist im Vergleich zum Haushaltsplan nur sehr geringe Verbesserungen auf. Er schließt mit einem Überschuss von 813.226,48 € ab. Zusätzlich erwirtschafteten die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900 bis 8910) einen Überschuss in Höhe von 5.611,31 €. Damit ergibt sich der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 818.837,79 €.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Rechnungsergebnis 2012 mit insgesamt 950.607,00 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2012 wurden 54.925 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 50 € für die Sonderrücklage Städtebauförderung und 28.900 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule, Theater und Museum). Als Pflichtzuführung waren planmäßige Mittel in Höhe von 3.014.300 € vorgesehen.

 

Nach der Jahresrechnung entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt:

Die Gesamtzuführung 2012 in Höhe von 5.001.703,69 € beinhaltet die Pflichtzuführung von 2.782.219,26 € (vollständig erwirtschaftet) sowie die Zuführungen der Sondervermögen mit insgesamt 7.581,31 €. Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 1.263.086,12 €.

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den Abschlussbuchungen (Zuführung der Überschüsse an den Vermögenshaushalt)

 

Netto-Mehreinnahmen von              5.506.840,61 €

und

Netto-Mehrausgaben von              4.688.002,82 €.

 

Positiv wirkt sich das Rechnungsergebnis bei den Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus, die ca. 2,2 Mio. € über dem Planansatz lagen.

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 13.684.695,04 € Einnahmeausfälle von 8.177.854,43 € gegenüber, die sich wie folgt verteilen:

 

- auf Haushaltsansätze des Jahres 2012 in Höhe von              7.973.122,88 €

- auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von                 204.731,55 €.

 

Auf der Ausgabenseite übersteigen die notwendigen Mehrausgaben von 23.092.945,76 € die Minderausgaben in Höhe von 17.586.105,15 € deutlich. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (1.624.053,63 €); die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten (72.410,75 €) fallen allerdings kaum ins Gewicht.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

Die wichtigsten Verschiebungen bei den Einzelplänen stellen sich wie folgt dar:

 

0 „Allgemeine Verwaltung“

Die Netto-Mehreinnahmen von 2.025.956,56 €, die fast ausschließlich beim Abschnitt 03 „Finanzverwaltung“ (1.991.651,36 €) entstanden sind, werden durch Netto-Mehrausgaben in Höhe von 710.221,84 € verschlechtert, die hauptsächlich in den Abschnitten 06 „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ (370.294,14 €) und 03 „Finanzverwaltung“ (265.352,69 €) entstanden sind.

 

 

1 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“

Hier betragen die Netto-Mehreinnahmen 90.287,74 €, die hauptsächlich auf eine positive Entwicklung des Abschnitts 11 „Öffentliche Ordnung“ (83.219,24 €) zurückzuführen sind. Die Netto-Minderausgaben in Höhe von 28.087,49 € resultieren überwiegend aus dem Abschnitt 13 „Brandschutz“ (163.852,17 €).

 

 

2 „Schulen“

Die negativen Auswirkungen der Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 409.320,69 € (siehe dazu insbesondere Abschnitt 23 „Gymnasien“ mit 488.437,66 €) werden durch die Netto-Minderausgaben von 459.250,64 € kompensiert. Die größte Einzelposition bei den Minderausgaben steuerte ebenfalls der Abschnitt 23 mit 425.755,79 € bei.

 

 

3 „Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege“

Hier stehen Netto-Mindereinnahmen von 69.055,30 €, die überwiegend innerhalb der Abschnitte 30 „Allgemeine kulturelle Angelegenheiten“ (66.289,26 €) und 32 „Museen, Sammlungen, Ausstellungen“ (48.376,14 €) entstanden sind, Netto-Mehrausgaben von 104.457,21 € gegenüber, die ebenfalls auf den Abschnitt 32 zurückzuführen sind (127.916,65 €).

 

 

4 „Soziale Sicherung“

Die Netto-Mindereinnahmen betragen 601.066,27 €, die Netto-Mehrausgaben 1.417.071,70 €. Damit trägt sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabeseite zur Belastung des Rechnungsergebnisses bei. Die Mindereinnahmen entstanden hauptsächlich innerhalb des Abschnitts 40 „Verwaltung der sozialen Angelegenheiten“ (712.212,81 €). Aber auch der Abschnitt 48, der die Leistungen nach Hartz IV beinhaltet, trägt zur Entwicklung bei den Einnahmen bei (270.485,58 €). Zwar entstanden im Abschnitt 48 auch Minderausgaben von 1.373.315,68 €, insgesamt jedoch schließt der Einzelplan 4 mit Netto-Mehrausgaben ab, die vor allem auf die Abschnitte 45 „Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII“ (1.278.009,88 €), 46 „Einrichtungen der Jugendhilfe“ (885.310,92 €) und 41 „Sozialhilfe nach dem SGB XII“ (792.877,43 €) zurückzuführen sind. Hier wird erneut die enorme Bedeutung und Belastung dieses sozialen Bereichs für den Haushalt deutlich.

 

 

5 „Gesundheit, Sport und Erholung

Die Netto-Mehreinnahmen von 232.149,97 € entstanden überwiegend innerhalb der Abschnitte 58 „Park- und Gartenanlagen“ mit 118.565,41 € und 55 „Förderung des Sports“ mit 105.377,72 €. Die Netto-Minderausgaben von 379.085,78 € resultieren hauptsächlich aus der Entwicklung des Abschnitts 51 „Krankenhäuser“ (509.182,00 €).

 

6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“

Die Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 103.121,21 € und die Netto-Mehrausgaben von 3.369.766,84 € verschlechtern das Rechnungsergebnis. Die Mehrausgaben sind hauptsächlich auf den Abschnitt 63 „Gemeindestraßen“ (2.854.656,84 €) zurückzuführen. Die Mindereinnahmen stammen aus dem Abschnitt 61 „Städtebauliche Planung und Förderung, Vermessung“ (205.290,68 €).

 

 

7 „Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung“

Die Netto-Mehreinnahmen von 51.976,71 € innerhalb dieses Einzelplans sind dem Abschnitt 79 „Fremdenverkehr, Förderung von Wirtschaft und Verkehr“ (357.479,18 €) zuzurechnen. Allerdings werden die Mehreinnahmen durch die Netto-Mehrausgaben von 167.403,77 € (die ebenfalls fast ausschließlich im Abschnitt 79 entstanden – 409.622,17 €) zum Nachteil des Rechnungsergebnisses vollständig aufgezehrt.

 

 

8 „Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen“

Hier resultieren die Netto-Mehreinnahmen von 858.298,66 € aus den positiven Ergebnissen der Abschnitte 84 „Unternehmen der Wirtschaftsförderung“ (528.245,35 €), 88 „Allgemeines Grundvermögen“ (215.598,00 €) und 81 „Versorgungsunternehmen“ (153.346,40 €). Neben den Netto-Mehreinnahmen steuert dieser Einzelplan zum Rechnungsergebnis auch Netto-Minderausgaben von 449.832,73 € bei, die auch hauptsächlich im Abschnitt 84 entstanden (450.784,80 €).

 

 

9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

Hier entstanden Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 3.430.734,44 €; ihnen stehen aber auch Netto-Mehrausgaben in Höhe von 1.054.175,89 € gegenüber.

 

Bei diesem Einzelplan ist besonders auf folgende Punkte einzugehen:

 

a)      Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen:

Das bereinigte Soll dieser Steuerart liegt um 739.324,87 € unter dem Haushaltsansatz von 35.900.000 € und trägt damit wesentlich zum schwachen Gesamtabschluss bei. Dennoch ist die Gewerbesteuer mit einem Gesamtsoll von 35.160.675,13 € weiterhin die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (19,6 %).

Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

 

Das Gewerbesteuer-Ergebnis 2012 liegt damit auch weit unter dem langjährigen Durchschnitt der Gewerbesteuer-Einnahmen der letzten 10 Jahre (39,848 Mio. €).

 

 

b)      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Im abgelaufenen Haushaltsjahr betrug der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 28.066.266,00 €. Das Aufkommen liegt damit um 2.166.266,00 € über dem Ansatz von 25.900.000 € und um 1.821.576 € über dem Ergebnis von 2011 (26.244.690 €).

 

 

c)      Allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt konnte über die volle Pflichtzuführung von 2.782.219,26 € hinaus zusätzlich eine allgemeine Zuführung in Höhe von 2.211.903,12 € erwirtschaften, die im Haushaltsplan mit 52.900 € veranschlagt war. Diese Mehrung resultiert u. a. aus den Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer (2.166.266 €) und den Minderausgaben bei der Bezirksumlage (1.239.482 €).

 

 

                            2.              Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3.

 

Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Überschuss von 4.937.803,50 € ab (ohne die Beträge, die aus über- oder außerplanmäßig genehmigten Mitteln stammen, im Jahr 2012 nicht verausgabt wurden und deshalb im Jahr 2013 erneut bereitgestellt werden müssen – siehe hierzu Beschluss des Stadtrates vom 29.01.1992).

 

Nach Abzug des Überschusses, der dem Bereich der Sondervermögen zuzuordnen ist, verbleibt ein Überschuss von 4.930.222,19 €; dieser ergab sich nur zu einem sehr geringen Teil aus dem Überschuss des Verwaltungshaushalts, der 555.191,48 € (ebenfalls bereinigt um die Beträge, die 2013 erneut bereitgestellt werden mussten) betrug.

 

Der gesamten Zuführung an die Rücklage von 13.418.900,50 € (inkl. der erneuten Bereitstellungen i. H. v. insgesamt 8.334.369,00 €) steht eine Rücklagenentnahme von 10.966.348,48 € gegenüber. Dieser positive Saldo von 2,45 Mio. € ist dringend notwendig, um wieder einen nennenswerten Rücklagenbestand für die Finanzierung künftiger Investitionen aufzubauen. Auch auf die Zinseinnahmen des Verwaltungshaushalts wirkt sich die Aufstockung des Rücklagenbestandes positiv aus.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der um die Sondervermögen bereinigte Überschuss in Höhe von 4.930.222,19 € verschiedenen Rücklagen zuzuführen.

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c. Ein großes Manko stellt dabei insbesondere der frei verfügbare Anteil der allgemeinen Rücklage dar, der mit seinen 30.404,46 € nur in sehr geringer Höhe vorhanden ist.

 

 

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 26.564.457,24 € stehen Mindereinnahmen von 12.111.125,05 € gegenüber. Es ergeben sich daher Netto-Mehreinnahmen von 14.453.332,19 €; hierbei berücksichtigt sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste bzw. Haushaltseinnahmereste von 927.417,57 €.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditaufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 


Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

Die einzelnen Beträge können Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.824.300 € wurde durch Aufnahme eines Darlehens von 2.821.600 € fast vollständig in Anspruch genommen. Die Ermächtigung aus Haushaltseinnahmeresten aus 2011 (2.000.000 €) wurde teilweise durch Aufnahme eines Kredits (977.400 €) und teilweise durch Bildung eines Kasseneinnahmerests (1.022.600 €) ausgeschöpft. Im Gegenzug wurden alte Kasseneinnahmereste i. H. v. 800.000 € in Abgang gebracht (vergleiche auch Anlage 5 Buchstabe d).

 

Belastet wurde die Einnahmeseite zunächst durch Ausfälle bei Haushalts- und Kasseneinnahmeresten in Höhe von 927.417,57 €; dies konnte jedoch durch Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (5.614.667,03 €) überkompensiert werden (siehe Anlage 3).

 

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 26.013.584,09 € ein, der Einsparungen i. H. v. 11.560.251,90 € gegenüberstehen. Im Saldo ergeben sich daher Netto-Mehrausgaben von 14.453.332,19 €. Hierbei berücksichtigt sind bereits neu gebildete Haushaltsausgabereste (6.996.519,88 €), welche die Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (5.614.667,03 €) um 1.381.852,85 € übersteigen (siehe auch hierzu Anlage 3). Außerdem wurden alte Haushaltsausgabereste i. H. v. 5.632.995,01 € weiter nach 2013 übertragen.

 

 


Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

                            3.              Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2013

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der Rücklagenzuführungen eine Verbesserung der Rücklagenbestände. Zunächst kann die im Haushaltsjahr 2012 fast komplett entnommene Mindestrücklage wieder vollständig bestückt werden. Darüber hinaus kann mit den weiteren dargestellten Rücklagenzuführungen ein Beitrag für die zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren geleistet werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweckgebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) unter Berücksichtigung der für 2013 bisher vorgesehenen Entnahmen derzeit (Stand: 18.03.2013) 30.404,46 € (siehe Anlage 5 Seite 2).

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 859.570,63 € erreicht werden (siehe auch Anlage 5 Seite 3).

 

Es erscheint weiterhin dringend erforderlich, künftig sich bietende Möglichkeiten zur Sondertilgung auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die hohen Belastungen des Haushaltes, insbesondere des Verwaltungshaushaltes im Hinblick auf die Zinslast und die Pflichtzuführung zu reduzieren.


Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2012 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre ein nennenswerter Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Trotzdem erscheint es insbesondere aufgrund der bestehenden Unsicherheiten auf der Einnahmeseite - hier vor allem im Verwaltungshaushalt - weiterhin dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen allergrößte Zurückhaltung zu üben.

 

 

 

              B)              Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2012 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin sehr angespannt ist. Im Verwaltungshaushalt ergab sich bei einem Volumen von knapp 180 Mio. € lediglich ein geringer Überschuss von 818.837,79 €. Diese geringe Höhe ist zum einen auf die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen, zum anderen aber auch auf Steigerungen insbesondere im Bereich der Sozialausgaben.

 

Auch das Rechnungsergebnis 2012 zeigt erneut die Wichtigkeit der Bildung von zweckgebundenen Rücklagen. Nur durch eine Netto-Entnahme aus diesen Rücklagen in Höhe von 6,156 Mio. € (Betrachtung vor Zuführung des Überschusses aus dem Rechnungsergebnis 2012) konnten die erheblichen Investitionen des Haushaltsjahres 2012 finanziert werden.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2012 um 0,860 Mio. € reduziert werden. Dies ermöglicht eine gewisse Senkung der Belastung der Verwaltungshaushalte der künftigen Jahre für Zins- und Tilgungsleistungen.

 

Für die zu erwartenden finanziellen Belastungen der nächsten Jahre aus den bisher bereits eingegangenen Verpflichtungen (insbesondere aus Verpflichtungsermächtigungen und für Fortsetzungsmaßnahmen) stehen insgesamt doch nur sehr begrenzte Rücklagemittel zur Verfügung. Die Ausgabenpolitik der Stadt Bamberg muss sich aufgrund notwendiger erheblicher Investitionen in 2013 im Bereich der Erhaltung des vorhandenen Anlagevermögens sowie der verschiedenen Großinvestitionen (Schulhaussanierungen, Kindertagesstätten, Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Brose-Ansiedlung) danach ausrichten, neue Investitionsmaßnahmen mit weiteren, den Verwaltungshaushalt belastenden Folgekosten möglichst weitgehend zu vermeiden – soweit das angesichts der Kosten der Konversion und des ICE-Ausbaus möglich ist.

 

Die größte Unsicherheit bedeutet für die Stadt Bamberg weiterhin die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer und des gemeindlichen Anteils an der Einkommensteuer. Auch bei den Ausgaben ist neben den sicheren Steigerungen im Bereich der Personalkosten etwa auch im Bereich der Energiekosten mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Dazu kommen die steigenden Kosten der kindbezogenen Förderung aufgrund des Ausbaus der Kindertagesstätten. Umso dringender erscheint die Einhaltung bzw. Fortentwicklung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (vgl. hierzu auch die Auflagen zur genehmigten Haushaltssatzung 2013), um im Verwaltungshaushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft wird durch die erneute Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage Vorsorge getroffen.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.         Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2012 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadtkämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 Abs. 2 KommHV-K Kenntnis.

 

2.              Der Überschuss des Haushaltsjahres 2012 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

 

Mindestrücklage

 

  1.635.300,00 €

Haushaltsausgleichsrücklage

  3.100.000,00 €

Stellplatzrücklage

 

       98.250,00 €

Energiesparfonds

 

       85.669,88 €

Villa-Remeis-Fonds (Abwicklung Vorjahre)

         1.818,79 €

nicht zweckgebundene Rücklage

         9.183,52 €

Gesamtbetrag

 

  4.930.222,19 €

 

3.      Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe      von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von      für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Personalkosten:                            Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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