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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0101-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 15.09.2012 hat die CSU-Stadtratsfraktion beantragt, ein Konzept vorzulegen, wie die Anzahl der sich derzeit auf den Maxplatz und seine nähere Umgebung konzentrierenden „Events“ nachhaltig reduziert werden könne (vgl. Anlage 1).

 

In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die Lebensqualität in der Innenstadt von der Vielzahl der Veranstaltungen nicht nur profitieren, sondern auch darunter leiden könne.

 

1.       Derzeitiger Sachstand bei den Veranstaltungen in der Innenstadt:

 

Zum Stand 01.02.2013 stellt sich die Art, Anzahl und Dauer der Veranstaltungen im engeren Innenstadtbereich dar wie in Anlage 2 aufgelistet. Dabei wurden die Veranstaltungen gemäß dem Ampelsystem nach Grad der Auswirkungen gekennzeichnet.

 

Aus dieser Auflistung geht hervor, dass an insgesamt mindestens 162 Tagen die Innenstadt mit Veranstaltungsbetrieb belegt ist, soweit man den Auf- und Abbau, der gelegentlich mit ähnlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen verbunden ist wie die Veranstaltung selbst, mit dazu zählt.

 

Zahllose kleinere Veranstaltungen sind in dieser Übersicht nicht enthalten, da sie meist kurzfristig beantragt werden und eher weniger störend sind bzw. nicht in die Nachtzeit hineinreichen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass Veranstaltungen überwiegend dann als störend empfunden werden, wenn sie moderiert und / oder von musikalischen Darbietungen begleitet werden. Für die Anwohner der Veranstaltungsorte spielt auch eine Rolle, ob und wie viel gastronomische Angebote es bei den Veranstaltungen gibt. Insbesondere der Ausschank von Alkohol hat entscheidenen Einfluss auf das Verhalten der Besucher, einschließlich der viel zitierten störenden Verhaltensweisen wie Lärmbelästigung, Wildpinkeln und Vandalismus.


2.              Mögliche Ansätze:

 

Da Stadtmarketing Bamberg e. V. mehrere der großen Events durchführt, welche unter die genannten Voraussetzungen fallen (Lautsprecheranlagen, Musik, Alkoholausschank) hat das Ordnungsamt bereits im Oktober 2012 eine Besprechung mit Vertretern des Stadtmarketing Bamberg e. V. durchgeführt.

 

Ergebnis ist das Konzept von Stadtmarketing Bamberg e. V. vom 15.02.2013, welches als Anlage 3 diesem Sitzungsvortrag beiliegt. Daraus geht hervor, welche Maßnahmen das Stadtmarketing Bamberg e. V. bereits jetzt ergreift, um die Veranstaltungen möglichst schonend für die Anwohnerschaft durchzuführen. Hier wird auch angeführt, dass bei Live-Übertragungen von Sportereignissen freiwillig reduziert worden sei.

 

Da hier, je nach Tageszeit des Sportereignisses, auch nachts eine ganz erhebliche Lärmkulisse nicht nur durch die technischen Anlagen, sondern auch durch die Anfeuerungen der Fans entsteht, wäre eine Verbesserung hier ganz im Sinne des Ordnungsamtes, des Umweltamtes und der Anwohner des Maxplatzes. Das Umweltamt nimmt hierzu Stellung wie folgt:

 

„Da erfahrungsgemäß auch bei der Übertragung von Sportveranstaltungen (z. B. Fußball-WM oder Basketball-Play-Offs) mit vielen Besuchern und Lärm gerechnet werden muss, wurde bereits in der Besprechung am 29.10.2012 von Seiten des Ordnungsamtes angeregt, dass das Stadtmarketing für die Übertragung von Sportveranstaltungen einen anderen Veranstaltungsort ins Auge fassen sollte. Dieser Vorschlag wird von Seiten des Umweltamtes unterstützt. Es wird jedoch angeregt evtl. Alternativstandorte im Vorfeld auch mit dem Umweltamt abzusprechen.“

 

Es ist mehr als sinnvoll, gerade hier mit einer Reduzierung bei den Events anzusetzen. Bei großen Fußballturnieren wie zuletzt der Europa-Meisterschaft 2012 ist der Maxplatz über Wochen für die Öffentlichkeit „blockiert“. An zahlreichen Spieltagen wird bis in die Nacht hinein eine inakzeptable Lärmbelästigung für die Anwohner erzeugt. Eine Reduzierung in diesem Bereich würde mit Sicherheit begrüßt werden.

 

Mittlerweile gibt es laut Aussage von Herrn Stadtrat Stieringer auch einen Vorstandsbeschluss des Stadtmarketing Bamberg e. V., sich an den Live-Übertragungen nicht mehr als Mitveranstalter zu beteiligen. Als möglicher Veranstalter verbleibt „Radio Bamberg“ mit dem der Ansatz weiterverfolgt werden soll.

 

Aus Sicht des Ordnungsamtes kämen grundsätzlich als Alternativ-Standorte das Fuchsparkstadion, die Stechert-Arena und die Jahnwiese in Betracht. Die konkrete Eignung wäre in jedem Einzelfall zusammen mit dem Umweltamt zu prüfen. Weitere Plätze mit ausreichender Größe und Infrastruktur sind derzeit nicht ersichtlich.

 

Der zweite große Veranstalter im Innenstadtbereich ist die Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH. Hier gibt es bereits seit vielen Jahren eine bewährte Zusammenarbeit, die auch zum Inhalt hat, die negativen Begleiterscheinungen der Sandkerwa immer besser in den Griff zu bekommen. Dass an den fünf Sandkerwa-Tagen in Bamberg aber auch ein Ausnahmezustand herrscht und nicht alle schlechten Verhaltensweisen Einzelner durch die Veranstalter reguliert werden können, ist nicht von der Hand zu weisen.

 

Zuletzt hat die Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH einen Anlauf unternommen, um das Problem des wilden Urinierens durch die Aufstellung von Urinalen zu reduzieren, die einfach auf einen Straßengully aufgesteckt werden können. Auch hier sind die Meinungen geteilt, wobei ein deutlicher positiver Effekt erkennbar ist. Jedoch ist das nur leidlich verdeckte Urinieren nicht jedermanns Geschmack, so dass vor dem erneuten Einsatz dieser Urinale mit den Beschwerdeführern Gespräche geführt werden müssen. Evtl. müssen auch hier neue Standorte gefunden werden.

 

Auch auf der Sandkerwa wird das Umweltamt in Sachen Lärm tätig, in dem es eine Vielzahl von Musikanlagen bei Live-Darbietungen oder Musik von der Konserve einpegelt. Die sog. Limiter sorgen dafür, dass in einem bestimmten Abstand vor der Anlage ein vorher festgesetztes Maximum nicht überschritten wird. Dabei sind die Vorgaben der einschlägigen Lärmvorschriften für seltene Störereignisse anzuwenden. Dass bei Anwendung dieser Vorschriften immer noch ausreichend Stimmung im Sand herrscht, kann man jedes Jahr Ende August feststellen.

 

Auch die Sperrzeitregelung (Sperrzeit im  Festgebiet 01.00 Uhr) mit entsprechend vorlaufendem Musik- und Ausschankende hat sich sehr bewährt, wenn es darum geht, das richtige Maß zwischen dichter Atmosphäre für die Besucher und Lebensqualität für die Anwohner zu finden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussvorschlag

 

1.       Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.       Die Verwaltung berichtet bis Jahresende 2013 über das Ergebnis der Suche nach einem Alternativstandort für die Live-Übertragung von Sportereignissen außerhalb der Bamberger Innenstadt.

 

3.       Damit ist der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.09.2012 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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